Allgemeine Vollzeitpflege Begleitung

    Allgemeine Vollzeitpflege bei Pflegekindern, Begleitung

    Dies ist eine Leistung der Justiz.

    Sie sind Pflegeperson eines Kindes in Vollzeitpflege? Dann erhalten Sie fachliche Unterstützung und Beratung durch den Pflegekinderdienst.

    Beschreibung

    Pflegefamilien haben Anspruch auf Begleitung und Beratung, denn ihre Aufgaben und die an sie gestellten Anforderungen unterscheiden sich deutlich von denen einer Familie ohne Jugendhilfeauftrag. Sie erbringen als Privatpersonen einen öffentlichen Auftrag im Rahmen der Hilfe zur Erziehung. Sie verpflichten sich damit zur Kooperation im Rahmen der Hilfeplanung und der zwischen ihnen und dem Pflegekinderdienst geschlossenen Betreuungsvereinbarung. 
    Um die Anforderungen an eine Pflegefamilie erfolgreich und langfristig zu erfüllen, benötigen sie professionelle Unterstützung von Fachkräften mit ausgewiesener Expertise in Themen der Pflegekinderhilfe. Eine kontinuierliche fachspezifische Begleitung und Beratung von Pflegeverhältnissen trägt dazu bei, diese langfristig zu stabilisieren und ist damit ein wichtiger Beitrag zur Gewährleistung des Kindeswohls.
     

    Zuständigkeit

    Das örtliche Jugendamt.

    Ansprechpartner

    Landkreis Börde - Jugendamt - Sachgebiet Besondere Dienste

    Beschreibung

    Aufgaben:

    Amtsvormundschaft

    Pflegekinderdienst

    Adoptionsvermittlung (in Kooperation mit dem LK Harz)

    Frühe Hilfen

    Fachaufsicht und -beratung für Kindertagesstätten

    Offene Kinder- und Jugendarbeit

    Partnerschaft für Demokratie im Landkreis Börde über das Bundesprogramm "Demokratie leben"

    Jugendgerichtshilfe


    Amtsvormundschaft

    DIe mit der Vormundschaft betraute Person spielt eine große Rolle im Prozess der Persönlichkeitsentwicklung eines Kindes und ist eine wichtige Konstante im Leben der Kinder und Jugendlichen. Sie hat die Erziehung und Pflege des Kindes persönlich zu fördern. Die Interessenvertretung des Kindes erfolgt unvoreingenommen und unabhängig von der Meinung der Eltern oder anderer Beteiligter. Der Vormund ist ausschließlich dem Wohl des Kindes oder der Jugendlichen verpflichtet. Dies gilt auch, wenn er oder sie als Amtsvormund dem Jugendamt angehört. Die eigenen Aufgaben sind unabhängig von den Organisationsinteressen der Behörde zu vertreten.


    Das Kindeswohl und der individuelle Bedarf des Kindes sind der Maßstab für alle Schritte, die von Seiten des Vormunds unternommen werden. Daher ist der regelmäßige persönliche Kontakt zum Kind bzw. Mündel, aber auch zu dessen Bezugspersonen wie Ärztinnen, Lehrern oder Erzieherinnen besonders wichtig.  Die mit der Vormundschaft betraute Person hat das Recht und die Pflicht, sich jederzeit selbst von der Lebenssituation und dem Gesundheitszustand des Mündels zu überzeugen.

    Zu den Aufgaben gehören auch die Sicherstellung des Krankenversicherungsschutzes und der medizinischen Betreuung, die Antragstellung auf Hilfen zur Erziehung, sowie die Sorge für das leibliche Wohl des Mündels. Die mit der Vormundschaft betrauten Personen entscheiden auch über Erziehung und Ausbildung und finanzielle Angelegenheiten wie Vermögensvorsorge, Rentenansprüche und Unterhalt.


    Die Amtsvormundschaft gibt dem Kind den Rahmen für seine Entwicklungsbedingungen. Der respektvolle Umgang mit der UN-Kinderechtskonvention ist für alle Vormünder bindend. Die Vertretung der Kindesinteressen, das Kindeswohl sowie grundlegende Bedürfnisse der Kinder sind zu gewährleisten.

    Die Aufgaben des Vormunds unterteilen sich so:

    • Wahrnehmung der elterlichen Sorge (Personen- und Vermögenssorge) der nach dem SGB VIII übertragenen Aufgaben
      • Personensorge: Bestimmung des Aufenthalts, Regelung des Umgangs, Sicherstellung des Lebensunterhalts und Versicherungsschutzes, Geltendmachung der Unterhaltsansprüche, Sicherstellung von Pflege und Erziehung, Klärung status- und namensrechtlicher Fragen, Sicherstellung der Gesundheitsfürsorge sowie von Schul- und Berufsausbildung
      • Vermögenssorge: Prüfung, Geltendmachung und Regelung von Erbansprüchen einschließlich der Entscheidung über die Erbausschlagung und die Nachlassinsolvenz; Anlage eines Vermögensverzeichnisses; Anlage des Mündelvermögens (mündelsicher); Verwaltung von bebauten/unbebauten Grundstücken; Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen
    • Beratung und Unterstützung von Pflegern und Vormündern im Rahmen des § 53 SGB VIII, die durch das Gericht zum Pfleger oder Vormund bestellt wurden
    • Zusammenarbeit mit Dritten wie Eltern, Familiengericht, Sozialer Dienst, Wirtschaftliche Jugendhilfe, Adoptionsvermittlungsstelle, Pflegeeltern, Mitarbeiter von Einrichtungen der Jugendhilfe, Kindergärten, Lehrer*innen, Ausbilder*innen


    Pflegekinderdienst

    Unter dem Begriff Pflegekinderwesen ist die Unterbringung von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen in einer Pflegefamilie zu verstehen. Können Kinder und Jugendliche aus unterschiedlichen Gründen vorübergehend oder längerfristig nicht bei ihren Eltern leben, bieten Pflegefamilien einen sicheren Lebensort mit stabilen Strukturen. Insbesondere kleine Kinder sind auf zuverlässige und kontinuierliche Bezugspersonen angewiesen, die sich um die individuellen Bedürfnisse des Kindes kümmern.

    Pflegeeltern werden auf das Leben mit einem Pflegekind vorbereitet und während des gesamten Pflegeverhältnisses von Fachkräften des Pflegekinderdienstes begleitet und unterstützt. Neben der Begleitung der Pflegefamilien ist die Beratung und Unterstützung der Herkunftsfamilie von besonderer Bedeutung. Diese erfolgt über den Allgemeinen Sozialen Dienst des Landkreis Börde, um Rollenkonflikte zu reduzieren. So soll erreicht werden, dass die Kinder entweder in eine verbesserte Familien- und Erziehungssituation zurückkehren können oder die Eltern und Kinder möglichst gut damit umgehen können, wenn das Kind dauerhaft an einem anderen Lebensort lebt.

    Adoptionsvermittlung (in Kooperation mit dem LK Harz)

    Bei der Adoption eines Kindes sind Informationen, Beratung und Unterstützung unerlässlich. Eine Entscheidung sollte gut vorbereitet getroffen werden, denn eine Adoption verändert das Leben aller Beteiligten für immer. Die Adoptionsvermittlungsstelle des LK Harz berät und informiert über die Möglichkeiten sowie Rahmenbedingungen der Adoption. Sie stellt die Eignung fest, vermittelt und begleitet im Anschluss. Die Adoptionsvermittlung ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 AdVermiG eine Pflichtaufgabe des Jugendamtes und des Landesjugendamtes.


    Frühe Hilfen

    Die ersten Lebensjahre sind für die Entwicklung eines Kindes besonders bedeutsam. In dieser Zeit stehen werdende Eltern und jungen Familie bei aller Freude über das Baby auch vor besonderen Herausforderungen. Hier setzen die Frühen Hilfen als wichtige Unterstützungs- angebote für alle Eltern an. Das Jugendamt entwickelt und koordiniert die Angebote und informiert die jungen Familien über die vorhandenen Möglichkeiten.

    Die Unterstützungsangebote der Frühen Hilfen orientieren sich an den Bedürfnissen von Familien. So kann eine längerfristige Begleitung durch eine speziell geschulte Familienhebamme die passende Hilfe sein. Diese unterstützt die Eltern darin, eine gute Beziehung zu ihrem Baby aufzubauen und ein gesundes Aufwachsen zu ermöglichen.

    Des Weiteren liegen folgende Aufgaben bei den Frühen Hilfen:

    • Beratung und Schulung von Institutionen und Akteuren in Hinblick auf die Prävention von und den Umgang mit Kindswohlgefährdungen
    • Psychosoziale und medizinische Betreuung von (werdenden) Müttern und Vätern sowie anderen primären Bezugspersonen und deren Säuglingen, Aufbau und Pflege einer Eltern - Kind - Beziehung

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    Fachaufsicht und -beratung für Kindertagesstätten

    Für Kindertagesstätten besitzt das Jugendamt die planerische Gesamtverantwortung. Getragen wird diese Aufgabe durch die pädagogische Fachberatung und verantwortungsvolle Fachaufsicht über diese Einrichtungen. Dabei ist sicherzustellen, dass ein quantitativ ausreichendes und qualitativ hochwertiges Angebot von Betreuungsplätzen im Landkreis vorgehalten wird.

    Beratung im Rahmen der Staatlichen Aufsicht über die Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen gemäß § 20 KiFöG LSA erfolgt durch die regelmäßige Prüfung der Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben nach dem Sozialgesetzbuch VIII und dem Kinderförderungsgesetz von Sachsen - Anhalt

    Die Aufgaben der Fachaufsicht und -beratung unterteilen sich so:

    • die Erteilung und Änderung der Betriebserlaubnis
    • die Gewährleistung einer ausreichenden Zahl geeigneter pädagogischer Fachkräfte
    • die Beratung bei Neu- und Umbauten von Kindertageseinrichtungen
    • die Beratung zu allen pädagogischen Inhalten und zur pädagogischen Konzeption
    • Kooperation bei der Wahrnehmung von Aufgaben zum Schutz des Kindeswohls
    • Beratung für Eltern und Elternkuratorium:
    • bei Problemen in der Kindertageseinrichtung
    • bei Fragen zu den gesetzlichen Vorgaben
    • zum Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz


    Offene Kinder- und Jugendarbeit

    Die Strukturen und Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis und seinen Gemeinden werden hier geplant, gestaltet und gesteuert. Des Weiteren werden vielfältige Leistungen zur Prävention und Einhaltung des Kinderschutz erbracht.

    Neben der finanziellen Förderung der Personal-, Mobilitäts- und Projektkosten werden auch inhaltliche Beratungen zur Durchführung von Projekten vorgenommen. Das Team unterstützt mit fachlich-inhaltlicher und administrativer-technischer Beratung und Begleitung der Maßnahmen der geförderten Fachkräfte.

    Die Förderung der freien Kinder- und Jugendhilfe passiert gemäß §§ 11 - 14 i. V. m. 74 SGB VIII, außerdem ist hier die Schulsozialarbeit verortet. Diese wird in enger Zusammenarbeit mit der regionalen Netzwerkstelle der AWO im Landkreis Börde gestaltet.


    Partnerschaft für Demokratie im Landkreis Börde über das Bundesprogramm "Demokratie leben"

    Die Partnerschaft für Demokratie Landkreis Börde (PfD) ist ein Netzwerk und Angebot, das der Demokratie-, Beteiligungs- und Engagementförderung im Landkreis Börde dient. Die PfD stellt dazu Knowhow und Fördergelder bereit, vernetzt Akteure, berät und unterstützt Bürgerinnen und Bürger, Kommunen und Einrichtungen.

    Zum Beispiel zu folgenden Themen und Fragestellungen:

    • mehr demokratische Bürgerbeteiligung oder Kinder- und Jugendbeteiligung,
    • Belebung des bürgerschaftlichen Engagements und der Engagementlandschaft,
    • Prävention und Verhinderung von Diskriminierung und Ausgrenzung bestimmter Menschen oder Menschengruppen,
    • Umgang mit Hetze, Gewalt und Bedrohungslagen
    • Entwicklung und Förderung von Demokratieverständnis und Demokratiekompetenzen

    Der Jugendkreistag Landkreis Börde ist das offizielle Gremium des Landkreises zur Beteiligung von Jugendlichen an kommunalpolitischen Themenfindungs- und Entscheidungsprozessen. Dessen Mitglieder werden durch die Partnerschaft für Demokratie Landkreis Börde begleitet und unterstützt.

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    Jugendgerichtshilfe

    Die Fachkräfte der Jugendgerichtshilfe begleiten straffällig gewordene Jugendliche vor, während und nach dem Gerichtsverfahren. Sie sind unabhängig vom Jugendgericht und setzen auf freiwillige Zusammenarbeit mit dem jungen Menschen. Sie vermitteln zwischen dem Jugendlichen, seinen Eltern, der Staatsanwaltschaft, dem Gericht und anderen Beteiligten. Sie unterstützen die jungen Menschen darin, ein eigenverantwortliches und gemeinschaftsfähiges Leben zu führen. Sie setzen sich dafür ein, dass nicht Bestrafung im Mittelpunkt der Gerichtsverhandlung steht, sondern angemessene und fördernde Hilfen oder Maßnahmen. Diese tragen dazu bei, dass die Jugendlichen oder jungen Erwachsenen ihr Fehlverhalten verstehen und nicht wiederholen. Sie regen dafür beispielsweise einen Täter-Opfer-Ausgleich an oder vermitteln soziale Trainingskurse. Sollte es zu einer Inhaftierung kommen, halten sie den Kontakt und geben Hilfestellung für "das Leben danach".

    Die Beratung und Betreuung delinquenter junger Menschen vor oder anstatt einer Gerichtsverhandlung (Diversion) sowie Vermittlung, Überwachung und Kontrolle von Auflagen und Weisungen sind die Hauptaufgaben.

    richtsverhandlung (Diversion) sowie Vermittlung, Überwachung und Kontrolle von Auflagen und Weisungen sind die Hauptaufgaben.

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 10 01 53

    39331 Haldensleben

    Hausanschrift

    Bornsche Straße 2

    39340 Haldensleben

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
      Anzahl: 10  Gebühren: nein
    • Parkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
      Anzahl: 50  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: +49 3904 7240-56604

    Telefon Festnetz: +49 3904 7240-1423

    E-Mail: jugend@landkreis-boerde.de

    Kontaktperson

    • Frau Julia Ibold (Sachgebietleiterin)

    Internet

    Bankverbindung

    Landkreis Börde

    Empfänger: Landkreis Börde

    IBAN: DE96 8105 5000 3400 0053 54

    BIC: NOLADE21HDL

    Bankinstitut: Kreissparkasse Börde

    Version

    Technisch geändert am 03.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    § 37a Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII)

    Verfahrensablauf

    Sie nehmen als Pflegepersonen Kontakt zum Pflegekinderdienst auf.
    Der Pflegekinderdienst kann Sie beraten. 

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen am 11.01.2023

    Version

    Technisch geändert am 06.02.2024

    Stichwörter

    Pflegeeltern, Pflegekind, Pflegekinderdienst

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English