Gehwegüberfahrten Herstellung

    Herstellung einer Gehwegüberfahrt beantragen

    Die Gehwegüberfahrt dient dazu, ein Grundstück mit Fahrzeugen von der Straße aus gut zu erreichen. Wenn Sie ein Vorhaben planen, für das der Bordstein abgesenkt werden muss, benötigen Sie eine Erlaubnis für die Gehwegüberfahrt.

    Beschreibung

    Gehwegwegüberfahrten oder auch Grundstückszufahrten oder Bordsteinabsenkungen genannt, dienen dazu, ein Grundstück mit Fahrzeugen von der Straße aus gut zu erreichen. Wenn Sie solch ein Vorhaben planen, für das der Bordstein abgesenkt werden muss, benötigen Sie eine Erlaubnis für die Gehwegüberfahrt. Gehwegüberfahrten erfordern einen anderen Ausbau oder eine andere Befestigung als der Gehweg und müssen von der zuständigen Stelle genehmigt werden. In der Regel werden die Arbeiten im öffentlichen Straßenraum von der Stadt beauftragt. In Ausnahmefällen dürfen Sie als Antragstellende Person die Arbeiten selbst bei einer zugelassenen Fachfirma in Auftrag geben.

    Zuständigkeit

    Örtliche Straßenbehörde

    Ansprechpartner

    Fachbereich Mobilität

    Aktuelles

    Gehört zu: Geschäftsbereich Stadtentwicklung und Umwelt  Aufgaben:  Die kreisfreie Stadt Halle (Saale) übernimmt zahlreiche obligatorische und freiwillige Aufgaben, um die Mobilitätsbedürfnisse von Menschen und Unternehmen im Stadtgebiet zu befriedigen. Dabei sind die Anforderungen aller Verkehrsträger (Eisenbahn, Straßenbahn, Bus, LKW, PKW, sonstige straßengebundene Kraftfahrzeuge, Fahrrad und Fußgänger) zu berücksichtigen. Der Fachbereich Mobilität befasst sich mit seinen Abteilungen mit Themen wie Parkraumbewirtschaftung, Straßenunterhaltung, Verkehrstechnik, Baucontrolling, Trassenzustimmung, Straßendokumentation und Förderprogramme, um hier nur einige der vielen Schwerpunktaufgaben zu benennen.  Leitung: Norbert Schültke Zugeordnete Bereiche: Abteilung Finanzen und Controlling  Abteilung Verkehrsplanung Abteilung Straßen- und Brückenbau Abteilung Straßenverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Stadion 5

    06122 Halle (Saale)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 345 2212351

    Fax: +49 345 2212352

    E-Mail: mobilitaet@halle.de

    Version

    Technisch erstellt am 01.03.2018

    Technisch geändert am 15.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 16.06.2020

    Team Straßenbau Nord

    Aktuelles

    Gehört zu: Abteilung Straßen- und Brückenbau im Fachbereich Mobilität Aufgaben: Kontrolle aller Baumaßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum Bearbeitung und Genehmigung von Grundstückszufahrten und Aufbruchgenehmigungen Aufmaß, Abnahme und Abrechnung der Baumaßnahmen Prüfung und Erteilung von Zustimmungen zu Baumaßnahmen an Straßen im Stadtgebiet Halle (Saale) Regelmäßige Straßenzustandsprüfung Erfassen von Straßenschäden Durchführung von Straßenreparaturarbeiten im öffentlichen Straßenraum Reinigung und Unterhaltung der Straßenentwässerung

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Stadion 5

    06122 Halle (Saale)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 345 2212416

    Fax: +49 345 2212352

    E-Mail: mobilitaet@halle.de

    Formulare

    Antrag auf Genehmigung der Errichtung, der Änderung oder zum Rückbau einer Grundstückszufahrt
    Datenschutzhinweis zum Antrag auf Genehmigung der Errichtung, der Änderung oder zum Rückbau einer Grundstückszufahrt

    Weitere Informationen

      Version

      Technisch erstellt am 01.03.2018

      Technisch geändert am 20.06.2024

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Technisch erstellt am 07.06.2017

      Technisch geändert am 31.03.2021

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English

      Technisch erstellt am 09.07.2021

      Technisch geändert am 16.06.2020

      Team Straßenbau Süd

      Aktuelles

      Gehört zu: Abteilung Straßen- und Brückenbau im Fachbereich Mobilität Aufgaben: Kontrolle aller Baumaßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum Bearbeitung und Genehmigung von Grundstückszufahrten und Aufbruchgenehmigungen Aufmaß, Abnahme und Abrechnung der Baumaßnahmen Prüfung und Erteilung von Zustimmungen zu Baumaßnahmen an Straßen im Stadtgebiet Halle (Saale) Regelmäßige Straßenzustandsprüfung Erfassen von Straßenschäden Durchführung von Straßenreparaturarbeiten im öffentlichen Straßenraum Reinigung und Unterhaltung der Straßenentwässerung

      Adresse

      Hausanschrift

      Am Stadion 5

      06122 Halle (Saale)

      Aufzug vorhanden

      Ist rollstuhlgerecht

      Kontakt

      Telefon Festnetz: +49 345 2212416

      Fax: +49 345 2212352

      E-Mail: mobilitaet@halle.de

      Formulare

      Antrag auf Genehmigung der Errichtung, der Änderung oder zum Rückbau einer Grundstückszufahrt
      Datenschutzhinweis zum Antrag auf Genehmigung der Errichtung, der Änderung oder zum Rückbau einer Grundstückszufahrt

      Version

      Technisch erstellt am 04.09.2023

      Technisch geändert am 13.01.2025

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Technisch erstellt am 07.06.2017

      Technisch geändert am 31.03.2021

      erforderliche Unterlagen

      • Hauptantrag
        • Schriftlich
      • Nachweise
        • Maßstabsgerechter Lageplan
        • Auszug Liegenschaftskataster
        • Fotos der Örtlichkeit
        • Flurkarte (optional)

      Voraussetzungen

      • Sie selbst sind Eigentümer beziehungsweise Eigentümerin des Grundstücks.
      • Sie verfügen alternativ über eine Vollmacht des Grundstückseigentümers beziehungsweise Grundstückseigentümerin.
      • Sofern Sie die Herstellung selbst übernehmen dürfen, muss das beauftragte Unternehmen ein zugelassenes Unternehmen sein.
      • Eine höhenmäßige und optische Durchgängigkeit des Gehweges bleibt erhalten.
      • Es gibt durch die Maßnahme keine Unterbrechungen des Gehweges geben

      Rechtsgrundlage(n)

      Rechtsbehelf

      • Widerspruch
      • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag
      • Klage vor dem Verwaltungsgericht

      Verfahrensablauf

      Die Gehwegüberfahrt können Sie schriftlich (per Post, E-Mail, Fax) beantragen. Weiterhin gibt es die Möglichkeit einen Online-Dienst zu nutzen. Der Verfahrensablauf ändert sich dabei nicht. Die Herstellung der Gehwegüberfahrt erfolgt entweder durch die zuständige Stelle oder durch ein zugelassenes Unternehmen. Bis zur Herstellung ist folgender Verfahrensablauf zu beachten:

      • Sie beantragen die Gehwegüberfahrt mit all den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle.
      • Sobald der Antrag vorliegt, wird geprüft, ob Gründe gegen die Ausführung der Gehwegüberfahrt sprechen.
      • Bei umfangreicheren Maßnahmen müssen Sie im Vorfeld, zusammen mit der zuständigen Stelle, einen Vororttermin organisieren und durchführen.
      • Nach positiver Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungsbescheid und können die Gehwegüberfahrt herstellen lassen (unter möglichen Bedingungen und Auflagen).
      • Auf Basis der Herstellungskosten ist eine Vorauszahlung von Ihnen zu leisten.
      • Nach Abschluss der Arbeiten erhalten Sie eine Rechnung über die Bezahlung der restlichen Herstellungskosten, abzüglich der geleisteten Vorauszahlung.

      Bei Herstellung der Gehwegüberfahrt durch die zuständige Stelle:

      • Für die weitere Durchführung der Arbeiten müssen Sie keine weiteren Schritte vornehmen.

      Bei Herstellung der Gehwegüberfahrt durch ein zugelassenes Unternehmen:

      • Das beauftragte Unternehmen muss eine verkehrsbehördliche Anordnung für die Maßnahme beantragen.

      Nach Fertigstellung der Bauarbeiten vereinbaren Sie einen gemeinsamen Abnahmetermin mit der zuständigen Stelle.

      Fristen

      Es gibt keine Frist.

      Bearbeitungsdauer

      • Die Bearbeitungsdauer unterscheidet Antragsbearbeitung und Herstellung der Gehwegüberfahrt.
      • Die Antragsbearbeitung: in der Regel zeitnah.
      • Die Herstellung der Gehwegüberfahrt durch die zuständige Stelle: mindestens 3 Monate.

      Kosten

      Kostenart:

      Kostenhöhe (variabel): von _50,00__ bis zu _800,00__

      Bezeichnung der Kosten:

      Bemerkung: Die Kosten unterteilen sich in Gebühr und Herstellungskosten. Die Gebühr erhebt die zuständige Behörde und ist abhängig von der jeweiligen Gebührenordnung. Die Herstellungskosten sind abhängig von der Größe und Beschaffenheit der Gehwegüberfahrt (gegebenenfalls auch für eine Baumersatzpflanzung oder Lichtmastumsetzung). Beide Kostenbestandteile müssen durch die Antragstellende Person getragen werden.

      Hinweise (Besonderheiten)

      • Erfolgt die Beantragung im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben, für welches eine Baugenehmigung benötigt wird, dann beinhaltet die Baugenehmigung automatisch die Erlaubnis zur Herstellung einer Gehwegüberfahrt. Es ist kein separater Antrag erforderlich.
      • Die Gehwegüberfahrt darf nicht selbst hergestellt werden zum Beispiel mit Holzbalken, Stahlrampen oder Ähnlichem. Hierbei handelt es sich um einen unerlaubten Eingriff in den Straßenraum und dieser kann strafbar sein.
      • Die Zustimmung zur Herstellung einer Gehwegüberfahrt ersetzt nicht andere erforderliche behördliche Genehmigungen oder ergibt Ansprüche daraus zum Beispiel für den Bau einer Garage oder eine Carports.

      Weitere Informationen

      Gültigkeitsgebiet

      Sachsen-Anhalt

      Fachliche Freigabe

      Fachlich freigegeben durch Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) am 09.06.2022

      Version

      Technisch erstellt am 15.03.2023

      Technisch geändert am 21.02.2025

      Stichwörter

      Bordstein, Grundstückszufahrt, Bordsteinabsenkung, Bürgersteigabsenkung, Gehwegüberfahrt, Fußweg, Bürgersteig, Kantstein, absenken, Fußwegabsenkung, Zufahrt, Grundstückserschließung

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Technisch erstellt am 07.06.2017

      Technisch geändert am 31.03.2021

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English

      Technisch erstellt am 09.07.2021

      Technisch geändert am 16.06.2020