Geburt eines Kindes durch Einrichtungen anzeigen
In Ihrer Einrichtung wurde ein Kind geboren? Dann müssen Sie die Geburt dem zuständigen Standesamt melden.
Beschreibung
Wenn in Ihrer Einrichtung ein Kind geboren wurde, müssen Sie die Geburt dem zuständigen Standesamt melden.
Zuständigkeit
Das für den Geburtsort zuständige Standesamt.
Ansprechpartner
Stadt Hettstedt - SB Standesamt
Adresse
Postanschrift
Postfach 1251
06323 Hettstedt
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Marktplatz
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Kreuzung Elisenhöhe/Hohe Straße
Anzahl: 15
Gebühren: nein
Parkplatz: Marktplatz (mit Parkscheibe für 1 Stunde)
Anzahl: 7
Gebühren: nein
Parkplatz: Mühlgartenstraße
Anzahl: 50
Gebühren: nein
Parkplatz: Rathausstraße
Anzahl: 20
Gebühren: ja
Hettstedt, Busbahnhof (Vöhringer Platz)
Bus: Bitte informieren Sie sich über www.vgs-suedharzlinie.de
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen Dienstag: 8:30 - 18:00 Uhr Mittwoch: 8:30 - 13:00 Uhr Donnerstag: 8:30 - 16:00 Uhr Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03476 801-167
E-Mail: standesamt@hettstedt.de
erforderliche Unterlagen
- Geburtsanzeige mit Unterschrift der Einrichtung oder elektronischer Signatur mit Angabe zu Mutter und Kind.
Voraussetzungen
- Die Geburt fand in Ihrer Einrichtung statt.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie müssen die Geburt innerhalb 1 Woche bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt melden. Der Tag der Geburt zählt nicht zur Frist. Bei einer Totgeburt muss die Meldung spätestens am 3. Werktag nach der Geburt erfolgen.
Bearbeitungsdauer
1 Tag bis 6 Monate
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt folgende Hinweise: Die Leistung dient lediglich zur Erfüllung der gesetzlichen Meldepflicht. Wenn die Geburt beim Standesamt registriert wird, sind weitere Nachweise erforderlich.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 22.03.2023
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