Abweichungen, Befreiungen und Ausnahmen von baurechtlichen Anforderungen für verfahrensfreie Bauvorhaben beantragen
Wenn Sie eine Abweichung, Ausnahme oder Befreiung von bau-rechtlichen Vorschriften beantragen wollen, informieren Sie sich hier.
Beschreibung
Sie müssen sich bei der Verwirklichung Ihres Bauvorhabens an die Vorschriften, wie z.B. die Bauordnung, halten. Wenn Ihr Vorhaben jedoch davon abweicht, müssen Sie einen Antrag stellen:
Das gilt für:
- Abweichungen von bauordnungsrechtlichen Anforderungen,
- Ausnahmen oder Befreiungen von bauplanungsrechtlichen Festsetzungen und
- Ausnahmen von Regelungen der Baunutzungsverordnung.
Dies gilt auch, wenn es sich bei Ihrem Vorhaben um ein verfahrensfreies Bauvorhaben handelt, welches weder der Baugenehmigungspflicht noch der Genehmigungsfreistellung unterliegt.
Bitte begründen Sie Ihren Antrag.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde.
Ansprechpartner
Landkreis Börde - Bauordnungsamt - Sachgebiet Bauaufsicht
Adresse
Postfachadresse
Postfach 10 01 53
39331 Haldensleben
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Herr Edward Naya (Sachgebietsleiter)
Internet
Bankverbindung
Landkreis Börde
Empfänger: Landkreis Börde
IBAN: DE96 8105 5000 3400 0053 54
BIC: NOLADE21HDL
Bankinstitut: Kreissparkasse Börde
Formulare
Antrag auf Abweichung/Ausnahme/Befreiung
erforderliche Unterlagen
Antrag (digital oder schriftlich)
Rechtsgrundlage(n)
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Baunutzungsverordnung (BauNVO)
- §§ 60, 66 Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA)
- Verordnung über Bauvorlagen und bauaufsichtliche Anzeigen (Bauvorlagenverordnung BauVorlVO)
- Baugebührenverordnung (BauGVO)
- Anlage für die Verwaltungsvorschrift zur Einführung technischer Baubestimmungen
Rechtsbehelf
Sie können Widerspruch einlegen.
Verfahrensablauf
- Eine Abweichung, Ausnahme oder Befreiung von baurechtli-chen Vorschriften beantragen Sie digital oder schriftlich.
- Bei schriftlicher Antragstellung gehen Sie wie folgt vor:
- Stellen Sie den Antrag und geben Sie darin an, welche Abweichung, Ausnahme oder Befreiung Sie erreichen möchten.
- Reichen Sie den Antrag bei der zuständigen unteren Bauauf-sichtsbehörde ein.
- Gegebenenfalls fordert diese Sie zu einer Gebühren-Vorauszahlung auf.
- Leisten Sie die Vorauszahlung.
- Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und erteilt einen Bescheid sowie einen Gebührenbescheid.
- Zahlen Sie die Gebühren.
Kosten
Die Gebühren hängen von folgenden Faktoren ab:
- Aufwand für die Prüfung der Abweichung
- Erwartete Kosten der Bauausführung
Für die Zulassung einer Abweichung oder Befreiung: Gebühr ab 50.00 EUR bis 5000.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Für die Zulassung einer Ausnahme: Gebühr ab 50.00 EUR bis 500.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Hinweise (Besonderheiten)
Sie dürfen mit der Baumaßnahme erst beginnen, wenn über Ihren Antrag auf Abweichung, Ausnahme oder Befreiung entschieden wurde. Das gilt auch für verfahrensfreie Bauvorhaben.
Weitere Informationen
- Informationen des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales - BaugenehmigungBei der Planung und Genehmigung eines Bauvorhabens sind eine Reihe bauordnungs- und bauplanungsrechtlicher Vorschriften zu beachten.
- Übersicht zum Öffentlichen Baurecht
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt am 14.02.2024
Stichwörter
Bauvorhaben, Befreiung, Ausnahme, Bauen, Verfahrensfreie Bauvorhaben, Abweichung