Beratung des Vaters bei der Einwilligung in die Adoption eines Kindes
Damit ein Kind zur Adoption freigegeben werden kann, bedarf es der Einwilligung beider Eltern. Lassen Sie sich dazu vom Jugendamt beraten.
Beschreibung
Wenn Sie Ihr Kind zur Adoption freigeben möchten und mit der Mutter nicht verheiratet sind, können Sie nach der Geburt des Kindes darauf verzichten, einen Antrag auf Übertragung der elterlichen Sorge auf sich zu stellen. Dies können Sie schon vor der Geburt erklären.
Die Einwilligung in die Adoption kann in der Regel erst acht Wochen nach Geburt des Kindes erteilt werden.
Wenn die Mutter nicht verheiratet ist, können Sie als Vater, wenn Sie nicht sorgeberechtigt sind, die Einwilligung in die Adoption bereits vor der Geburt des Kindes erteilen. Diese Einwilligung muss notariell beurkundet werden. Die Einwilligung in eine Adoption kann nicht bei einem Jugendamt beurkundet werden.
Außerdem kann der Vater eine Erklärung abgeben, dass er die elterliche Sorge für das Kind nicht beantragen wird. Diese, die Einwilligung ergänzende Erklärung zum Verzicht einer Übertragung des Sorgerechtes, muss „öffentlich“ beurkundet werden. „Öffentlich“ bedeutet, dass die Erklärung ebenfalls notariell beurkundet werden kann. Die Erklärung kann auch (in diesem Fall kostenfrei) bei einem Jugendamt beurkundet werden.
Sowohl bei der Beurkundung der Einwilligung in eine Adoption als auch bei der Beurkundung der Verzichtserklärung, werden Sie vor der Beurkundung über die rechtlichen Folgen und Wirkungen der Beurkundung informiert.
Zuständigkeit
Zuständig ist die Adoptionsvermittlungsstelle des örtlich zuständigen Jugendamts
Ansprechpartner
Landkreis Stendal - Grundsatzangelegenheiten
Beschreibung
Jugendhilfeplanung, Netzwerkstelle Kinderschutz und Frühe Hilfen, Gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle des Landkreises Stendal und des Altmarkkreises Salzwedel, Amtsvormundschaften, Mobile Jugendberufsagentur, ESF- Projekt "ElternChanceN"
Adresse
Postanschrift
Hospitalstraße 1-2
39576 Stendal
Postanschrift
Postfach 10 14 55
39554 Stendal
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Tangermünder Tor
Linie:- Bus: Tangermünder Tor
- Haltestelle: Tangermünder Tor
Linie:- Bus: Tangermünder Tor
- Haltestelle: Tangermünder Tor
Linie:- Bus: Tangermünder Tor
- Haltestelle: Tangermünder Tor
Linie:- Bus: Tangermünder Tor
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Für Sprechzeiten bitte die Kontakt-Seite aufrufen.
Kontakt
Fax: +49 3931 60-7212
E-Mail: jugendamt@landkreis-stendal.de
Kontaktperson
ESF- Projekt "ElternChanceN"
Telefon Festnetz: +49 3931 60-7109
Gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle des Landkreises Stendal und des Altmarkkreises Salzwedel
Telefon Festnetz: +49 3931 60-7219
Telefon Festnetz: +49 3931 60-7201
Jugendhilfeplanung
Telefon Festnetz: +49 3931 60-7199
E-Mail: jugendamt@landkreis-stendal.de
Mobile Jugendberufsagentur
Telefon Festnetz: +49 3931 60-7286
E-Mail: jutta.morr@landkreis-stendal.de
Netzwerkstelle Frühe Hilfen und Kinderschutz
Telefon Festnetz: +49 3931 60-7111
Willkommensbesuchsdienst
Telefon Festnetz: +49 3931 60-7090
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport der Freien Hansestadt Bremen am 30.03.2023