Anzeige einer Geburt Entgegennahme von Einrichtungen

    Geburt eines Kindes durch Einrichtungen anzeigen

    In Ihrer Einrichtung wurde ein Kind geboren? Dann müssen Sie die Geburt dem zuständigen Standesamt melden. 

    Beschreibung

    Wenn in Ihrer Einrichtung ein Kind geboren wurde, müssen Sie die Geburt dem zuständigen Standesamt melden.

    Zuständigkeit

    Das für den Geburtsort zuständige Standesamt.

    Ansprechpartner

    Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte - Bürgerdienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Bismarckstraße 5

    39517 Tangerhütte

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Parkplatz neben dem Rathaus
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Parkplatz neben dem Rathaus, Parkscheinautomat
      Anzahl: 36  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Tangerhütte Bahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Stendal - Tangerhütte - Magdeburg
    • Haltestelle: Tangerhütte, Rathaus
      Linie:
      • Bus: 920, 923, 924, 925

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 03935 9317-13

    Telefon Festnetz: 03935 9317-0

    E-Mail: info@tangerhuette.de

    Kontaktperson

    Internet

    Stichwörter

    Einwohnermeldeamt, Standesamt

    Version

    Technisch geändert am 21.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Geburtsanzeige mit Unterschrift der Einrichtung oder elektronischer Signatur mit Angabe zu Mutter und Kind.

    Voraussetzungen

    • Die Geburt fand in Ihrer Einrichtung statt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie müssen die Geburt innerhalb 1 Woche bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt melden. Der Tag der Geburt zählt nicht zur Frist. Bei einer Totgeburt muss die Meldung spätestens am 3. Werktag nach der Geburt erfolgen.

    Bearbeitungsdauer

    1 Tag bis 6 Monate

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise: Die Leistung dient lediglich zur Erfüllung der gesetzlichen Meldepflicht. Wenn die Geburt beim Standesamt registriert wird, sind weitere Nachweise erforderlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 22.03.2023

    Version

    Technisch geändert am 19.04.2023

    Stichwörter

    Vater, vertrauliche Geburt, Anzeige der Geburt, Frühgeburt, Geburtsbeurkundung, Lebendgeburt, Tochter, Kind, Kindesanmeldung, Standesamtsangelegenheiten, Sohn, Geburtstag, Geburtsanmeldung, Einrichtung, Geburt, Nachwuchs, Bescheinigung Geburt, Todgeburt, Hausgeburt, Geburtshaus, Krankenhaus, Mutter, Standesamtsangelegenheit, Entbindung, Geburtsanzeige, Hebamme, Standesamt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English