Zulassung zum Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen mit vorzeitigem Beginn beantragen
Wenn Sie gewerblich-industrielles Abwasser in eine private Abwasseranlage oder Kanalisation einleiten möchten, benötigen Sie in der Regel eine Genehmigung. Bis zur Erteilung der Genehmigung kann die Behörde zulassen, dass Sie das Abwasser schon vorher einleiten dürfen.
Beschreibung
Wenn Sie Abwasser in eine private Abwasseranlagen einleiten möchten, müssen Sie eine Genehmigung beantragen. Können oder wollen Sie nicht bis zur Erteilung der Genehmigung warten, kann die zuständige Stelle einen vorzeitigen Beginn der Einleitung zulassen. Diesen müssen Sie beantragen.
Ansprechpartner
Team Untere Wasser-/Bodenschutzbehörde
Beschreibung
Gehört zum: Abteilung Umweltrechtlicher Vollzug > Fachbereich Umwelt > Geschäftsbereich Stadtentwicklung und Umwelt
Leitung: Steffen Johannemann
Aufgaben:
- Schutz und Kontrolle der Gewässerschonstreifen,
- Versickerung von Niederschlagswasser,
- Anzeigepflicht der Lagerung von Öl und Benzin,
- Informierung über Altlastenverdachtsflächen oder schädlichen Bodenveränderungen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo: nach Vereinbarung Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mi: nach Vereinbarung Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr Fr: nach Vereinbarung Sa: geschlossen So: geschlossen Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 345 2214678
Fax: +49 345 2214667
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf vorzeitigen Beginn zum Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen
- gegebenenfalls Dokumente, wie zum Beispiel Stellungnahmen, die Ihr Interesse am vorzeitigen Beginn begründen
Voraussetzungen
Die Zulassung wird erteilt, wenn
- bereits ein Genehmigungsantrag gestellt wurde,
- mit einer Entscheidung zugunsten des Antragstellers oder der Antragstellerin gerechnet werden kann,
- an dem vorzeitigen Beginn ein öffentliches Interesse oder ein berechtigtes Interesse des Antragstellers oder der Antragstellerin besteht,
- und der Antragsteller oder die Antragstellerin sich verpflichtet, alle bis zur Entscheidung durch die Einleitung verursachten Schäden zu ersetzen und, falls die Einleitung nicht genehmigt wird, den früheren Zustand wiederherzustellen.
Rechtsgrundlage(n)
§§ 59 I i. V. m. § 58 IV i. V. m. 17 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
- Sie stellen einen Antrag auf Zulassung der Einleitung von Abwasser in eine private Abwasseranlage – vorzeitiger Beginn bei der für die Genehmigung zuständigen Stelle.
- Dieseprüft Ihren Antrag und das berechtigte persönliche oder öffentliche Interesse an einem vorzeitigen Beginn der Abwassereinleitung.
- Sie reichen gegebenenfalls angeforderte Unterlagen nach.
- Sie verpflichten sich, alle bis zur Entscheidung durch die Einleitung verursachten Schäden zu ersetzen und, falls die Einleitung nicht genehmigt wird, den früheren Zustand wiederherzustellen.
- Die zuständige Stelle genehmigt den vorzeitigen Beginn der Abwassereinleitung.
- Sie erhalten einen Zulassungsbescheid von der zuständigen Stelle sowie gegebenenfalls eine Gebührenrechnung.
- Sie begleichen gegebenenfalls die Gebührenrechnung.
- Sie können mit der vorzeitigen Einleitung des Abwassers in eine private Abwasseranlage beginnen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer hängt von der Qualität und dem Umfang der eingereichten Anträge, den vorgelegten Unterlagen sowie vom durchzuführenden Verfahren und vom Bearbeitungsstand des Genehmigungsantrags ab.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz am 09.02.2023
Stichwörter
Industrielles Abwasser, Gewerbliches Abwasser, Schmutzwasser, Klärwerk, Wasserhaushaltsgesetz, Kläranlage, Einleitung, Indirekteinleitung, Industriepark, Schmutzwassereinleitung