• Kalbe (Milde) (Landkreis Altmarkkreis Salzwedel, Sachsen-Anhalt)
Ausübung der Heilkunde Erlaubnis

Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde beantragen

Wenn Sie sich als Heilpraktiker zur Ausübung der Heilkunde niederlassen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.

Beschreibung

Heilpraktiker ist, wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, berufsmäßig ausübt. Ausübung der Heilkunde ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienst von anderen ausgeübt wird. Zudem muss die Tätigkeit medizinische Fachkenntnisse erfordern und darf keine gesundheitlichen Schäden verursachen können. Für die Ausübung der Heilkunde müssen Sie eine Erlaubnis bei der zuständigen Stelle beantragen und erhalten.

Ansprechpartner

Für Kalbe (Milde) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass,
  • bei Namensänderungen eine Geburtsurkunde/Namensänderungsurkunde
  • tabellarischer Lebenslauf
  • ggf. eine Meldebescheinigung (falls das Ausweisdokument kein Personalausweis ist)
  • Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Belegart 0)
  • Nachweis über den erfolgreichen Schulabschluss
  • Attest einer niedergelassenen Ärztin oder Arztes
  • Nachweis über Strafverfahren
  • ggf. weitere Dokumente und Nachweise

Voraussetzungen

Sie müssen

  • mindestens 25 Jahre alt sein,
  • mindestens den Hauptschulabschluss oder einen anderen gleichwertigen Schulabschluss besitzen,
  • eine körperliche und geistige Eignung zur Ausübung der Heilkunde durch ein ärztliches Attest nachweisen können und
  • eine für die Ausübung der Heilkunde erforderliche Zuverlässigkeit durch ein amtliches Führungszeugnis nachweisen können.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Widerspruch (ja nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein)

verwaltungsgerichtliche Klage

Verfahrensablauf

  • Sie reichen den Antrag auf Ausübung der Heilkunde inkl. aller erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die Zuständige Stelle prüft, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind
  • Sie legen die Kenntnisprüfung (schriftlich und mündlich) ab
  • Bei positiver Prüfung wird Ihnen die Erlaubnis erteilt.

Fristen

Es gibt keine übergeordnete Frist; einzelne Fristen ergeben sich aus Prüfungsterminen und ggf. Anforderungen an Nachweise.

Bearbeitungsdauer

30 Tage bis 3 Monate

Wenn Sie den Antrag auf Erlaubnis der Ausübung gestellt haben, wird die zuständige Stelle hierüber zeitnah entscheiden. Es gilt zu beachten, dass zwischen Anmeldung und Prüfungseinladung regelmäßig eine Wartezeit besteht. Im Vorlauf zur Prüfung werden benötigte Dokumente angefordert und Einladungen versendet.

Gültigkeitsgebiet

Sachsen-Anhalt

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 04.07.2024

Version

Technisch erstellt am 15.03.2023

Technisch geändert am 06.02.2025

Stichwörter

Heilpraktikerin, Heilpraktiker, Naturheilkunde, Heilpraktiker Erlaubnis, Heilkunde, Heilpraktikerin Erlaubnis, Gesundheitsamt

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 31.03.2021

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 16.06.2020