Anzeige einer Geburt Entgegennahme von Einrichtungen

    Geburt eines Kindes durch Einrichtungen anzeigen

    In Ihrer Einrichtung wurde ein Kind geboren? Dann müssen Sie die Geburt dem zuständigen Standesamt melden. 

    Beschreibung

    Wenn in Ihrer Einrichtung ein Kind geboren wurde, müssen Sie die Geburt dem zuständigen Standesamt melden.

    Zuständigkeit

    Das für den Geburtsort zuständige Standesamt.

    Ansprechpartner

    Standesamt Magdeburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Humboldtstraße 11

    39112 Magdeburg

    Öffnungszeiten

    Montag 09.00 - 12.00 Uhr Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 17.30 Uhr Mittwoch Nur Terminkunden Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr Freitag Nur Terminkunden

    Kontakt

    Weitere Informationen

    Straßenbahn:
    Linie: 2, 5, 6, 8, 9 und 10
    Haltestelle: Am Fuchsberg, Planckstr. bzw. Halberstädter/Leipziger Str.

    Linienbus:
    Linie: 52 und 54
    Haltestelle: Planckstr. bzw. Halberstädter/Leipziger Str.

    Version

    Technisch erstellt am 27.04.2010 (von: Landeshauptstadt Magdeburg Webservice)

    Technisch geändert am 02.10.2024 (von: Webservice, Landeshauptstadt Magdeburg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    erforderliche Unterlagen

    • Geburtsanzeige mit Unterschrift der Einrichtung oder elektronischer Signatur mit Angabe zu Mutter und Kind.

    Voraussetzungen

    • Die Geburt fand in Ihrer Einrichtung statt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie müssen die Geburt innerhalb 1 Woche bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt melden. Der Tag der Geburt zählt nicht zur Frist. Bei einer Totgeburt muss die Meldung spätestens am 3. Werktag nach der Geburt erfolgen.

    Bearbeitungsdauer

    1 Tag bis 6 Monate

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise: Die Leistung dient lediglich zur Erfüllung der gesetzlichen Meldepflicht. Wenn die Geburt beim Standesamt registriert wird, sind weitere Nachweise erforderlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 22.03.2023

    Version

    Technisch erstellt am 19.04.2023 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 19.04.2023 (von: Behschnitt, Rahel)

    Stichwörter

    Anzeige der Geburt, Frühgeburt, Einrichtung, Hebamme, Vater, Krankenhaus, Nachwuchs, Tochter, Entbindung, Kindesanmeldung, Geburtsbeurkundung, Geburt, Geburtstag, Geburtsanmeldung, Bescheinigung Geburt, vertrauliche Geburt, Kind, Lebendgeburt, Mutter, Hausgeburt, Standesamt, Todgeburt, Geburtsanzeige, Sohn, Standesamtsangelegenheiten, Geburtshaus, Standesamtsangelegenheit

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)