Beratung des Vaters bei der Einwilligung in die Adoption eines Kindes
Damit ein Kind zur Adoption freigegeben werden kann, bedarf es der Einwilligung beider Eltern. Lassen Sie sich dazu vom Jugendamt beraten.
Beschreibung
Wenn Sie Ihr Kind zur Adoption freigeben möchten und mit der Mutter nicht verheiratet sind, können Sie nach der Geburt des Kindes darauf verzichten, einen Antrag auf Übertragung der elterlichen Sorge auf sich zu stellen. Dies können Sie schon vor der Geburt erklären.
Die Einwilligung in die Adoption kann in der Regel erst acht Wochen nach Geburt des Kindes erteilt werden.
Wenn die Mutter nicht verheiratet ist, können Sie als Vater, wenn Sie nicht sorgeberechtigt sind, die Einwilligung in die Adoption bereits vor der Geburt des Kindes erteilen. Diese Einwilligung muss notariell beurkundet werden. Die Einwilligung in eine Adoption kann nicht bei einem Jugendamt beurkundet werden.
Außerdem kann der Vater eine Erklärung abgeben, dass er die elterliche Sorge für das Kind nicht beantragen wird. Diese, die Einwilligung ergänzende Erklärung zum Verzicht einer Übertragung des Sorgerechtes, muss "öffentlich" beurkundet werden. "Öffentlich" bedeutet, dass die Erklärung ebenfalls notariell beurkundet werden kann. Die Erklärung kann auch (in diesem Fall kostenfrei) bei einem Jugendamt beurkundet werden.
Sowohl bei der Beurkundung der Einwilligung in eine Adoption als auch bei der Beurkundung der Verzichtserklärung, werden Sie vor der Beurkundung über die rechtlichen Folgen und Wirkungen der Beurkundung informiert.
Zuständigkeit
Zuständig ist die Adoptionsvermittlungsstelle des örtlich zuständigen Jugendamts
Ansprechpartner
Pflegekinderdienst / Adoptionsvermittlung
Beschreibung
Gehört zu: Abteilung Besondere Soziale Dienste > Fachbereich Bildung > Geschäftsbereich Bildung und Soziales
Leitung: Jana Koßmann
Adoptionsvermittlung
Die Adoptionsvermittlungsstelle des Fachbereiches Bildung informiert und berät über alle wichtigen Themenbereiche, die im Zusammenhang mit einer Adoption, Stiefkindadoption oder Herkunftssuche stehen.
Pflegekinderwesen
Der Pflegekinderdienst des Fachbereiches Bildung informiert über alle wichtigen Themenbereiche und bereitet Pflegeeltern individuell auf das neue Familienleben vor.
Pflegeeltern erhalten Beratung und Begleitung. Der materielle Unterhalt des Kindes wird sichergestellt. Ihre erzieherische Leistung wird entsprechend den Richtlinien des Landes Sachsen-Anhalt honoriert.
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 345 2215888
Fax: +49 345 2215910
Telefon Festnetz: +49 345 2215963
Telefon mobil: +49 151 54469552
E-Mail: pflegekinder@halle.de
Kontaktperson
Frau Felice Teschmer (Sozialarbeiterin Adoptionsvermittlung/ Pflegekinderdienst/ Frau Teschmer)
Frau Lydia Brode (Sozialarbeiterin Adoptionsvermittlung/ Pflegekinderdienst/ Frau Brode)
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport der Freien Hansestadt Bremen am 30.03.2023