Genehmigung für störfallrelevante Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
Wenn Sie beabsichtigen, an einer genehmigungsbedürftigen Anlage störfallrelevante Änderungen vorzunehmen, müssen Sie hierfür zuvor bei der zuständigen Behörde eine Genehmigung beantragen.
Beschreibung
Sie betreiben eine immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlage, die einen Betriebsbereich darstellt oder Bestandteil eines Betriebsbereichs ist und planen an der Anlage störfallrelevante Änderungen vorzunehmen?
Diese Vorhaben können dazu führen, dass durch die Änderung eine erhebliche Gefahrenerhöhung von der Anlage ausgelöst wird oder andere immissionsschutzrechtliche Anforderungen nicht mehr gewährleistet sind.
Vor diesem Hintergrund muss die immissionsschutzrechtliche Behörde diese Änderungen überprüfen.
Hierfür müssen Sie einen Antrag auf Erteilung einer Änderungsgenehmigung stellen und alle erforderlichen Unterlagen für die Beurteilung einreichen. Der Antrag kann schriftlich oder elektronisch erfolgen.
Einer Genehmigung bedarf es jedoch dann nicht, wenn und soweit die Pflicht, den angemessenen Sicherheitsabstand zu wahren, bereits auf Ebene einer raumbedeutsamen Planung oder Maßnahme durch verbindliche Vorgaben gewährleistet wird.
Zuständigkeit
Landesverwaltungsamt
erforderliche Unterlagen
- Erforderliche Zeichnungen, Pläne, Gutachten
- Erläuterungen und
- sonstige Unterlagen (gegebenenfalls bei der zuständi-gen Behörde erfragen).
Voraussetzungen
Die Änderungsgenehmigung wird erteilt, wenn:
- sichergestellt ist, dass die sich aus den Voraussetzungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes sowie der Bundesimmissionsschutzverordnung ergebenden Pflichten erfüllt werden und
- andere öffentlich-rechtliche Vorschriften und Belange des Arbeitsschutzes der Errichtung und dem Betrieb der Anlage nicht entgegenstehen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage
Verfahrensablauf
Sie stellen bei der zuständigen Behörde den Antrag auf Genehmigung der störfallrelevanten Änderungen. Den Antrag können Sie elektronisch oder schriftlich stellen.
Dem Antrag sind die zur Beurteilung des Sachverhalts erforderliche Unterlagen beizufügen. Nach Eingang des Antrags und der vollständigen Unterlagen prüft die zuständige Behörde, ob bei den Änderungen die immissionsschutzrechtlichen Anforderungen erfüllt werden.
Abhängig davon, ob eine öffentliche Beteiligung vorgenommen werden muss oder nicht, entscheidet die Behörde über Ihren Antrag innerhalb von 3 oder 7 Monaten nach vollständigem Eingang aller erforderlicher Unterlagen. Nach abschließender Beurteilung durch die zuständige Behörde, erhalten Sie die Entscheidung in Form eines Bescheides.
Fristen
Vor der Durchführung der Änderungen
Bearbeitungsdauer
3 bis 7 Monate (Die Bearbeitungsdauer beginnt ab Eingang des Antrags sowie der vollständigen Unterlagen.)
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL) am 03.03.2023
Stichwörter
Unterschreitung angemessenen Sicherheitsabstands, Anlage Bestandteil Betriebsbereichs, Anlage ist Betriebsbereich, Erhebliche Gefahrenerhöhung, Störfallrelevante Änderung