Errichtung von Anlagen Verlängerung der Teilgenehmigung

    Verlängerung der Teilbaugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen

    Sie können die Verlängerung Ihrer Teilbaugenehmigung beantra-gen. Hier erhalten Sie weitere Informationen.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine gültige Teilbaugenehmigung für die Errichtung einer Anlage haben, können Sie eine Verlängerung der Teilbaugenehmigung beantragen. 

    Die untere Bauaufsichtsbehörde kann die Teilbaugenehmigung um jeweils maximal ein Jahr verlängern. Dafür dürfen sich die rechtlichen Voraussetzungen nicht geändert haben.
     

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnort zuständige untere Bauaufsichtsbehörde.

    Ansprechpartner

    Für Gemeindeverband Vorharz (Kreis Harz, Sachsen-Anhalt) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Antrag (per Onlineservice oder in schriftlich)

    Formulare

    • Formulare/Online-Dienste vorhanden: ja
    • Formlose Antragsstellung möglich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein
       

    Voraussetzungen

    Sie haben eine gültige Teilbaugenehmigung für die Errichtung einer Anlage.

    Die rechtlichen Voraussetzungen haben sich zwischenzeitlich nicht geändert.
     

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Sie können Widerspruch einlegen.

    Verfahrensablauf

    • Schreiben Sie den Antrag und geben Sie darin an, auf welche Teil-baugenehmigung sich Ihr Antrag auf Verlängerung bezieht. 
    • Reichen Sie den Antrag bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
    • Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie zu einer Gebühren-Vorauszahlung auf. 
    • Leisten Sie die Vorauszahlung.
    • Bestehen Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese aufzuklären.
    • Reichen Sie in diesem Fall die Klarstellung ein.    
    • Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die notwendigen Stellen.
    • Sie erhalten dann die Verlängerung der Teilbaugenehmigung sowie einen Gebührenbescheid.
    • Zahlen Sie die Gebühren.
       

    Fristen

    Sie müssen den Antrag auf Verlängerung stellen, solange die Teilbaugenehmigung gültig ist.

    Die Teilbaugenehmigung kann maximal um  1 Jahr verlängert werden.
     

    Kosten

    Kosten: mindestens 50 Euro

    Die Kosten hänge von folgenden Faktoren ab:

    • Aufwand für die Prüfung der Teilbaugenehmigung
    • Erwartete Kosten der Bauausführung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt am 24.05.2023

    Version

    Technisch geändert am 26.02.2024

    Stichwörter

    Baugenehmigung, Bauantrag, Teilbaugenehmigung, Verlängerung, Baugenehmigungsverfahren, Bauen, Bauvorhaben, Errichtung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de