Änderung von Anlagen Verlängerung der Teilgenehmigung

    Verlängerung der Teilbaugenehmigung für die Änderung einer Anlage beantragen

    Sie können die Verlängerung Ihrer Teilbaugenehmigung zur Änderung von Anlagen beantragen. Hier erhalten Sie weitere Informationen.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine gültige Teilbaugenehmigung für die Änderung einer Anlage haben, können Sie eine Verlängerung der Teilbaugenehmigung beantragen. 

    Die untere Bauaufsichtsbehörde kann die Teilbaugenehmigung um maximal ein Jahr verlängern. Dafür dürfen sich die rechtlichen Voraussetzungen nicht geändert haben.
     

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde.

    Ansprechpartner

    Landkreis Stendal - Bauordnung

    Beschreibung

    Bitte beachten: Das Bauordnungsamt des Landkreises Stendal ist nicht zuständig für das Gebiet der Einheitsgemeinde Hansestadt Stendal! Bitte wenden Sie sich bei Fragen rund um Bauantrag, Baugenehmigung, Denkmalschutz, etc. direkt an das Bauaufsichtsamt der Hansestadt Stendal.

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 10 14 55

    39554 Stendal

    Postanschrift

    Hospitalstraße 1-2

    39576 Stendal

    Hausanschrift

    Arnimer Straße 1-4

    39576 Stendal

    Haltestellen

    • Haltestelle: Arnimer Damm
      Linie:
      • Bus: Arnimer Damm
    • Haltestelle: Sperlingsberg
      Linie:
      • Bus: Sperlingsberg
    • Haltestelle: Sperlingsberg
      Linie:
      • Bus: Sperlingsberg
    • Haltestelle: Sperlingsberg
      Linie:
      • Bus: Sperlingsberg
    • Haltestelle: Sperlingsberg
      Linie:
      • Bus: Sperlingsberg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Für Sprechzeiten bitte die Kontakt-Seite aufrufen.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3931 60-7371

    E-Mail: bauamt@landkreis-stendal.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 27.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Antrag (per Onlineservice oder schriftlich)

    Formulare

    • Formulare/Online-Dienste vorhanden: ja
    • Formlose Antragsstellung möglich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Ihnen liegt eine gültige Teilbaugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage vor.

    Die rechtlichen Voraussetzungen haben sich zwischenzeitlich nicht geändert. 
     

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Sie haben die Möglichkeit Widerspruch einzulegen.

    Verfahrensablauf

    • Die Verlängerung einer Teilbaugenehmigung beantragen Sie per Onlineservice oder schriftlich
    • Bei schriftlicher Antragstellung gehen Sie wie folgt vor:
    • Stellen Sie den Antrag und geben Sie darin an, auf welche Teil-baugenehmigung sich Ihr Antrag auf Verlängerung bezieht. 
    • Reichen Sie den Antrag bei der zuständigen unteren Bauauf-sichtsbehörde ein.
    • Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie zu    einer Gebühren-Vorauszahlung auf. 
    • Leisten Sie die Vorauszahlung.
    • Bestehen Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese zu be-heben.
    • Reichen Sie in diesem Fall die Klarstellung ein.
    • Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die Gemeinde und die notwendigen Stellen
    • Sie erhalten dann den Bescheid zu Ihrem Antrag sowie einen Gebührenbescheid. 
    • Zahlen Sie die Gebühren.

    Fristen

    • Sie müssen den Antrag auf Verlängerung stellen, solange die Teilbaugenehmigung gültig ist.
    • Die Teilbaugenehmigung kann maximal um 1 Jahr verlängert werden. 
       

    Kosten

    Die Gebühren betragen mindestens 50 €.

    Die Kosten hängen von folgenden Faktoren ab: 

    • Kosten der Bauausführung
    • Aufwand für Prüfung der Teilbaugenehmigung
       

    Hinweise (Besonderheiten)

    Mindestens 2 Wochen vor Nutzungsaufnahme müssen Sie eine Anzeige zur Nutzungsaufnahme bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einreichen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt am 24.05.2023

    Version

    Technisch geändert am 26.02.2024

    Stichwörter

    Bauvorhaben, Änderung, Baugenehmigung, Verlängerung, Teilbaugenehmigung, Bauantrag, bauliche Anlage, Bauen, Gebäude, Baugenehmigungsverfahren

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de