Genehmigung für ein Brauchtumsfeuer beantragen
Wenn Sie ein Brauchtumsfeuer (zum Beispiel Osterfeuer) abbrennen wollen, müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde anzeigen oder eine Erlaubnis beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie ein Brauchtumsfeuer abbrennen wollen, müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde anzeigen oder eine Erlaubnis beantragen. Brauchtumsfeuer sind zum Beispiel:
- Osterfeuer
- Maifeuer
- Martinsfeuer
- Feuer zur Walpurgisnacht
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an Ihre Gemeinde oder Verbandsgemeinde.
Ansprechpartner
Allgemeine Gefahrenabwehr und Verkehrsüberwachung
Aktuelles
inklusive Hundeangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Sperlingsberg
Bus: Sperlingsberg
Stadtmitte
Bus: Stadtmitte
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Markt 14/15
39576 Stendal
Postanschrift
39576 Stendal
Postanschrift
Postfach 10 11 45
39576 Stendal
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 – 12:00 Uhr 14:00 – 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 – 12:00 Uhr 14:00 – 18:00 Uhr Freitag: geschlossen Hinweis: Dies sind die allgemeinen Öffnungszeiten. Viele Stellen haben darüber hinaus weitergehende Öffnungszeiten.
Kontakt
E-Mail: ordnungsamt@stendal.de
Telefon Festnetz: 03931 651272
Formulare
Einige Gemeinden und Verbandsgemeinden bieten Vordrucke an. Bitte fragen Sie bei der zuständigen Stelle nach.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Sport am 24.10.2023
Stichwörter
Walpurgisnacht, Lagerfeuer, Osterfeuer