Eignung als Adoptiveltern für eine Inlandsadoption prüfen
Sie möchten ein Kind aus dem Inland adoptieren? Dann müssen Sie sich zunächst als Adoptionseltern qualifizieren.
Beschreibung
Ziel einer Adoption ist es, die am besten geeigneten Eltern für ein Kind zu finden, das aus unterschiedlichen Gründen nicht bei seinen leiblichen Eltern aufwachsen kann.
Deshalb prüfen die Adoptionsvermittlungsstellen sorgsam die Eignung der möglichen Adoptiveltern. Dabei geht es zum Beispiel um die Beweggründe für die Adoption, die Stabilität der Partnerschaft oder um gesundheitliche Aspekte.
Zuständigkeit
Adoptionsvermittlungsstellen / Jugendamt
Ansprechpartner
Landkreis Stendal - Grundsatzangelegenheiten
Beschreibung
Jugendhilfeplanung, Netzwerkstelle Kinderschutz und Frühe Hilfen, Gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle des Landkreises Stendal und des Altmarkkreises Salzwedel, Amtsvormundschaften, Mobile Jugendberufsagentur, ESF- Projekt "ElternChanceN"
Adresse
Postanschrift
Hospitalstraße 1-2
39576 Stendal
Postanschrift
Postfach 10 14 55
39554 Stendal
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Tangermünder Tor
Linie:- Bus: Tangermünder Tor
- Haltestelle: Tangermünder Tor
Linie:- Bus: Tangermünder Tor
- Haltestelle: Tangermünder Tor
Linie:- Bus: Tangermünder Tor
- Haltestelle: Tangermünder Tor
Linie:- Bus: Tangermünder Tor
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Für Sprechzeiten bitte die Kontakt-Seite aufrufen.
Kontakt
Fax: +49 3931 60-7212
E-Mail: jugendamt@landkreis-stendal.de
Kontaktperson
ESF- Projekt "ElternChanceN"
Telefon Festnetz: +49 3931 60-7109
Gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle des Landkreises Stendal und des Altmarkkreises Salzwedel
Telefon Festnetz: +49 3931 60-7219
Telefon Festnetz: +49 3931 60-7201
Jugendhilfeplanung
Telefon Festnetz: +49 3931 60-7199
E-Mail: jugendamt@landkreis-stendal.de
Mobile Jugendberufsagentur
Telefon Festnetz: +49 3931 60-7286
E-Mail: jutta.morr@landkreis-stendal.de
Netzwerkstelle Frühe Hilfen und Kinderschutz
Telefon Festnetz: +49 3931 60-7111
Willkommensbesuchsdienst
Telefon Festnetz: +49 3931 60-7090
erforderliche Unterlagen
Für die Eignungsfeststellung müssen Unterlagen eingereicht werden, die dann von der Adoptionsvermittlungsstelle überprüft werden. Dies wird in einer Beratung vorab besprochen.
Voraussetzungen
Wenn Sie im Inland ein Kind adoptieren möchten, müssen Sie nach deutschem Recht unbeschränkt geschäftsfähig und mindestens 25 Jahre alt sein. Wenn Sie verheiratet sind, muss mindestens einer von beiden Eheleuten so alt sein, der jüngere Ehepartner muss mindestens 21 Jahre alt sein. Ein Höchstalter für Adoptiveltern gibt es nicht. Der Altersunterschied zum Adoptivkind sollte laut Bundearbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter jedoch einem natürlichen Abstand entsprechen.
Normalerweise gilt: Ein Ehepaar - ungeachtet des Geschlechts - kann ein Kind nur gemeinsam adoptieren. Aber auch Alleinstehende können ein Kind adoptieren.
Die Adoptionsvermittlungsstelle überprüft Ihre Eignung als Bewerberin oder Bewerber.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie bewerben sich bei einer Adoptionsvermittlungsstelle um eine Adoption. Das kann entweder Ihr Jugendamt sein oder eine anerkannte nichtstaatliche Adoptionsvermittlungsstelle.
Darauf folgt die Eignungsprüfung. Dazu werden die Fachkräfte der Vermittlungsstelle mit Ihnen sprechen, um mehr über Sie zu erfahren.
Dieses Verfahren kann sich über mehrere Monate erstrecken. Erst nach einer positiven Eignungsprüfung durch das Jugendamt ist eine Adoption möglich.
Diese ist jedoch keine Garantie, dass es tatsächlich zu einer Adoptionsvermittlung kommt.
Fristen
Die Adoptionsvermittlungsstelle hat keine Frist, in der über die Eignung entschieden werden muss. Es gibt auch nach einer positiven Eignungsprüfung keinen Rechtsanspruch auf die Vermittlung eines Kindes.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, Bremen am 23.12.2022
Stichwörter
Bewerbung Adoption, Adoptiveltern testen, Inlandsadoption, Adoptiveltern