Verlängerung der Teilbaugenehmigung für die Änderung einer Anlage beantragen
Sie können die Verlängerung Ihrer Teilbaugenehmigung zur Änderung von Anlagen beantragen. Hier erhalten Sie weitere Informationen.
Beschreibung
Wenn Sie eine gültige Teilbaugenehmigung für die Änderung einer Anlage haben, können Sie eine Verlängerung der Teilbaugenehmigung beantragen.
Die untere Bauaufsichtsbehörde kann die Teilbaugenehmigung um maximal ein Jahr verlängern. Dafür dürfen sich die rechtlichen Voraussetzungen nicht geändert haben.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde.
Ansprechpartner
Landkreis Stendal - Bauordnung
Beschreibung
Bitte beachten: Das Bauordnungsamt des Landkreises Stendal ist nicht zuständig für das Gebiet der Einheitsgemeinde Hansestadt Stendal! Bitte wenden Sie sich bei Fragen rund um Bauantrag, Baugenehmigung, Denkmalschutz, etc. direkt an das Bauaufsichtsamt der Hansestadt Stendal.
Adresse
Postanschrift
Postfach 10 14 55
39554 Stendal
Postanschrift
Hospitalstraße 1-2
39576 Stendal
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Arnimer Damm
Linie:- Bus: Arnimer Damm
- Haltestelle: Sperlingsberg
Linie:- Bus: Sperlingsberg
- Haltestelle: Sperlingsberg
Linie:- Bus: Sperlingsberg
- Haltestelle: Sperlingsberg
Linie:- Bus: Sperlingsberg
- Haltestelle: Sperlingsberg
Linie:- Bus: Sperlingsberg
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Für Sprechzeiten bitte die Kontakt-Seite aufrufen.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3931 60-7371
E-Mail: bauamt@landkreis-stendal.de
Kontaktperson
Sachgebietsleitung 63.01
Telefon Festnetz: +49 3931 7371
E-Mail: bauamt@landkreis-stendal.de
Bauaufsicht - Prüfgruppe 1
Telefon Festnetz: +49 3931 60-7336
E-Mail: bauamt@landkreis-stendal.de
Bauaufsicht - Prüfgruppe 2
Telefon Festnetz: +49 3931 60-7371
E-Mail: bauamt@landkreis-stendal.de
erforderliche Unterlagen
Antrag (per Onlineservice oder schriftlich)
Formulare
- Formulare/Online-Dienste vorhanden: ja
- Formlose Antragsstellung möglich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Ihnen liegt eine gültige Teilbaugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage vor.
Die rechtlichen Voraussetzungen haben sich zwischenzeitlich nicht geändert.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Sie haben die Möglichkeit Widerspruch einzulegen.
Verfahrensablauf
- Die Verlängerung einer Teilbaugenehmigung beantragen Sie per Onlineservice oder schriftlich
- Bei schriftlicher Antragstellung gehen Sie wie folgt vor:
- Stellen Sie den Antrag und geben Sie darin an, auf welche Teil-baugenehmigung sich Ihr Antrag auf Verlängerung bezieht.
- Reichen Sie den Antrag bei der zuständigen unteren Bauauf-sichtsbehörde ein.
- Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie zu einer Gebühren-Vorauszahlung auf.
- Leisten Sie die Vorauszahlung.
- Bestehen Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese zu be-heben.
- Reichen Sie in diesem Fall die Klarstellung ein.
- Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die Gemeinde und die notwendigen Stellen
- Sie erhalten dann den Bescheid zu Ihrem Antrag sowie einen Gebührenbescheid.
- Zahlen Sie die Gebühren.
Fristen
- Sie müssen den Antrag auf Verlängerung stellen, solange die Teilbaugenehmigung gültig ist.
- Die Teilbaugenehmigung kann maximal um 1 Jahr verlängert werden.
Kosten
Die Gebühren betragen mindestens 50 €.
Die Kosten hängen von folgenden Faktoren ab:
- Kosten der Bauausführung
- Aufwand für Prüfung der Teilbaugenehmigung
Hinweise (Besonderheiten)
Mindestens 2 Wochen vor Nutzungsaufnahme müssen Sie eine Anzeige zur Nutzungsaufnahme bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einreichen.
Weitere Informationen
- Informationen des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales - BaugenehmigungBei der Planung und Genehmigung eines Bauvorhabens sind eine Reihe bauordnungs- und bauplanungsrechtlicher Vorschriften zu beachten.
- Übersicht der Bauaufsichtsbehörden in Sachsen-AnhaltDie für Ihr Bauvorhaben zuständige Bauaufsichtsbehörde finden sie hier:
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt am 24.05.2023
Stichwörter
Bauvorhaben, Änderung, Baugenehmigung, Verlängerung, Teilbaugenehmigung, Bauantrag, bauliche Anlage, Bauen, Gebäude, Baugenehmigungsverfahren