Erziehung in einer Tagesgruppe beantragen
Ihr Kind hat Probleme im Alltag oder in seiner Entwicklung? Sie als Elternteil benötigen Unterstützung bei der Erziehung? Dann kann die Erziehung Ihres Kindes in einer Tagesgruppe eine mögliche Hilfe sein.
Beschreibung
Die Erziehung in einer Tagesgruppe ist vor allem für Kinder ab dem Schulalter geeignet, die Verhaltensauffälligkeiten oder Entwicklungsverzögerungen zeigen. Es handelt sich hierbei um eine Leistungsart der Hilfen zur Erziehung. Sie kann auch für junge Volljährige gemäß §41 SGB VIII geeignet sein.
Eine Tagesgruppe ist eine sogenannte teilstationäre Hilfe. Ihr Kind wird während der Woche tagsüber nach dem Schulbesuch in einer Tagesgruppe betreut. Danach kann es aber in der Familie und somit in der gewohnten Umgebung bleiben.
Die Erziehung in einer Tagesgruppe bedeutet:
- Ihr Kind wird therapeutisch und pädagogisch betreut
- Es erhält Unterstützung bei der Integration in der Schule und dem sozialen Umfeld
- Es lernt in einer Gruppe den Umgang mit anderen Kindern und Konflikte zu bewältigen
- Es lernt seinen Alltag zu gestalten und bekommt Anregungen für eine sinnvolle Freizeitgestaltung.
- Die Eltern werden intensiv beteiligt, zum Beispiel durch Beratungsgespräche, Elternabende oder Eltern-Kind-Treffen.
Ziele der Erziehung in einer Tagesgruppe sind:
- die Stärkung des Kindes
- die Stärkung seiner Eltern
- die Stärkung der Eltern-Kind-Beziehung
- der Verbleib des Kindes in der Familie
Zuständigkeit
Jugendamt
Ansprechpartner
Landkreis Börde - Jugendamt - Sachgebiet Soziale Dienste
Beschreibung
Aufgaben:
Beratungsbereich
- allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie
- Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung
- Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts
Hilfen zur Erziehung
- teilstationär und ambulant in Form von Gruppenarbeiten und aufsuchenden Familienhilfen
- stationär in Form von sozialpädagogischen Wohngemeinschaften oder Pflegefamilien
Hilfen für junge Volljährige
- die Altersgruppe der 18 - 21 Jährigen hat die Möglichkeit auf Beratung und Unterstützung durch den Allgemeinen Sozialen Dienst sowie Hilfeleistungen im ambulanten und stationären Bereich
Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren
- der Allgemeine Soziale Dienst wird durch die Familiengerichte aufgefordert in Verfahren mitzuwirken, bei denen es um die elterliche Sorge, den Umgang oder die Einsetzung einer Vormundschaft im Zusammenhang mit minderjährigen Kindern geht
Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
- die Umsetzung des gesetzlichen Schutzauftrages erfolgt durch den Allgemeinen Sozialen Dienst in Form von Ab Prüfungen von möglichen Gefährdungslagen für minderjährige Kinder und der Einleitung von notwendigen Schutzmaßnahmen
Adresse
Postfachadresse
Postfach 10 01 53
39331 Haldensleben
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Herr Dennis Döbber (Sachgebietsleiter)
Internet
Bankverbindung
Landkreis Börde
Empfänger: Landkreis Börde
IBAN: DE96 8105 5000 3400 0053 54
BIC: NOLADE21HDL
Bankinstitut: Kreissparkasse Börde
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
- GGf. Nachweis über das Sorgerecht, zum Beispiel:
- Geburtsurkunde
- Auskunft aus dem Sorgeregister
- Beschluss des Familiengerichts über da Sorgerecht
Voraussetzungen
- Sie sind die personensorgeberechtige Person für ein Kind (Eltern oder Vormund)
- Sie fühlen sich mit der Erziehung des Kindes überfordert
- Die Hilfe durch die Erziehung Ihres Kindes in einer Tagesgruppe ist geeignet und notwendig.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Nehmen Sie Kontakt zum zuständigen Jugendamt auf.
- In einem persönlichen Gespräch werden Ihnen mögliche Hilfen aufgezeigt Alle Beteiligten (Sie, Ihr Kind, die Betreuer aus der Tagesgruppe und das Jugendamt) treffen sich zu einem Hilfeplangespräch. Im Hilfeplan wird festgelegt, wie die Hilfe gestaltet werden soll und welche Ziele erreicht werden sollen.
- Wenn die Erziehung in einer Tagesgruppe sinnvoll erscheint, können Sie einen Antrag auf Hilfen zur Erziehung stellen.
- Das Jugendamt sucht nach einer geeigneten Tagesgruppe. Sie können Ihre Wünsche äußern. Wenn es mehrere Optionen gibt, können Sie die Tagesgruppe auswählen.
- Es wird regelmäßig überprüft, ob die Hilfe weiterhin geeignet ist.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist unterschiedlich, abhängig von den individuellen Verhältnissen und von der zuständigen Stelle.
Kosten
Die Kosten für die Erziehung in einer Tagesgruppe trägt zum großen Teil das Jugendamt. An den Kosten müssen Sie sich aber in angemessenen Umfang beteiligen. Fragen Sie hierzu bitte das zuständige Jugendamt.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport in Bremen am 11.11.2022