Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde beantragen
Wenn Sie sich als Heilpraktiker zur Ausübung der Heilkunde niederlassen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Beschreibung
Heilpraktiker ist, wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, berufsmäßig ausübt. Ausübung der Heilkunde ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienst von anderen ausgeübt wird. Zudem muss die Tätigkeit medizinische Fachkenntnisse erfordern und darf keine gesundheitlichen Schäden verursachen können. Für die Ausübung der Heilkunde müssen Sie eine Erlaubnis bei der zuständigen Stelle beantragen und erhalten.
Ansprechpartner
Fachbereich Gesundheit
Beschreibung
Gehört zu: Geschäftsbereich für Bildung und Soziales
Der Fachbereich Gesundheit, als örtliche Behörde des öffentlichen Gesundheitsdienstes, versteht sich als Dienstleister und Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Halle (Saale) mit dem Ziel, die Gesundheit der Bevölkerung durch die Umsetzung von gesundheitsfördernden Maßnahmen zu schützen und zu fördern.
Das Aufgabenspektrum ist vielfältig und wird maßgeblich durch den gesetzlichen Auftrag vorgegeben. Der Fachbereich ist untergliedert in vier Abteilungen, welche ihre Dienststellen im gesamten Stadtgebiet haben, um sich der Verantwortung sowie den Bedürfnissen und Fragen im Zusammenhang mit dem Thema Gesundheit bürgernah anzunehmen.
Die angebotenen Dienstleistungen des Fachbereiches finden Sie an den zugeordneten Bereichen unter Onlineservices sowie auf der Internetseite des Serviceportals.
Leitung: Dr. Christine Gröger
Zugeordnete Bereiche:
Team Service
Team Hygiene
Betriebsärztlicher Dienst
Abteilung Amtsgutachten, Sozialpsychiatrie
Abteilung Kinder- und Jugendgesundheit
Abteilung Betreuungsbehörde, Koordination und Planung
Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Formulare
Heilpraktiker, Antrag zur Erteilung einer Erlaubnis
Heilpraktikerüberprüfung, Datenschutzhinweis
Stichwörter
Gesundheitsamt, Gesundheitsförderung
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass,
- bei Namensänderungen eine Geburtsurkunde/Namensänderungsurkunde
- tabellarischer Lebenslauf
- ggf. eine Meldebescheinigung (falls das Ausweisdokument kein Personalausweis ist)
- Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Belegart 0)
- Nachweis über den erfolgreichen Schulabschluss
- Attest einer niedergelassenen Ärztin oder Arztes
- Nachweis über Strafverfahren
- ggf. weitere Dokumente und Nachweise
Voraussetzungen
Sie müssen
- mindestens 25 Jahre alt sein,
- mindestens den Hauptschulabschluss oder einen anderen gleichwertigen Schulabschluss besitzen,
- eine körperliche und geistige Eignung zur Ausübung der Heilkunde durch ein ärztliches Attest nachweisen können und
- eine für die Ausübung der Heilkunde erforderliche Zuverlässigkeit durch ein amtliches Führungszeugnis nachweisen können.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch (ja nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein)
verwaltungsgerichtliche Klage
Verfahrensablauf
- Sie reichen den Antrag auf Ausübung der Heilkunde inkl. aller erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
- Die Zuständige Stelle prüft, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind
- Sie legen die Kenntnisprüfung (schriftlich und mündlich) ab
- Bei positiver Prüfung wird Ihnen die Erlaubnis erteilt.
Fristen
Es gibt keine übergeordnete Frist; einzelne Fristen ergeben sich aus Prüfungsterminen und ggf. Anforderungen an Nachweise.
Bearbeitungsdauer
30 Tage bis 3 Monate
Wenn Sie den Antrag auf Erlaubnis der Ausübung gestellt haben, wird die zuständige Stelle hierüber zeitnah entscheiden. Es gilt zu beachten, dass zwischen Anmeldung und Prüfungseinladung regelmäßig eine Wartezeit besteht. Im Vorlauf zur Prüfung werden benötigte Dokumente angefordert und Einladungen versendet.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 04.07.2024
Stichwörter
Heilpraktikerin, Heilpraktiker, Naturheilkunde, Heilpraktiker Erlaubnis, Heilkunde, Heilpraktikerin Erlaubnis, Gesundheitsamt