Zuschuss zu Altersabsicherung als Pflegeeltern/Pflegeperson beantragen
Dies ist eine Leistung der Justiz.
Pflegepersonen können einen Zuschuss zu ihrer Altersvorsorge erhalten
Beschreibung
Pflegepersonen in der Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII) und geeignete Pflegepersonen bei der Unterbringung eines seelisch behinderten jungen Menschen (§ 35a Absatz 2 Satz 2 Nummer 3 SGB VIII) können die hälftige Bezuschussung einer angemessenen Altersvorsorge erhalten. Das gilt auch für die Wochenpflege.
Der Zuschuss zur Altersvorsorge wird einer Pflegeperson gewährt. Bei Pflegeelternpaaren erhält die Hauptpflegeperson (laut Hilfeplan) den Zuschuss. Sind beide Pflegeeltern im Hilfeplan benannt, ist dies bei im Zeitumfang unterschiedlicher Erwerbstätigkeit beider Pflegeeltern in der Regel die Person mit dem geringeren Beschäftigungsvolumen. Bei gleichem Beschäftigungsvolumen bestimmen die Pflegeeltern, wer von ihnen den Zuschuss zur Altersvorsorge erhalten soll.
Zuständigkeit
Jugendamt
Ansprechpartner
Pflegekinderdienst / Adoptionsvermittlung
Beschreibung
Gehört zu: Abteilung Besondere Soziale Dienste > Fachbereich Bildung > Geschäftsbereich Bildung und Soziales
Leitung: Jana Koßmann
Adoptionsvermittlung
Die Adoptionsvermittlungsstelle des Fachbereiches Bildung informiert und berät über alle wichtigen Themenbereiche, die im Zusammenhang mit einer Adoption, Stiefkindadoption oder Herkunftssuche stehen.
Pflegekinderwesen
Der Pflegekinderdienst des Fachbereiches Bildung informiert über alle wichtigen Themenbereiche und bereitet Pflegeeltern individuell auf das neue Familienleben vor.
Pflegeeltern erhalten Beratung und Begleitung. Der materielle Unterhalt des Kindes wird sichergestellt. Ihre erzieherische Leistung wird entsprechend den Richtlinien des Landes Sachsen-Anhalt honoriert.
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 345 2215888
Fax: +49 345 2215910
Telefon Festnetz: +49 345 2215963
Telefon mobil: +49 151 54469552
E-Mail: pflegekinder@halle.de
Kontaktperson
Frau Felice Teschmer (Sozialarbeiterin Adoptionsvermittlung/ Pflegekinderdienst/ Frau Teschmer)
Frau Lydia Brode (Sozialarbeiterin Adoptionsvermittlung/ Pflegekinderdienst/ Frau Brode)
erforderliche Unterlagen
keine
Voraussetzungen
Erlaubnis zur Vollzeitpflege nach §44 SGB VIII und laufendes Pflegeverhältnis der Vollzeitpflege
Hinweise für Halle (Saale): Zuschuss zur Altersabsicherung als Pflegeperson / Pflegeeltern beantragen
Laufendes Pflegeverhältnis in Vollzeitpflege
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen Jugendamt oder Pflegekinderdienst.
Der Antrag auf Kostenübernahme kann auch über den Onlinedienst "pflegekinderwesen-digital" über das Formular "Formlose Anträge" gestellt werden, sofern Sie sich in einem Pflegeverhältnis der Vollzeit- oder befristetem Vollzeitpflege befinden.
Hinweise für Halle (Saale): Zuschuss zur Altersabsicherung als Pflegeperson / Pflegeeltern beantragen
Der Online-Dienst zum Pflegekinderdienst steht in der Stadt Halle (Saale) noch nicht zur Verfügung. Bitte setzen Sie sich mit dem Pflegekinderdienst / Adoptionsvermittlung in Verbindung.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung der Anträge durch das Jugendamt kann einige Zeit in Anspruch nehmen.
Kosten
Für die Beantragung entstehen keine Kosten
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen am 11.01.2023
Stichwörter
Pflegepersonen, Pflegekind, Altersvorsorge, Pflegeeltern