Beitragsübernahme der Unfallversicherung von Pflegepersonen Übernahme

    Übernahme der Unfallversicherung als Pflegeeltern beantragen

    Dies ist eine Leistung der Justiz.

    Die Leistungen in der Vollzeitpflege umfassen auch die Erstattung nachgewiesener angemessener Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung, sofern keine gesetzliche Unfallversicherung gegeben ist.

    Beschreibung

    Der Gesetzgeber sieht die Erstattung der Aufwendungen für angemessene Beiträge einer privaten Unfallversicherung von Pflegepersonen der Vollzeitpflege vor, sofern keine gesetzliche Unfallversicherung gegeben ist.

    Zuständigkeit

    Jugendamt

    Ansprechpartner

    Pflegekinderdienst / Adoptionsvermittlung

    Beschreibung

    Gehört zu: Abteilung Besondere Soziale Dienste > Fachbereich Bildung > Geschäftsbereich Bildung und Soziales

    Leitung: Jana Koßmann

    Adoptionsvermittlung
    Die Adoptionsvermittlungsstelle des Fachbereiches Bildung informiert und berät über alle wichtigen Themenbereiche, die im Zusammenhang mit einer Adoption, Stiefkindadoption oder Herkunftssuche stehen.

    Pflegekinderwesen
    Der Pflegekinderdienst des Fachbereiches Bildung  informiert über alle wichtigen Themenbereiche und bereitet Pflegeeltern individuell auf das neue Familienleben vor.
    Pflegeeltern erhalten Beratung und Begleitung. Der materielle Unterhalt des Kindes wird sichergestellt. Ihre erzieherische Leistung wird entsprechend den Richtlinien des Landes Sachsen-Anhalt honoriert.

    Adresse

    Hausanschrift

    Radeweller Weg 13

    06128 Halle (Saale)

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 345 2215888

    Fax: +49 345 2215910

    Telefon Festnetz: +49 345 2215963

    Telefon mobil: +49 151 54469552

    E-Mail: pflegekinder@halle.de

    Kontaktperson

    • Frau Felice Teschmer (Sozialarbeiterin Adoptionsvermittlung/ Pflegekinderdienst/ Frau Teschmer)
      Hausanschrift

      Radeweller Weg 13

      06110 Halle (Saale)

      Telefon Festnetz: +49 345 2215933

      E-Mail: felice.teschmer@halle.de

    • Frau Lydia Brode (Sozialarbeiterin Adoptionsvermittlung/ Pflegekinderdienst/ Frau Brode)
      Hausanschrift

      Radeweller Weg 13

      06110 Halle (Saale)

      Telefon Festnetz: +49 345 2215883

      E-Mail: lydia.brode@halle.de

    Version

    Technisch geändert am 02.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Voraussetzungen

    Erlaubnis zur Vollzeitpflege nach §44 SGB VIII und laufendes Pflegeverhältnis

    Hinweise für Halle (Saale): Übernahme der Unfallversicherung als Pflegeeltern beantragen

    Laufendes Pflegeverhältnis in Vollzeitpflege

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Erkundigen Sie sich bei Ihren zuständigen Jugendamt oder Pflegekinderdienst.

    Einen Antrag auf Beitragsübernahme können Sie über den Onlinedienst "pflegekinderwesen-digital" mit dem Formular "Beitragsübernahme Unfallversicherung" stellen.

    Das Jugendamt prüft Ihren Antrag und den Anspruch auf Beitragsübernahme.

    Hinweise für Halle (Saale): Übernahme der Unfallversicherung als Pflegeeltern beantragen

    Der Online-Dienst zum Pflegekinderdienst steht in der Stadt Halle (Saale) noch nicht zur Verfügung. Bitte setzen Sie sich mit dem Pflegekinderdienst / Adoptionsvermittlung in Verbindung.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung der Anträge durch das Jugendamt kann einige Zeit in Anspruch nehmen.

    Kosten

    Für die Beantragung entstehen keine Kosten.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen am 11.01.2023

    Version

    Technisch geändert am 06.02.2024

    Stichwörter

    Pflegekinderdienst, Pflegepersonen, Pflegekind, Unfallversicherung, Beitragsübernahme, Pflegeeltern

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English