Errichtung von Anlagen Verlängerung der Teilgenehmigung

    Verlängerung der Teilbaugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen

    Sie können die Verlängerung Ihrer Teilbaugenehmigung beantra-gen. Hier erhalten Sie weitere Informationen.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine gültige Teilbaugenehmigung für die Errichtung einer Anlage haben, können Sie eine Verlängerung der Teilbaugenehmigung beantragen. 

    Die untere Bauaufsichtsbehörde kann die Teilbaugenehmigung um jeweils maximal ein Jahr verlängern. Dafür dürfen sich die rechtlichen Voraussetzungen nicht geändert haben.
     

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnort zuständige untere Bauaufsichtsbehörde.

    Ansprechpartner

    Landkreis Stendal - Bauordnung

    Beschreibung

    Bitte beachten: Das Bauordnungsamt des Landkreises Stendal ist nicht zuständig für das Gebiet der Einheitsgemeinde Hansestadt Stendal! Bitte wenden Sie sich bei Fragen rund um Bauantrag, Baugenehmigung, Denkmalschutz, etc. direkt an das Bauaufsichtsamt der Hansestadt Stendal.

    Adresse

    Hausanschrift

    Arnimer Straße 1-4

    39576 Stendal

    Arnimer Damm

    Bus: Arnimer Damm


    Sperlingsberg

    Bus: Sperlingsberg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Hospitalstraße 1-2

    39576 Stendal

    Postanschrift

    Postfach 10 14 55

    39554 Stendal

    Öffnungszeiten

    Für Sprechzeiten bitte die  Kontakt-Seite   aufrufen.

    Kontakt

    E-Mail: bauamt@landkreis-stendal.de

    Telefon Festnetz: +49 3931 60-7371

    Version

    Technisch erstellt am 08.04.2009 (von: Edgar Kraul)

    Technisch geändert am 27.09.2024 (von: Webservice LK Stendal, brain-GeoCMS)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Antrag (per Onlineservice oder in schriftlich)

    Formulare

    • Formulare/Online-Dienste vorhanden: ja
    • Formlose Antragsstellung möglich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein
       

    Voraussetzungen

    Sie haben eine gültige Teilbaugenehmigung für die Errichtung einer Anlage.

    Die rechtlichen Voraussetzungen haben sich zwischenzeitlich nicht geändert.
     

    Rechtsbehelf

    Sie können Widerspruch einlegen.

    Verfahrensablauf

    • Schreiben Sie den Antrag und geben Sie darin an, auf welche Teil-baugenehmigung sich Ihr Antrag auf Verlängerung bezieht. 
    • Reichen Sie den Antrag bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
    • Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie zu einer Gebühren-Vorauszahlung auf. 
    • Leisten Sie die Vorauszahlung.
    • Bestehen Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese aufzuklären.
    • Reichen Sie in diesem Fall die Klarstellung ein.    
    • Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die notwendigen Stellen.
    • Sie erhalten dann die Verlängerung der Teilbaugenehmigung sowie einen Gebührenbescheid.
    • Zahlen Sie die Gebühren.
       

    Fristen

    Sie müssen den Antrag auf Verlängerung stellen, solange die Teilbaugenehmigung gültig ist.

    Die Teilbaugenehmigung kann maximal um  1 Jahr verlängert werden.
     

    Kosten

    Kosten: mindestens 50 Euro

    Die Kosten hänge von folgenden Faktoren ab:

    • Aufwand für die Prüfung der Teilbaugenehmigung
    • Erwartete Kosten der Bauausführung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt am 24.05.2023

    Version

    Technisch erstellt am 02.06.2023 (von: Nickl, Anne)

    Technisch geändert am 26.02.2024 (von: system)

    Stichwörter

    Errichtung, Verlängerung, Baugenehmigungsverfahren, Bauvorhaben, Bauen, Bauantrag, Teilbaugenehmigung, Baugenehmigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)