Anzeige einer Geburt Entgegennahme von Einrichtungen

    Geburt eines Kindes durch Einrichtungen anzeigen

    In Ihrer Einrichtung wurde ein Kind geboren? Dann müssen Sie die Geburt dem zuständigen Standesamt melden. 

    Beschreibung

    Wenn in Ihrer Einrichtung ein Kind geboren wurde, müssen Sie die Geburt dem zuständigen Standesamt melden.

    Zuständigkeit

    Das für den Geburtsort zuständige Standesamt.

    Ansprechpartner

    Stadt Staßfurt - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hohenerxlebener Str. 12

    39418 Staßfurt

    Haltestellen

    • Haltestelle: Busbahnhof
      Linie:
      • Bus: Busbahnhof
    • Haltestelle: Bahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Bahnhof
    • Haltestelle: Hohenerxlebener Straße, Schulstraße, Bernburger Straße
      Linie:
      • Bus: Hohenerxlebener Straße, Schulstraße, Bernburger Straße

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 09.00 - 12.00 Uhr Dienstag: 09.00 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr Freitag: 09.00 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03925 981-222

    E-Mail: standesamt@stassfurt.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 15.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Geburtsanzeige mit Unterschrift der Einrichtung oder elektronischer Signatur mit Angabe zu Mutter und Kind.

    Voraussetzungen

    • Die Geburt fand in Ihrer Einrichtung statt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie müssen die Geburt innerhalb 1 Woche bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt melden. Der Tag der Geburt zählt nicht zur Frist. Bei einer Totgeburt muss die Meldung spätestens am 3. Werktag nach der Geburt erfolgen.

    Bearbeitungsdauer

    1 Tag bis 6 Monate

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise: Die Leistung dient lediglich zur Erfüllung der gesetzlichen Meldepflicht. Wenn die Geburt beim Standesamt registriert wird, sind weitere Nachweise erforderlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 22.03.2023

    Version

    Technisch geändert am 19.04.2023

    Stichwörter

    Sohn, Geburtsanmeldung, Hausgeburt, Krankenhaus, Bescheinigung Geburt, Nachwuchs, Geburtshaus, Kindesanmeldung, Anzeige der Geburt, Lebendgeburt, Geburtsbeurkundung, Einrichtung, Entbindung, Standesamt, Tochter, Kind, Hebamme, vertrauliche Geburt, Geburt, Standesamtsangelegenheiten, Frühgeburt, Vater, Todgeburt, Mutter, Geburtsanzeige, Standesamtsangelegenheit, Geburtstag

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English