• Haldensleben (Landkreis Börde, Sachsen-Anhalt)
Änderung von Anlagen Verlängerung der Teilgenehmigung

Verlängerung der Teilbaugenehmigung für die Änderung einer Anlage beantragen

Sie können die Verlängerung Ihrer Teilbaugenehmigung zur Änderung von Anlagen beantragen. Hier erhalten Sie weitere Informationen.

Beschreibung

Wenn Sie eine gültige Teilbaugenehmigung für die Änderung einer Anlage haben, können Sie eine Verlängerung der Teilbaugenehmigung beantragen. 

Die untere Bauaufsichtsbehörde kann die Teilbaugenehmigung um maximal ein Jahr verlängern. Dafür dürfen sich die rechtlichen Voraussetzungen nicht geändert haben.
 

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Zuständigkeit

untere Bauaufsichtsbehörde

Ansprechpartner

Landkreis Börde - Bauordnungsamt - Sachgebiet Bauaufsicht

Adresse

Hausanschrift

Triftstraße 9-10

39387 Oschersleben (Bode)

Postanschrift

Postfach 10 01 53

39331 Haldensleben

Kontakt

Internet

Bankverbindung

Landkreis Börde

Empfänger: Landkreis Börde

IBAN: DE96 8105 5000 3400 0053 54

BIC: NOLADE21HDL

Bankinstitut: Kreissparkasse Börde

Version

Technisch erstellt am 10.04.2019

Technisch geändert am 26.03.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 31.03.2021

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 16.06.2020

erforderliche Unterlagen

Antrag (per Onlineservice oder schriftlich)

Formulare

  • Formulare/Online-Dienste vorhanden: ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Voraussetzungen

Ihnen liegt eine gültige Teilbaugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage vor.

Die rechtlichen Voraussetzungen haben sich zwischenzeitlich nicht geändert. 
 

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Sie haben die Möglichkeit Widerspruch einzulegen.

Verfahrensablauf

  • Die Verlängerung einer Teilbaugenehmigung beantragen Sie per Onlineservice oder schriftlich
  • Bei schriftlicher Antragstellung gehen Sie wie folgt vor:
  • Stellen Sie den Antrag und geben Sie darin an, auf welche Teil-baugenehmigung sich Ihr Antrag auf Verlängerung bezieht. 
  • Reichen Sie den Antrag bei der zuständigen unteren Bauauf-sichtsbehörde ein.
  • Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie zu    einer Gebühren-Vorauszahlung auf. 
  • Leisten Sie die Vorauszahlung.
  • Bestehen Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese zu be-heben.
  • Reichen Sie in diesem Fall die Klarstellung ein.
  • Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die Gemeinde und die notwendigen Stellen
  • Sie erhalten dann den Bescheid zu Ihrem Antrag sowie einen Gebührenbescheid. 
  • Zahlen Sie die Gebühren.

Fristen

  • Sie müssen den Antrag auf Verlängerung stellen, solange die Teilbaugenehmigung gültig ist.
  • Die Teilbaugenehmigung kann maximal um 1 Jahr verlängert werden. 
     

Kosten

Die Gebühren betragen mindestens 50 €.

Die Kosten hängen von folgenden Faktoren ab: 

  • Kosten der Bauausführung
  • Aufwand für Prüfung der Teilbaugenehmigung
     

Hinweise (Besonderheiten)

Mindestens 2 Wochen vor Nutzungsaufnahme müssen Sie eine Anzeige zur Nutzungsaufnahme bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einreichen.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Sachsen-Anhalt

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt am 24.05.2023

Version

Technisch erstellt am 02.06.2023

Technisch geändert am 04.02.2025

Stichwörter

Verlängerung, Teilbaugenehmigung, Bauvorhaben, Bauen, Baugenehmigungsverfahren, Bauantrag, Änderung, bauliche Anlage, Gebäude, Baugenehmigung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 31.03.2021

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 16.06.2020