Abweichungen von baurechtlichen Anforderungen, Festsetzungen eines Bebauungsplans, einer städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der Baunutzungsverordnung Zulassung bei verfahrensfreien Bauvorhaben

    Abweichungen, Befreiungen und Ausnahmen von baurechtlichen Anforderungen für verfahrensfreie Bauvorhaben beantragen

    Wenn Sie eine Abweichung, Ausnahme oder Befreiung von bau-rechtlichen Vorschriften beantragen wollen, informieren Sie sich hier.

    Beschreibung

    Sie müssen sich bei der Verwirklichung Ihres Bauvorhabens an die Vorschriften, wie z.B. die Bauordnung, halten. Wenn Ihr Vorhaben jedoch davon abweicht, müssen Sie einen Antrag stellen:

    Das gilt für: 

    • Abweichungen von bauordnungsrechtlichen Anforderungen,
    • Ausnahmen oder Befreiungen von bauplanungsrechtlichen Festsetzungen und
    • Ausnahmen von Regelungen der Baunutzungsverordnung.

    Dies gilt auch, wenn es sich bei Ihrem Vorhaben um ein verfahrensfreies Bauvorhaben handelt, welches weder der Baugenehmigungspflicht noch der Genehmigungsfreistellung unterliegt.

    Bitte begründen Sie Ihren Antrag.         

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde.

    Ansprechpartner

    Für Arendsee (Altmark) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Antrag (digital oder schriftlich)

    Rechtsbehelf

    Sie können Widerspruch einlegen.

    Verfahrensablauf

    • Eine Abweichung, Ausnahme oder Befreiung von baurechtli-chen Vorschriften beantragen Sie digital oder schriftlich.
    • Bei schriftlicher Antragstellung gehen Sie wie folgt vor:
      • Stellen Sie den Antrag und geben Sie darin an, welche Abweichung, Ausnahme oder Befreiung Sie erreichen möchten. 
    • Reichen Sie den Antrag bei der zuständigen unteren Bauauf-sichtsbehörde ein.
    • Gegebenenfalls fordert diese Sie zu einer Gebühren-Vorauszahlung auf. 
    • Leisten Sie die Vorauszahlung.
    • Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und erteilt einen Bescheid sowie einen Gebührenbescheid.
    • Zahlen Sie die Gebühren.
       

    Kosten

    Die Gebühren hängen von folgenden Faktoren ab:

    • Aufwand für die Prüfung der Abweichung
    • Erwartete Kosten der Bauausführung
       

    Für die Zulassung einer Abweichung oder Befreiung: Gebühr ab 50.0 EUR bis 5000.0 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Für die Zulassung einer Ausnahme: Gebühr ab 50.0 EUR bis 500.0 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sie dürfen mit der Baumaßnahme erst beginnen, wenn über Ihren Antrag auf Abweichung, Ausnahme oder Befreiung entschieden wurde. Das gilt auch für verfahrensfreie Bauvorhaben.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt am 14.02.2024

    Version

    Technisch erstellt am 02.06.2023 (von: Nickl, Anne)

    Technisch geändert am 14.02.2024 (von: Nickl, Anne)

    Stichwörter

    Ausnahme, Bauvorhaben, Abweichung, Verfahrensfreie Bauvorhaben, Befreiung, Bauen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)