Bestattungskostenhilfe nach §74 SGB XII Gewährung

    Übernahme der Bestattungskosten beantragen

    Wenn Sie verpflichtet sind, die Bestattungskosten einer verstorbenen Person zu decken, obwohl Ihnen selbst die finanziellen Mittel hierzu fehlen, besteht die Möglichkeit, beim Träger der Sozialhilfe eine Übernahme der Kosten zu beantragen.

    Beschreibung

    Bei einem Todesfall müssen in der Regel die Angehörigen der verstorbenen Person für die Bestattung sorgen und die Kosten vorerst übernehmen, sofern der Nachlass oder andere Gelder, wie von einer Sterbegeldversicherung, nicht oder nicht vollständig ausreichen, um die Bestattungskosten zu decken.

    Wer dazu verpflichtet ist die Bestattungskosten zu übernehmen, ist gesetzlich geregelt. Hierbei kann es sich um die folgenden Personen handeln:

    • vertraglich verpflichtete Personen
    • Erben
    • Unterhaltspflichtige
    • nach öffentlichem Bestattungsrecht der Länder zur Bestattung verpflichtete Personen

    Wenn Sie zur Übernahme der Kosten für eine Bestattung verpflichtet, aber finanziell dazu nicht in der Lage sind, können Sie die Übernahme der Kosten beim zuständigen Sozialamt beantragen. Das Sozialamt prüft dann, inwieweit es Ihnen zuzumuten ist, die Kosten zu tragen.

    Das Sozialamt übernimmt die Kosten für eine einfache, angemessene und würdige Bestattung. Dazu gehören unter anderem die angemessenen Kosten für den Sarg, Leichenhaus- und Grabgebühren sowie die Kosten für das Anlegen des Grabes. Das gilt auch für Urnenbestattungen. Nicht übernommen werden zum Beispiel die Kosten für die Bewirtung von Trauergästen.

    Zuständig ist das Sozialamt, das für die verstorbene Person bis zu ihrem Tod Sozialhilfe geleistet hat. Sofern die verstorbene Person hingegen keine Sozialhilfe bezogen hat, ist das Sozialamt zuständig, in dessen Bereich der Sterbeort liegt. Verstirbt eine Person mit deutscher Staatsangehörigkeit, die keine Sozialhilfe bezogen hat, im Ausland, kommt es für die Zuständigkeit auf den Einzelfall an.

    Zuständigkeit

    Gemeinde oder kreisfreie Stadt

    Ansprechpartner

    SG Soziale Hilfen / Leistungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Domstraße 4

    06217 Merseburg

    Halle (Saale), Am Leipziger Turm

    Straßenbahn: Halle (Saale), Am Leipziger Turm


    Merseburg, Altes Rathaus

    Bus: Merseburg, Altes Rathaus

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Hansering 19

    06108 Halle (Saale)

    Halle (Saale), Am Leipziger Turm

    Straßenbahn: Halle (Saale), Am Leipziger Turm


    Merseburg, Altes Rathaus

    Bus: Merseburg, Altes Rathaus

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Di: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 18:00 Uhr Do: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 15:30 Uhr Persönliche Beratungen sind ausschließlich nach Terminvereinbarung möglich. Terminvereinbarungen sind jeweils dienstags in der Zeit 9:00-12:00 und 13:30-18:00 Uhr und donnerstags von 9:00-12:00 und 13:30-15:30 Uhr unter 03461 40 -1351 oder -1315 telefonisch möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03461 40-1315

    Fax: 03461 40-1352

    E-Mail: sozialamt@saalekreis.de

    Weitere Informationen

    Das Erdgeschoss ist barrierefrei zugänglich.

    Stichwörter

    Sozialhilfe, Wohngeld, Bildung und Teilhabe, Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Behindertenfahrdienst, Fahrdienst, Eingliederungshilfe

    Version

    Technisch erstellt am 22.10.2009 (von: Christopher Sipp)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Behschnitt, Rahel)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    Voraussetzungen

    • Sie sind dazu verpflichtet, die Bestattungskosten zu tragen.
    • Weder der Nachlass der verstorbenen Person noch andere durch das Ableben zugeflossene Mittel, wie die Auszahlungen aus Versicherungen, decken die Bestattungskosten.
    • Sie können die Kosten nicht oder nicht vollständig aus eigenen Mitteln tragen oder die Übernahme der Bestattungskosten ist ihnen nicht oder nicht in voller Höhe zuzumuten.
    • Die Kosten für die Bestattung sind angemessen.
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen die Bescheide der zuständigen Stelle kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
    Nach Abschluss des Widerspruchverfahrens durch einen Wider-spruchbescheid kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntga-be Klage vor dem Sozialgericht erhoben werden.

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie die Bestattungskostenhilfe beantragen wollen:

    • Stellen Sie einen Antrag auf Übernahme der Kosten beim zuständigen Träger der Sozialhilfe.
    • Welche Kosten im Einzelfall übernommen werden, müssen Sie bei Bedarf vor der Beauftragung des Bestatters beim zuständigen Träger der Sozialhilfe erfragen,
    • Der Träger der Sozialhilfe überprüft die von Ihnen eingereichten Unterlagen und Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse.
    • Sie erhalten einen Bewilligungsbescheid, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an. 

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 12.02.2024

    Version

    Technisch erstellt am 10.05.2023 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 28.03.2024 (von: Bethge, Vanessa)

    Stichwörter

    Friedhof, Beerdigungskosten, Grabgebühren, Leichenhausgebühren, Kostenübernahme, Gebühren Krematorium, Friedhofsgebühren, Urnenbeisetzung, Sozialbestattung, Beisetzung, Beerdigung, Erdbestattung, Urne, Bestattungskosten, Nachlass, Todesfall, Feuerbestattung, Bestattung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)