Schuldnerberatung wahrnehmen
Sie haben finanzielle Schwierigkeiten oder Ihnen droht eine Überschuldung? Dann kann Ihnen eine Schuldnerberatung helfen.
Beschreibung
Die Schuldnerberatung hilft Ihnen, wenn Sie sich in einer finanziellen Notlage befinden und nicht mehr eigenständig aus der Situation herauskommen.
Diese finanziellen Notlagen können
- bereits existierende Schulden sein, aber auch
- drohende Schulden, zum Beispiel wenn Zahlungsverpflichtungen bereits nicht erfüllt worden sind oder die demnächst anstehenden Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt werden können.
Bei den Schuldnerberatungsstellen haben Sie die Möglichkeit,
- finanzielle,
- psychosoziale und
- juristische Beratung zu erhalten.
Die Schuldnerberatung unterstützt Sie, die Auswirkungen von Überschuldung zu reduzieren und finanzielle Spielräume zu schaffen. Ziel ist, dass Sie Ihre Mietkosten sowie Ausgaben für Energie und Lebenshaltung wieder eigenständig tragen können.
- Zunächst verschafft sich die Schuldnerberatung einen vollständigen Überblick über Ihre aktuelle Schuldensituation.
- Anschließend erstellen Sie gemeinsam einen Plan.
Das Angebot beinhaltet auch Unterstützung, die notwendigen Schritte anzugehen und mit der Situation zurecht zu kommen.
Die Schuldnerberatung unterstützt Sie zudem bei
- rechtliche Fragen
- Verhandlung mit Gläubigerinnen und Gläubigern
- Vorbereitung eines Insolvenzverfahrens
- Beantragung von Privatinsolvenz.
Hinweise für Halle (Saale): Schuldner- und Insolvenzberatung beantragen
Wenn Sie
- in eine Notlage geraten sind (z. B. Ihr Konto oder Lohn/Gehalt gepfändet sind, der Gerichtsvollzieher sich anmeldet, Haft angedroht ist, …),
- den Überblick über Ihre finanzielle Situation verloren haben,
- sich Auseinandersetzungen mit Ihren Gläubigern nicht gewachsen fühlen,
- Informationen über Ihre Rechte und Handlungsmöglichkeiten als Schuldner erhalten möchten
bietet die Schuldner- und Insolvenzberatung der Stadt Halle (Saale) Ihnen Hilfe und Unterstützung an. Die Mitarbeiterinnen
- verschaffen sich gemeinsam mit Ihnen einen genauen Überblick über Ihre wirtschaftliche Lage und die Verschuldung
- helfen, Ihre Existenzsicherung zu sichern und Ihre finanzielle Situation zu stabilisieren (z. B. Beratung über eventuelle Inanspruchnahme sozialer Leistungen)
- klären Sie auf z. B. über den Umgang mit Drohbriefen von Gläubigern und Inkassounternehmen, Konsequenzen des gerichtlichen Mahnverfahrens (Gerichtsvollzieher, Pfändungen, Eidesstattliche Versicherungen) und mögliche Schutzmaßnahmen,
- nehmen Kontakt zu Ihren Gläubigern auf, führen Verhandlungen, um vor allem eine weitere Verschuldung zu vermeiden,
- entwickeln gemeinsam mit Ihnen ein Entschuldungskonzept,
- prüfen, ob die Inanspruchnahme eines Insolvenzverfahrens eine Lösung Ihrer Schuldenproblematik darstellen kann und begleiten Sie auf dem möglichen Weg in ein Verfahren.
Wenn Sie
- in eine Notlage geraten sind (z. B. Ihr Konto oder Lohn/Gehalt gepfändet sind, der Gerichtsvollzieher sich anmeldet, Haft angedroht ist, ),
- den Überblick über Ihre finanzielle Situation verloren haben,
- sich Auseinandersetzungen mit Ihren Gläubigern nicht gewachsen fühlen,
- Informationen über Ihre Rechte und Handlungsmöglichkeiten als Schuldner erhalten möchten
bietet die Schuldner- und Insolvenzberatung der Stadt Halle (Saale) Ihnen Hilfe und Unterstützung an. Die Mitarbeiterinnen
- verschaffen sich gemeinsam mit Ihnen einen genauen Überblick über Ihre wirtschaftliche Lage und die Verschuldung
- helfen, Ihre Existenzsicherung zu sichern und Ihre finanzielle Situation zu stabilisieren (z. B. Beratung über eventuelle Inanspruchnahme sozialer Leistungen)
- klären Sie auf z. B. über den Umgang mit Drohbriefen von Gläubigern und Inkassounternehmen, Konsequenzen des gerichtlichen Mahnverfahrens (Gerichtsvollzieher, Pfändungen, Eidesstattliche Versicherungen) und mögliche Schutzmaßnahmen,
- nehmen Kontakt zu Ihren Gläubigern auf, führen Verhandlungen, um vor allem eine weitere Verschuldung zu vermeiden,
- entwickeln gemeinsam mit Ihnen ein Entschuldungskonzept,
- prüfen, ob die Inanspruchnahme eines Insolvenzverfahrens eine Lösung Ihrer Schuldenproblematik darstellen kann und begleiten Sie auf dem möglichen Weg in ein Verfahren.
Ansprechpartner
Team Schuldner- und Insolvenzberatung
Beschreibung
Gehört zu: Abteilung Soziale Hilfen > Fachbereich Soziales > Geschäftsbereich Bildung und Soziales
Leitung: Antje Meltke
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Formulare
Datenschutzhinweis Schuldner- und Insolvenzberatung
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Halle (Saale): Schuldner- und Insolvenzberatung beantragen
- alle Schuldunterlagen (möglichst geordnet)
- Einkommensnachweise
- Aufstellung über Ausgaben im Haushalt
- alle Schuldunterlagen (möglichst geordnet)
- Einkommensnachweise
- Aufstellung über Ausgaben im Haushalt
Voraussetzungen
- Für eine Schuldnerberatung bei einer öffentlichen oder privaten Einrichtung:
- Sie haben bereits Schulden oder Ihnen droht eine finanzielle Notlage.
- Für eine Schuldnerberatung beim Jobcenter:
- Sie werden in der Arbeitsvermittlung vom Jobcenter betreut,
- erhalten Bürgergeld und
- beziehen kein Arbeitslosengeld (ALG I).
- Weitere Voraussetzungen kann das zuständige Jobcenter prüfen.
Hinweise für Halle (Saale): Schuldner- und Insolvenzberatung beantragen
Anspruch auf unsere Beratung haben alle Bürger der Stadt Halle (Saale).
Sie sollten bereit sein,
- Ihre finanziellen Verhältnisse offen zu legen,
- freiwillig aktiv mitzuarbeiten, Termine und Vereinbarungen einzuhalten,
- keine neuen Schuldverpflichtungen einzugehen,
- ggf. Ihre Haushaltsführung, bisherige Gewohnheiten und Ihr Konsumverhalten zu ändern.
Anspruch auf unsere Beratung haben alle Bürger der Stadt Halle (Saale).
Sie sollten bereit sein,
- Ihre finanziellen Verhältnisse offen zu legen,
- freiwillig aktiv mitzuarbeiten, Termine und Vereinbarungen einzuhalten,
- keine neuen Schuldverpflichtungen einzugehen,
- ggf. Ihre Haushaltsführung, bisherige Gewohnheiten und Ihr Konsumverhalten zu ändern.
Rechtsgrundlage(n)
- § 16a Nummer 2 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)
- § 11 Absatz 1, 4 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)
- § 67ff. Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)in Verbindung mit
- § 3 Durchführungsverordnung (DVO § 69 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII), Hilfe bei besonderen sozialen Schwierigkeiten)
Hinweise für Halle (Saale): Schuldner- und Insolvenzberatung beantragen
- Insolvenzordnung
- Ausführungsgesetz und Ausführungsordnung zur Insolvenzordnung
- Insolvenzordnung
- Ausführungsgesetz und Ausführungsordnung zur Insolvenzordnung
Verfahrensablauf
Es bestehen mehrere Möglichkeiten, eine Schuldnerberatung in Anspruch zu nehmen.
Sowohl kommunale Beratungsstellen als auch private oder gemeinnützige Organisationen bieten eine Schuldnerberatung an.
- Sie machen einen Termin bei der von Ihnen gewünschten Schuldnerberatungsstelle.
- Sofern die Beratungsstelle freie Termine hat, können Sie die Schuldnerberatung dort wahrnehmen.
Alternativ können Sie eine Schuldnerberatung über das Jobcenter beantragen.
- Die zuständige Integrationskraft prüft, ob die erforderlichen Voraussetzungen vorliegen.
- Gemeinsam mit der zuständigen Integrationskraft besprechen Sie die in Frage kommende Beratungsstelle und den Umfang der Beratung.
- Anschließend können Sie die Schuldnerberatung bei der jeweiligen Beratungsstelle wahrnehmen. Alternativ könnte diese Schuldnerberatung unter Umständen auch durch das Jobcenter selbst erfolgen.
Kosten
Hinweise für Halle (Saale): Schuldner- und Insolvenzberatung beantragen
Die Beratung ist kostenlos und vertraulich.
Die Beratung ist kostenlos und vertraulich.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Halle (Saale): Schuldner- und Insolvenzberatung beantragen
Beratung Montag und Donnerstag von 9 bis 12.30 Uhr, Dienstag 13 bis 17.30 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung
Beratung Montag und Donnerstag von 9 bis 12.30 Uhr, Dienstag 13 bis 17.30 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 14.03.2024