Ausübung der Heilkunde Erlaubnis

    Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde beantragen

    Wenn Sie sich als Heilpraktiker zur Ausübung der Heilkunde niederlassen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.

    Beschreibung

    Heilpraktiker ist, wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, berufsmäßig ausübt. Ausübung der Heilkunde ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienst von anderen ausgeübt wird. Zudem muss die Tätigkeit medizinische Fachkenntnisse erfordern und darf keine gesundheitlichen Schäden verursachen können. Für die Ausübung der Heilkunde müssen Sie eine Erlaubnis bei der zuständigen Stelle beantragen und erhalten.

    Ansprechpartner

    Fachbereich Gesundheit

    Beschreibung

    Gehört zu: Geschäftsbereich für Bildung und Soziales

    Der Fachbereich Gesundheit, als örtliche Behörde des öffentlichen Gesundheitsdienstes, versteht sich als Dienstleister und Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Halle (Saale) mit dem Ziel, die Gesundheit der Bevölkerung durch die Umsetzung von gesundheitsfördernden Maßnahmen zu schützen und zu fördern.

    Das Aufgabenspektrum ist vielfältig und wird maßgeblich durch den gesetzlichen Auftrag vorgegeben. Der Fachbereich ist untergliedert in vier Abteilungen, welche ihre Dienststellen im gesamten Stadtgebiet haben, um sich der Verantwortung sowie den Bedürfnissen und Fragen im Zusammenhang mit dem Thema Gesundheit bürgernah anzunehmen. 

    Die angebotenen Dienstleistungen des Fachbereiches finden Sie an den zugeordneten Bereichen unter Onlineservices sowie auf der Internetseite des Serviceportals

    Leitung: Dr. Christine Gröger

    Zugeordnete Bereiche:

    Team Service
    Team Hygiene
    Betriebsärztlicher Dienst
    Abteilung Amtsgutachten, Sozialpsychiatrie
    Abteilung Kinder- und Jugendgesundheit
    Abteilung Betreuungsbehörde, Koordination und Planung
    Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung

    Adresse

    Hausanschrift

    Niemeyerstraße 1

    06110 Halle (Saale)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 345 2213221

    Fax: +49 345 2213222

    E-Mail: gesundheit@halle.de

    Formulare

    Stichwörter

    Gesundheitsamt, Gesundheitsförderung

    Version

    Technisch erstellt am 01.03.2018

    Technisch geändert am 10.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 16.06.2020

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass,
    • bei Namensänderungen eine Geburtsurkunde/Namensänderungsurkunde
    • tabellarischer Lebenslauf
    • ggf. eine Meldebescheinigung (falls das Ausweisdokument kein Personalausweis ist)
    • Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Belegart 0)
    • Nachweis über den erfolgreichen Schulabschluss
    • Attest einer niedergelassenen Ärztin oder Arztes
    • Nachweis über Strafverfahren
    • ggf. weitere Dokumente und Nachweise

    Voraussetzungen

    Sie müssen

    • mindestens 25 Jahre alt sein,
    • mindestens den Hauptschulabschluss oder einen anderen gleichwertigen Schulabschluss besitzen,
    • eine körperliche und geistige Eignung zur Ausübung der Heilkunde durch ein ärztliches Attest nachweisen können und
    • eine für die Ausübung der Heilkunde erforderliche Zuverlässigkeit durch ein amtliches Führungszeugnis nachweisen können.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch (ja nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein)

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen den Antrag auf Ausübung der Heilkunde inkl. aller erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
    • Die Zuständige Stelle prüft, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind
    • Sie legen die Kenntnisprüfung (schriftlich und mündlich) ab
    • Bei positiver Prüfung wird Ihnen die Erlaubnis erteilt.

    Fristen

    Es gibt keine übergeordnete Frist; einzelne Fristen ergeben sich aus Prüfungsterminen und ggf. Anforderungen an Nachweise.

    Bearbeitungsdauer

    30 Tage bis 3 Monate

    Wenn Sie den Antrag auf Erlaubnis der Ausübung gestellt haben, wird die zuständige Stelle hierüber zeitnah entscheiden. Es gilt zu beachten, dass zwischen Anmeldung und Prüfungseinladung regelmäßig eine Wartezeit besteht. Im Vorlauf zur Prüfung werden benötigte Dokumente angefordert und Einladungen versendet.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 04.07.2024

    Version

    Technisch erstellt am 15.03.2023

    Technisch geändert am 06.02.2025

    Stichwörter

    Heilpraktikerin, Heilpraktiker, Naturheilkunde, Heilpraktiker Erlaubnis, Heilkunde, Heilpraktikerin Erlaubnis, Gesundheitsamt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 16.06.2020