Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen - vorzeitiger Beginn Zulassung

    Zulassung zum Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen mit vorzeitigem Beginn beantragen

    Wenn Sie gewerblich-industrielles Abwasser in eine private Abwasseranlage oder Kanalisation einleiten möchten, benötigen Sie in der Regel eine Genehmigung. Bis zur Erteilung der Genehmigung kann die Behörde zulassen, dass Sie das Abwasser schon vorher einleiten dürfen.

    Beschreibung

    Wenn Sie Abwasser in eine private Abwasseranlagen einleiten möchten, müssen Sie eine Genehmigung beantragen. Können oder wollen Sie nicht bis zur Erteilung der Genehmigung warten, kann die zuständige Stelle einen vorzeitigen Beginn der Einleitung zulassen. Diesen müssen Sie beantragen.

    Ansprechpartner

    Untere Wasserbehörde

    Beschreibung

    Die untere Wasserbehörde bearbeitet alle Sachverhalte, die mit Oberflächen- und Grundwasser in Verbindung stehen. Auch Abwasser- und Niederschlagswasser sowie Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen fallen in ihr Aufgabenspektrum. Die untere Wasserbehörde nimmt die Gewässeraufsicht wahr, überwacht die Gewässer sowie die öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen.

    FAQs - häufig gestellte Fragen

    Adresse

    Postanschrift

    Breitscheidstraße 3

    06886 Lutherstadt Wittenberg

    Postanschrift

    Postfach 10 02 51

    06886 Lutherstadt Wittenberg

    Hausanschrift

    Breitscheidstraße 4

    06886 Lutherstadt Wittenberg

    Kreisverwaltung

    Bus: Kreisverwaltung

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten der Fachdienste: Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Information des Landkreises Wittenberg: Montag 08:30 - 17:00 Uhr Dienstag 08:30 - 17:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 14:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 14:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03491 806-2920

    Fax: 03491 806-2994

    E-Mail: umweltamt@landkreis-wittenberg.de

    Version

    Technisch erstellt am 25.11.2009 (von: Thomas Hoffmann)

    Technisch geändert am 11.10.2024 (von: Neumann, Kerstin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf vorzeitigen Beginn zum Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen
    • gegebenenfalls Dokumente, wie zum Beispiel Stellungnahmen, die Ihr Interesse am vorzeitigen Beginn begründen

    Voraussetzungen

    Die Zulassung wird erteilt, wenn

    • bereits ein Genehmigungsantrag gestellt wurde,
    • mit einer Entscheidung zugunsten des Antragstellers oder der Antragstellerin gerechnet werden kann,
    • an dem vorzeitigen Beginn ein öffentliches Interesse oder ein berechtigtes Interesse des Antragstellers oder der Antragstellerin besteht,
    • und der Antragsteller oder die Antragstellerin sich verpflichtet, alle bis zur Entscheidung durch die Einleitung verursachten Schäden zu ersetzen und, falls die Einleitung nicht genehmigt wird, den früheren Zustand wiederherzustellen.

    Rechtsgrundlage(n)

    §§ 59 I i. V. m. § 58 IV i. V. m. 17 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    • Sie stellen einen Antrag auf Zulassung der Einleitung von Abwasser in eine private Abwasseranlage – vorzeitiger Beginn bei der für die Genehmigung zuständigen Stelle.
    • Dieseprüft Ihren Antrag und das berechtigte persönliche oder öffentliche Interesse an einem vorzeitigen Beginn der Abwassereinleitung.
    • Sie reichen gegebenenfalls angeforderte Unterlagen nach.
    • Sie verpflichten sich, alle bis zur Entscheidung durch die Einleitung verursachten Schäden zu ersetzen und, falls die Einleitung nicht genehmigt wird, den früheren Zustand wiederherzustellen.
    • Die zuständige Stelle genehmigt den vorzeitigen Beginn der Abwassereinleitung.
    • Sie erhalten einen Zulassungsbescheid von der zuständigen Stelle sowie gegebenenfalls eine Gebührenrechnung.
    • Sie begleichen gegebenenfalls die Gebührenrechnung.
    • Sie können mit der vorzeitigen Einleitung des Abwassers in eine private Abwasseranlage beginnen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer hängt von der Qualität und dem Umfang der eingereichten Anträge, den vorgelegten Unterlagen sowie vom durchzuführenden Verfahren und vom Bearbeitungsstand des Genehmigungsantrags ab.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz am 09.02.2023

    Version

    Technisch erstellt am 09.05.2023 (von: Cierpka, Daniela)

    Technisch geändert am 09.05.2023 (von: Cierpka, Daniela)

    Stichwörter

    Industriepark, Indirekteinleitung, Gewerbliches Abwasser, Industrielles Abwasser, Schmutzwassereinleitung, Klärwerk, Kläranlage, Schmutzwasser, Wasserhaushaltsgesetz, Einleitung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)