Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen - vorzeitiger Beginn Zulassung

    Zulassung zum Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen mit vorzeitigem Beginn beantragen

    Wenn Sie gewerblich-industrielles Abwasser in eine öffentliche Abwasseranlage oder Kanalisation einleiten möchten, benötigen Sie in der Regel eine Genehmigung. Bis zur Erteilung der Genehmigung kann die Behörde zulassen, dass Sie das Abwasser schon vorher einleiten dürfen.

    Beschreibung

    Wenn Sie Abwasser in eine öffentliche Abwasseranlagen einleiten möchten, müssen Sie eine Genehmigung beantragen. Können oder wollen Sie nicht bis zur Erteilung der Genehmigung warten, kann die zuständige Stelle einen vorzeitigen Beginn der Einleitung zulassen. Diesen müssen Sie beantragen.

    Ansprechpartner

    Untere Wasserbehörde

    Beschreibung

    Die untere Wasserbehörde bearbeitet alle Sachverhalte, die mit Oberflächen- und Grundwasser in Verbindung stehen. Auch Abwasser- und Niederschlagswasser sowie Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen fallen in ihr Aufgabenspektrum. Die untere Wasserbehörde nimmt die Gewässeraufsicht wahr, überwacht die Gewässer sowie die öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen.

    FAQs - häufig gestellte Fragen

    Adresse

    Hausanschrift

    Breitscheidstraße 4

    06886 Lutherstadt Wittenberg

    Haltestellen

    • Haltestelle: Kreisverwaltung
      Linie:
      • Bus: Kreisverwaltung

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 10 02 51

    06886 Lutherstadt Wittenberg

    Postanschrift

    Breitscheidstraße 3

    06886 Lutherstadt Wittenberg

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten der Fachdienste: Di 08:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:00 Uhr Do 08:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Information des Landkreises Wittenberg: Mo 08:30 - 17:00 Uhr Di 08:30 - 17:00 Uhr Mi 08:30 - 14:00 Uhr Do 08:30 - 18:00 Uhr Fr 08:30 - 14:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03491 806-2920

    Fax: 03491 806-2994

    E-Mail: umweltamt@landkreis-wittenberg.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf vorzeitigen Beginn zum Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen
    • gegebenenfalls Dokumente, wie zum Beispiel Stellungnahmen, die Ihr Interesse am vorzeitigen Beginn begründen

    Voraussetzungen

    Die Zulassung wird erteilt, wenn

    • bereits ein Genehmigungsantrag gestellt wurde,
    • mit einer Entscheidung zugunsten des Antragstellers oder der Antragstellerin gerechnet werden kann,
    • an dem vorzeitigen Beginn ein öffentliches Interesse oder ein berechtigtes Interesse des Antragstellers oder der Antragstellerin besteht,
    • und der Antragsteller oder die Antragstellerin sich verpflichtet, alle bis zur Entscheidung durch die Einleitung verursachten Schäden zu ersetzen und, falls die Einleitung nicht genehmigt wird, den früheren Zustand wiederherzustellen.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 58 IV i. V. m § 17 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz am 09.02.2023

    Version

    Technisch geändert am 26.05.2023

    Stichwörter

    Gewerbliches Abwasser, Genehmigung, Indirekteinleitung, Trennsysteme, Einleitung, Mischwasserkanalisation, Kläranlage, Industrielles Abwasser, Klärwerk, Schmutzwassereinleitung, Schmutzwasser, Wasserhaushaltsgesetz, Mischwassereinleitung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English