Allgemeine Vollzeitpflege Begleitung

    Allgemeine Vollzeitpflege bei Pflegekindern, Begleitung

    Dies ist eine Leistung der Justiz.

    Sie sind Pflegeperson eines Kindes in Vollzeitpflege? Dann erhalten Sie fachliche Unterstützung und Beratung durch den Pflegekinderdienst.

    Beschreibung

    Pflegefamilien haben Anspruch auf Begleitung und Beratung, denn ihre Aufgaben und die an sie gestellten Anforderungen unterscheiden sich deutlich von denen einer Familie ohne Jugendhilfeauftrag. Sie erbringen als Privatpersonen einen öffentlichen Auftrag im Rahmen der Hilfe zur Erziehung. Sie verpflichten sich damit zur Kooperation im Rahmen der Hilfeplanung und der zwischen ihnen und dem Pflegekinderdienst geschlossenen Betreuungsvereinbarung. 
    Um die Anforderungen an eine Pflegefamilie erfolgreich und langfristig zu erfüllen, benötigen sie professionelle Unterstützung von Fachkräften mit ausgewiesener Expertise in Themen der Pflegekinderhilfe. Eine kontinuierliche fachspezifische Begleitung und Beratung von Pflegeverhältnissen trägt dazu bei, diese langfristig zu stabilisieren und ist damit ein wichtiger Beitrag zur Gewährleistung des Kindeswohls.
     

    Zuständigkeit

    Das örtliche Jugendamt.

    Ansprechpartner

    Pflegekinderdienst / Adoptionsvermittlung

    Beschreibung

    Gehört zu: Abteilung Besondere Soziale Dienste > Fachbereich Bildung > Geschäftsbereich Bildung und Soziales

    Leitung: Jana Koßmann

    Adoptionsvermittlung
    Die Adoptionsvermittlungsstelle des Fachbereiches Bildung informiert und berät über alle wichtigen Themenbereiche, die im Zusammenhang mit einer Adoption, Stiefkindadoption oder Herkunftssuche stehen.

    Pflegekinderwesen
    Der Pflegekinderdienst des Fachbereiches Bildung  informiert über alle wichtigen Themenbereiche und bereitet Pflegeeltern individuell auf das neue Familienleben vor.
    Pflegeeltern erhalten Beratung und Begleitung. Der materielle Unterhalt des Kindes wird sichergestellt. Ihre erzieherische Leistung wird entsprechend den Richtlinien des Landes Sachsen-Anhalt honoriert.

    Adresse

    Hausanschrift

    Radeweller Weg 13

    06128 Halle (Saale)

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 345 2215888

    Fax: +49 345 2215910

    Telefon Festnetz: +49 345 2215963

    Telefon mobil: +49 151 54469552

    E-Mail: pflegekinder@halle.de

    Kontaktperson

    • Frau Felice Teschmer (Sozialarbeiterin Adoptionsvermittlung/ Pflegekinderdienst/ Frau Teschmer)
      Hausanschrift

      Radeweller Weg 13

      06110 Halle (Saale)

      Telefon Festnetz: +49 345 2215933

      E-Mail: felice.teschmer@halle.de

    • Frau Lydia Brode (Sozialarbeiterin Adoptionsvermittlung/ Pflegekinderdienst/ Frau Brode)
      Hausanschrift

      Radeweller Weg 13

      06110 Halle (Saale)

      Telefon Festnetz: +49 345 2215883

      E-Mail: lydia.brode@halle.de

    Version

    Technisch geändert am 02.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    § 37a Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII)

    Verfahrensablauf

    Sie nehmen als Pflegepersonen Kontakt zum Pflegekinderdienst auf.
    Der Pflegekinderdienst kann Sie beraten. 

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen am 11.01.2023

    Version

    Technisch geändert am 06.02.2024

    Stichwörter

    Pflegeeltern, Pflegekind, Pflegekinderdienst

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English