Eignung als Adoptiveltern für eine Inlandsadoption prüfen
Sie möchten ein Kind aus dem Inland adoptieren? Dann müssen Sie sich zunächst als Adoptionseltern qualifizieren.
Beschreibung
Ziel einer Adoption ist es, die am besten geeigneten Eltern für ein Kind zu finden, das aus unterschiedlichen Gründen nicht bei seinen leiblichen Eltern aufwachsen kann.
Deshalb prüfen die Adoptionsvermittlungsstellen sorgsam die Eignung der möglichen Adoptiveltern. Dabei geht es zum Beispiel um die Beweggründe für die Adoption, die Stabilität der Partnerschaft oder um gesundheitliche Aspekte.
Zuständigkeit
Adoptionsvermittlungsstellen / Jugendamt
Ansprechpartner
Landkreis Börde - Jugendamt
Beschreibung
Zum Amt gehördende Sachgebiete
Sachgebiet Leistungen und Zentraler Service
Sachgebietsleiter: Herr Daniel Ashoff
Sachgebiet Sozialer Dienst und Wirtschaftliche Jugendhilfe
Sachgebietsleiterin: Herr Dennis Döbber
Sachgebiet Spezialdienste
Sachgebietsleiter: Herr Matthias Schlitte
Wir stehen Ihnen beratend zur Seite, wenn es um die vielschichtigen Bedürfnisse oder Problemlagen von Kindern, Jugendlichen und Familien geht.
Das Aufgabenspektrum reicht dabei von Kindertageseinrichtungen, Elterngeld, Unterhalt und Beurkundungen, über den Allgemeinen Sozialdienst, die Erziehungsberatung bis hin zum Pflegekindwesen und Adoption.
- Adoptionsermittlung
- Allgemeiner Sozialer Dienst
- Amtsvormundschaften
- Auskunft aus dem Sorgeregister
- Beratung
- Beurkundung, Beglaubigung, Beistandschaften
- Erziehung - Finanzierung und Vereinbarungen Hilfen zur Erziehung
- Frühe Hilfen und Familienhebammen
- Jugendarbeit
- Jugendförderung
- Jugendgerichtshilfe
- Jugendhilfeplanung
- Jugendhilfeausschuss
- Kinder- und Jugendarbeit
- Kinderschutz - Koordinierungsstelle
- Kindeswohlgefährdung
- Kita - Kostenerstattung und Entgelte
- Kita - Fachaufsicht und Beratung für Kindertagesstätten
- Kita - Finanzierung der Kindertagesstätten
- Pflegekinderdienst
- Partnerschaft für Demokratie
- Sorgeregister - Auskunft
- Unterhalt
Adresse
Postfachadresse
Postfach 100153
39331 Haldensleben
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
Anzahl: 10 Gebühren: nein - Parkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
Anzahl: 50 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Rollstuhlgerecht ist lediglich das Landratsamt in Haldensleben.
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
Anzahl: 10 Gebühren: nein - Parkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
Anzahl: 50 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Rollstuhlgerecht ist lediglich das Landratsamt in Haldensleben.
Kontakt
Kontaktperson
Herr Matthias Wendt (Amtsleiter)
Internet
Bankverbindung
Landkreis Börde
Empfänger: Landkreis Börde
IBAN: DE96 8105 5000 3400 0053 54
BIC: NOLADE21HDL
Bankinstitut: Kreissparkasse Börde
Weitere Informationen
Seit dem 01.06.2013 haben sich die Landkreise Börde und Harz zu einer gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle mit Sitz in Halberstadt, Schwanebecker Str. 14 zusammengeschlossen. Wenden Sie sich bitte an die folgenden Ansprechpartnerinnen:
Frau Griethe: Telefon: 03941 5970-5952
Frau Hofmann: Telefon: 03941 5970-5938
Frau Lehmann: Telefon: 03941 5970-5903
E-Mail: adoption@kreis-hz.de
erforderliche Unterlagen
Für die Eignungsfeststellung müssen Unterlagen eingereicht werden, die dann von der Adoptionsvermittlungsstelle überprüft werden. Dies wird in einer Beratung vorab besprochen.
Voraussetzungen
Wenn Sie im Inland ein Kind adoptieren möchten, müssen Sie nach deutschem Recht unbeschränkt geschäftsfähig und mindestens 25 Jahre alt sein. Wenn Sie verheiratet sind, muss mindestens einer von beiden Eheleuten so alt sein, der jüngere Ehepartner muss mindestens 21 Jahre alt sein. Ein Höchstalter für Adoptiveltern gibt es nicht. Der Altersunterschied zum Adoptivkind sollte laut Bundearbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter jedoch einem natürlichen Abstand entsprechen.
Normalerweise gilt: Ein Ehepaar - ungeachtet des Geschlechts - kann ein Kind nur gemeinsam adoptieren. Aber auch Alleinstehende können ein Kind adoptieren.
Die Adoptionsvermittlungsstelle überprüft Ihre Eignung als Bewerberin oder Bewerber.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie bewerben sich bei einer Adoptionsvermittlungsstelle um eine Adoption. Das kann entweder Ihr Jugendamt sein oder eine anerkannte nichtstaatliche Adoptionsvermittlungsstelle.
Darauf folgt die Eignungsprüfung. Dazu werden die Fachkräfte der Vermittlungsstelle mit Ihnen sprechen, um mehr über Sie zu erfahren.
Dieses Verfahren kann sich über mehrere Monate erstrecken. Erst nach einer positiven Eignungsprüfung durch das Jugendamt ist eine Adoption möglich.
Diese ist jedoch keine Garantie, dass es tatsächlich zu einer Adoptionsvermittlung kommt.
Fristen
Die Adoptionsvermittlungsstelle hat keine Frist, in der über die Eignung entschieden werden muss. Es gibt auch nach einer positiven Eignungsprüfung keinen Rechtsanspruch auf die Vermittlung eines Kindes.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, Bremen am 23.12.2022
Stichwörter
Adoptiveltern, Bewerbung Adoption, Inlandsadoption, Adoptiveltern testen