Anzeige einer Geburt Entgegennahme von Einrichtungen

    Geburt eines Kindes durch Einrichtungen anzeigen

    In Ihrer Einrichtung wurde ein Kind geboren? Dann müssen Sie die Geburt dem zuständigen Standesamt melden. 

    Beschreibung

    Wenn in Ihrer Einrichtung ein Kind geboren wurde, müssen Sie die Geburt dem zuständigen Standesamt melden.

    Zuständigkeit

    Das für den Geburtsort zuständige Standesamt.

    Ansprechpartner

    Stadt Hettstedt - SB Standesamt

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 1251

    06323 Hettstedt

    Hausanschrift

    Markt 1-3

    06333 Hettstedt

    Behindertenparkplatz: Marktplatz
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Kreuzung Elisenhöhe/Hohe Straße
    Anzahl: 15
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Marktplatz (mit Parkscheibe für 1 Stunde)
    Anzahl: 7
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Mühlgartenstraße
    Anzahl: 50
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Rathausstraße
    Anzahl: 20
    Gebühren: ja

    Hettstedt, Busbahnhof (Vöhringer Platz)

    Bus: Bitte informieren Sie sich über www.vgs-suedharzlinie.de

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: geschlossen Dienstag: 8:30 - 18:00 Uhr Mittwoch: 8:30 - 13:00 Uhr Donnerstag: 8:30 - 16:00 Uhr Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03476 801-167

    E-Mail: standesamt@hettstedt.de

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006 (von: migration)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Saalbach, Christin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Geburtsanzeige mit Unterschrift der Einrichtung oder elektronischer Signatur mit Angabe zu Mutter und Kind.

    Voraussetzungen

    • Die Geburt fand in Ihrer Einrichtung statt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie müssen die Geburt innerhalb 1 Woche bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt melden. Der Tag der Geburt zählt nicht zur Frist. Bei einer Totgeburt muss die Meldung spätestens am 3. Werktag nach der Geburt erfolgen.

    Bearbeitungsdauer

    1 Tag bis 6 Monate

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise: Die Leistung dient lediglich zur Erfüllung der gesetzlichen Meldepflicht. Wenn die Geburt beim Standesamt registriert wird, sind weitere Nachweise erforderlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 22.03.2023

    Version

    Technisch erstellt am 19.04.2023 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 19.04.2023 (von: Behschnitt, Rahel)

    Stichwörter

    Anzeige der Geburt, Frühgeburt, Einrichtung, Hebamme, Vater, Krankenhaus, Nachwuchs, Tochter, Entbindung, Kindesanmeldung, Geburtsbeurkundung, Geburt, Geburtstag, Geburtsanmeldung, Bescheinigung Geburt, vertrauliche Geburt, Kind, Lebendgeburt, Mutter, Hausgeburt, Standesamt, Todgeburt, Geburtsanzeige, Sohn, Standesamtsangelegenheiten, Geburtshaus, Standesamtsangelegenheit

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)