Teilbaugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen
Mit der Teilbaugenehmigung können Sie vor der Erteilung der Baugenehmigung mit den Bauarbeiten zur Errichtung von Bauabschnitten beginnen. Hierzu stellen Sie einen Antrag auf Teilbaugenehmigung.
Beschreibung
Wenn Sie eine Baugenehmigung beantragt haben und schon vor der Erteilung der Baugenehmigung mit der Errichtung von einzelnen Bauabschnitten beginnen möchten, benötigen Sie eine Teilbaugenehmigung für diese Bauarbeiten.
Dafür stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Antrag auf Teilbaugenehmigung. Im Antrag geben Sie an, mit welchen einzelnen Bauteilen oder Bauabschnitten Sie vor der Erteilung der Baugenehmigung beginnen möchten.
Online-Dienste
alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen
Zuständigkeit
untere Bauaufsichtsbehörde
Ansprechpartner
Für Sachsen-Anhalt wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- Antrag (digital oder schriftlich)
Falls noch nicht zum Bauantrag eingereicht:
- Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte
- Lageplan
- Bauzeichnungen
- Baubeschreibung
Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, welche Unterlagen Sie für Ihr konkretes Bauvorhaben einreichen müssen.
Formulare
Formulare/Online-Dienste vorhanden: ja
Formlose Antragsstellung möglich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Sie erhalten eine Teilbaugenehmigung:
- wenn der Bauantrag in Bezug auf die zur Teilbaugenehmigung beantragten Baumaßnahmen vollständig ist
- das beschriebene Bauvorhaben die öffentlich-rechtlichen Vorschriften einhält
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
Eine Teilbaugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen Sie digital oder schriftlich.
Bei schriftlicher Antragstellung gehen Sie wie folgt vor:
- Stellen Sie den Antrag und geben Sie darin an, auf welchen Bauantrag sich Ihr Antrag auf Teilbaugenehmigung bezieht und welche Baumaßnahmen er umfasst.
- Fügen Sie die erforderlichen Bauvorlagen hinzu.
- Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
- Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie zu einer GebührenVorauszahlung auf.
- Leisten Sie die Vorauszahlung.
- Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese zu ergänzen beziehungsweise zu beheben.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
0 bis 3 Monate (Die Bauaufsichtsbehörde entscheidet innerhalb von 3 Monaten über den Bauantrag. Die Frist beginnt mit dem bestätigten Eingangsdatum. Ausnahme: Die Bauaufsichtsbehörde kann die Frist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes um höchstens 2 Monate verlängern. Wird die Frist verlängert, werden Sie unter Nennung der Gründe und Angabe des voraussichtlichen Zeitpunktes der Entscheidung informiert.)
Kosten
Die Gebühren hängen von folgenden Faktoren ab: - Aufwand für die Prüfung der Teilbaugenehmigung - Erwartete Kosten der Bauausführung Die Gebühren für die Teilbaugenehmigung sind auf die Gebühr für die Baugenehmigung anzurechnen, soweit sie 150 € übersteigen.: Gebühr ab 50.0 EUR bis 1500.0 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Ihnen eine Teilbaugenehmigung vorliegt, müssen Sie mindestens eine Woche vor Beginn der Bauarbeiten eine Baubeginnanzeige bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einreichen.
- Informationen des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales – BaugenehmigungBei der Planung und Genehmigung eines Bauvorhabens sind eine Reihe bauordnungs- und bauplanungsrechtlicher Vorschriften zu beachten.
- Übersicht zum Öffentlichen Baurecht
- Übersicht der Bauaufsichtsbehörden in Sachsen-AnhaltDie für Ihr Bauvorhaben zuständige Bauaufsichtsbehörde finden sie hier.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt am 15.05.2023
Stichwörter
bauliche Anlage, Teilbaugenehmigung, Bauvorhaben, Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren, Bauen, Anlagen, Baugenehmigungsverfahren, Bauantrag, Gebäude, Errichtung, Baugenehmigung