Spielplätze Instandhaltung

    Spielplatzpatenschaften

    Beschreibung

    Spielplatzpaten kümmern sich um Sauberkeit und Sicherheit auf dem von Ihnen gewählten Spielplatz und dienen als Vermittler zwischen Kindern, Eltern und dem Ansprechpartner in der Stadt. 

    Spielplatzpaten sind ehrenamtlich engagierte Personen, die „ihren Spiel- bzw. Bolzplatz“ regelmäßig aufsuchen und nach dem Rechten sehen. Sie vermitteln zwischen den Spielplatz-Nutzenden und der Stadtverwaltung. Mit ihrer Unterstützung und über den direkten Kontakt zu den Ansprechpersonen in der Stadtverwaltung können Konflikte unter den Spielplatz-Nutzenden oder Beschädigungen an den Geräten schnell aufgedeckt und behoben werden. Die Paten gehen keine finanziellen Verpflichtungen ein und bestimmen selbst, in welchem Maße sie sich engagieren. Sie tragen dazu bei, dass Spielplätze ein beliebter Treffpunkt für viele Kinder und Jugendliche, wie auch deren Eltern werden und bleiben.

    Aufgaben in Kürze:

    • Regelmäßige Besuche auf dem Spiel- bzw. Bolzplatz (z.B. in der Spielplatzsaison von Frühjahr bis Herbst etwa 1 bis 2 Mal pro Woche)
    • Meldung von Schäden, Verunreinigungen und Konflikten mit Fremdnutzenden an die zuständigen Dienststellen
    • Ansprechperson für Kinder, Jugendliche und Eltern
    • Möglichkeit, Spielplatzfeste zu organisieren und durchzuführen
    • Einfache Säuberungen (Glasscherben etc.)

    Ansprechpartner

    Kinder- und Jugendbeauftragter

    Beschreibung

    Gehört zu: Dienstleistungszentrum Integration und Demokratie > Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters

    Seit Anfang Mai 2011 gibt es in der Stadt Halle (Saale) einen hauptamtlich tätigen Kinder- und Jugendbeauftragten. Hauptaugenmerk in der Arbeit liegt in der Interessenvertretung von Kindern und Jugendlichen gegenüber Kommunalpolitik und Kommunalverwaltung.

    Das Transportieren von Kinder- und Jugendinteressen in die jeweiligen Gremien des Stadtrates sowie die Einflussnahme auf städtische Planungsvorhaben aus der Sicht von Kindern und Jugendlichen bilden den Kern dieser Lobbyarbeit. Dies ermöglicht allen Kindern und Jugendlichen, sämtliche Anliegen, Nachfragen oder Vorschläge an eine Person heranzutragen, ohne im Vorfeld überlegen zu müssen, in wessen Zuständigkeitsbereich das Anliegen fällt.

    In enger Zusammenarbeit mit der Moderatorin für Kinder- und Jugendbeteiligung informiert er über Beteiligungsmöglichkeiten und -rechte von Kindern und Jugendlichen. In Kooperation mit dem Kinder- und Jugendrat sowie mit Schüler- und Elternvertretungen ist es ebenso eine Aufgabe für den Kinder- und Jugendbeauftragten, sich für mehr politische Mitwirkungsrechte und Beteiligung für Kinder und Jugendliche einzusetzen. Dabei gilt es letztendlich auch, Partizipation einzufordern sowie Projekte und Veranstaltungen zu initiieren, welche sich die Interessen von Kindern und Jugendlichen auf die Fahnen geschrieben haben.

    Ein Schwerpunkt der Arbeit bildet auch die Koordination der Familienverträglichkeitsprüfung, die der Stadtverwaltung vorgibt, ihr gesamtes Planen und Handeln innerhalb der Kernverwaltung entsprechend der Grundsätze einer familienfreundlichen Stadtentwicklung auszurichten.

    Als zentrale Anlaufstelle für Kinder und Jugendliche hat der Kinder- und Jugendbeauftragte seinen Sitz zusammen mit dem Kinder- und Jugendrat, dem Stadtschülerrat sowie mit der Moderatorin für Kinder- und Jugendbeteiligung seit August 2016 im Hansering 20, direkt gegenüber vom Technischen Rathaus.

    Adresse

    Hausanschrift

    Hansering 20

    06108 Halle (Saale)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 345 2215656

    Fax: +49 345 2214004

    Telefon mobil: +49 177 2944919

    E-Mail: kjb@halle.de

    Formulare

    Version

    Technisch erstellt am 01.03.2018

    Technisch geändert am 14.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 16.06.2020

    erforderliche Unterlagen

    Erweitertes Führungszeugnis für Bürgerinnen und Bürger

    Voraussetzungen

    Spielplatzpatin bzw. -pate können werden:

    • Bürgerinnen und Bürger (erweitertes Führungszeugnis erforderlich*)
    • Schulen, Kindergärten
    • Vereine
    • Parteien
    • Firmen/ Unternehmen, die sich ehrenamtlich um einen Spiel- bzw. Bolzplatz kümmern.

    *Dieses kann über die Stadt gebührenfrei angefordert werden (mehr Informationen dazu).

    Rechtsgrundlage(n)

    Für Spielplatzpaten besteht gemäß § 2 Abs.1 Nr.10 SGB VII der gesetzliche Unfallversicherungsschutz.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ausführliche Informationen zu Spielplatzpaten gibt es hier.

    Gültigkeitsgebiet

    Halle (Saale)

    Herausgeber

    Öffentlich sichtbare "interne" Leistungen Stadt Halle

    Zwischenlösung für Anzeige individueller Leistungen der Stadt Halle - 03/2023

    Version

    Technisch erstellt am 22.03.2023

    Technisch geändert am 26.07.2024

    Stichwörter

    Spielplätze, Klettergerüst

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 16.06.2020