Impfberatungspflicht gem. § 34 Abs. 10a IfSG
Beschreibung
Seit 2015 sind alle Eltern, die ihr Kind zum ersten Mal in eine Kindertageseinrichtung (KiTa) geben, verpflichtet, einen Nachweis über eine durchgeführte Impfberatung vorzulegen. In einer Ergänzung im Jahr 2017 wurde die Leitung der Kindereinrichtung ermächtigt und verpflichtet, die personenbezogenen Daten, für die Kinder, die nicht über einen altersentsprechenden Impfstatus verfügen, an die Gesundheitsämter zu übermitteln.
Die Impfberatung kann bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten/Kinderärztinnen und Kinderärzten oder im Fachbereich Gesundheit, Abt. Kinder- und Jugendgesundheit nach Terminvereinbarung erfolgen. Laut Infektionsschutzgesetz § 34, Abs.10a kann der FB Gesundheit die Eltern zum Informationsgespräch einladen.
Ansprechpartner
Team Beratungsärztliche Leistungen
Beschreibung
Gehört zu: Geschäftsbereich für Bildung und Soziales > Fachbereich Gesundheit > Abteilung Kinder- und Jugendgesundheit
Zugeordnete Beratungsstellen:
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Formulare
Impfberatung gemäß § 34 Abs. 10 a des Infektionsschutzgesetzes vor Erstaufnahme in eine Kindertageseinrichtung – Information für Eltern; Merkblatt
Ansprechpartner für die Impfberatung vor Erstaufnahme in eine Kindertageseinrichtung; Merkblatt
Durchführung von Beratung(en); Datenschutzhinweis
erforderliche Unterlagen
Impfausweis des Kindes
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Persönlich durch die Personensorgeberechtigten des Kindes
Hinweise (Besonderheiten)
Die für die jeweilige KiTa zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für die Impfberatung im Fachbereich Gesundheit entnehmen Sie bitte dem Formular "Ansprechpartner Impfberatung KiTa im Fachbereich Gesundheit."
Weitere Informationen zur Impfberatung und zur ständigen Impfkommission entnehmen Sie dem Merkblatt "Impfberatung KiTa".
Gültigkeitsgebiet
Halle (Saale)
Herausgeber
Öffentlich sichtbare "interne" Leistungen Stadt Halle
Zwischenlösung für Anzeige individueller Leistungen der Stadt Halle - 03/2023