Beglaubigung von Unterschrift/Handzeichen auf Vorsorgevollmacht/Betreuungsverfügung
Beschreibung
Die Akzeptanz einer durch Sie erteilten Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung kann durch eine öffentliche Beglaubigung Ihrer Unterschrift bzw. Ihres Handzeichens erhöht werden. Eine solche Beglaubigung kann durch eine Notarin bzw. einen Notar oder die Betreuungsbehörde der Stadt Halle (Saale) erfolgen. Die jeweilige Urkundsperson vergleicht Identität und Unterschrift und versieht das entsprechende Dokument mit einem Beglaubigungsvermerk und Dienstsiegel.
Eine Beglaubigung von Unterschriften/Handzeichen durch die Betreuungsbehörde ist möglich für eine:
Über die jeweils hinterlegten Links können Sie sich ein Muster für eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung vom Bundesministerium der Justiz als PDF-Datei herunterladen.
Ansprechpartner
Team Betreuungsbehörde
Beschreibung
Gehört zu: Geschäftsbereich für Bildung und Soziales > Fachbereich Gesundheit > Abteilung Betreuungsbehörde, Koordination und Planung
Aufgaben:
Die Betreuungsbehörde der Stadt Halle (Saale) steht den Bürgerinnen und Bürgern für Fragen zur Vorsorge und Betreuung zur Verfügung und bearbeitet Aufträge des Betreuungsgerichtes.
Aufgaben und Leistungen der Betreuungsbehörde:
- Unterstützung des Betreuungsgerichtes bei der Entscheidung, ob und in welchem Umfang eine rechtliche Betreuerin/ein rechtlicher Betreuer zu bestellen ist
- Beratung und Unterstützung für rechtliche Betreuerinnen und Betreuer bei ihren Aufgaben
- Beratung von Bürgerinnen und Bürger über allgemeine Fragen zur rechtlichen Betreuung und zum Betreuungsrecht
- Beratung zu Vorsorgemöglichkeiten, insbesondere zu (Vorsorge-)Vollmacht und Betreuungsverfügung, einschließlich der Möglichkeit zur Beglaubigung von Unterschriften/Handzeichen
- Beratung zu Patientenverfügungen
- Suche nach und Unterstützung von engagierten Bürgerinnen und Bürger, die sich für eine Tätigkeit als ehrenamtliche Betreuerin oder ehrenamtlicher Betreuer interessieren oder diese bereits ausüben
- Beratung und Information zu anderen Hilfen, bei denen keine rechtliche Vertretung eingesetzt wird
- Durchführung einer sog. „erweiterten Unterstützung“ im Rahmen von Betreuungsverfahren (vgl. § 8 BtOG)
- Registrierung von Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer (vgl. § 23 BtOG)
Die Angebote der Betreuungsbehörde richten sich an:
- Betroffene, die das 18. Lebensjahr vollendet haben
- Angehörige, Bezugspersonen, Bekannte von Betroffenen
- ratsuchende Bürgerinnen und Bürger
- rechtliche Betreuerinnen und Betreuer
- Bürgerinnen und Bürger, die ehrenamtlich als Betreuerin bzw. Betreuer tätig werden wollen
- Bevollmächtigte
- Institutionen (wie Pflegedienste, andere Behörden, Krankenhäuser bzw. stationäre Einrichtungen o. ä.)
Leitung: Steven Merz
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo: nach Vereinbarung Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 17:30 Uhr Mi: nach Vereinbarung Do: nach Vereinbarung Fr: nach Vereinbarung Sa: geschlossen So: geschlossen
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 345 7726641
Telefon Festnetz: +49 151 54469593
Fax: +49 345 7704767
E-Mail: betreuungsbehoerde@halle.de
Formulare
Wir suchen Sie! Beruflicher Betreuer, Flyer
Vorsorge? Bestimmen Sie, wer entscheidet!, Flyer
Betreuungsbehörde, Datenschutzhinweis
erforderliche Unterlagen
- Originaldokument mit Datum, Ort und Unterschrift/Handzeichen
- persönliches Erscheinen der vollmachterteilenden Person
- Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments durch die vollmachterteilende Person
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Um Terminvereinbarung wird vorab gebeten.
Kosten
- 10,00 € pro Beglaubigung (Barzahlung)
- die Beratung/Information zu den o. g. Themen ist kostenlos
Hinweise (Besonderheiten)
Vorsorge? Bestimmen Sie, wer entscheidet! (Flyer Betreuungsbehörde der Stadt Halle (Saale)
Gültigkeitsgebiet
Halle (Saale)
Herausgeber
Öffentlich sichtbare "interne" Leistungen Stadt Halle
Zwischenlösung für Anzeige individueller Leistungen der Stadt Halle - 03/2023