Nutzungsänderung von Anlagen Verlängerung der Teilgenehmigung

    Verlängerung der Teilbaugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage beantragen

    Sie können die Verlängerung Ihrer Teilbaugenehmigung zur Nutzungsänderung von Anlagen beantragen. Hier erhalten Sie weitere Informationen.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine gültige Teilbaugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage haben, können Sie eine Verlängerung der Teilbaugenehmigung beantragen. 
    Die untere Bauaufsichtsbehörde kann die Teilbaugenehmigung um maximal ein Jahr verlängern. Dafür dürfen sich die rechtlichen Voraussetzungen nicht geändert haben.
     

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    BItte wenden Sie sich an die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde.

    Ansprechpartner

    Landkreis Börde - Bauordnungsamt - Sachgebiet Bauaufsicht

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 10 01 53

    39331 Haldensleben

    Hausanschrift

    Triftstraße 9-10

    39387 Oschersleben (Bode)

    Kontakt

    Fax: +49 3904 7240-56610

    Telefon Festnetz: +49 3904 7240-6201

    E-Mail: bauordnung@landkreis-boerde.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Landkreis Börde

    Empfänger: Landkreis Börde

    IBAN: DE96 8105 5000 3400 0053 54

    BIC: NOLADE21HDL

    Bankinstitut: Kreissparkasse Börde

    Version

    Technisch geändert am 26.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Antrag (per Onlineservice oder schriftlich)

    Formulare

    Formulare/Online-Dienste vorhanden: ja
    Formlose Antragsstellung möglich: ja
    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Ihnen liegt eine gültige Teilbaugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage vor.

    Die rechtlichen Voraussetzungen haben sich zwischenzeitlich nicht geändert. 
     

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Sie können Widerspruch einlegen.

    Verfahrensablauf

    Schreiben Sie den Antrag und geben Sie darin an, auf welche Teilbaugenehmigung sich Ihr Antrag auf Verlängerung bezieht. 
    Reichen Sie den Antrag bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
    Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie zu    einer Gebühren-Vorauszahlung auf. 
    Leisten Sie die Vorauszahlung.
    Bestehen Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese Unklarheiten zu beseitigen.
    Reichen Sie in diesem Fall die Klarstellung ein.
    Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die Gemeinde und die notwendigen Stellen.

    Sie erhalten dann die Verlängerung der Teilbaugenehmigung sowie einen Gebührenbescheid. Zahlen Sie die Gebühren.
     

    Fristen

    • Sie müssen den Antrag auf Verlängerung stellen, solange die Teilbaugenehmigung gültig ist.
    • Die Teilbaugenehmigung kann maximal um 1 Jahr verlängert werden.
       

    Kosten

    Gebühren mindestens 50 €

    Die Kosten hängen von folgenden Faktoren ab:

    • Kosten der Bauausführung
    • Aufwand für Prüfung der Teilbaugenehmigung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt am 24.05.2023

    Version

    Technisch geändert am 26.02.2024

    Stichwörter

    Baugenehmigungsverfahren, Bauantrag, Baugenehmigung, Bauen, Teilbaugenehmigung, Verlängerung, Nutzungsänderung, Bauvorhaben

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English