Brauchtumsfeuer/Lagerfeuer Anzeige

    Genehmigung für ein Brauchtumsfeuer beantragen

    Wenn Sie ein Brauchtumsfeuer (zum Beispiel Osterfeuer) abbrennen wollen, müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde anzeigen oder eine Erlaubnis beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie ein Brauchtumsfeuer abbrennen wollen, müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde anzeigen oder eine Erlaubnis beantragen. Brauchtumsfeuer sind zum Beispiel:

    • Osterfeuer
    • Maifeuer
    • Martinsfeuer
    • Feuer zur Walpurgisnacht

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an Ihre Gemeinde oder Verbandsgemeinde.

    Ansprechpartner

    Gefahrenabwehr und Marktwesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 2

    06484 Quedlinburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3946 905-611(Gefahrenabwehr)

    Fax: +49 3946 905-9611

    Telefon Festnetz: +49 3946 905-612(Marktwesen)

    Fax: +49 3946 905-9612

    Version

    Technisch erstellt am 30.03.2023

    Technisch geändert am 08.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Formulare

    Einige Gemeinden und Verbandsgemeinden bieten Vordrucke an. Bitte fragen Sie bei der zuständigen Stelle nach.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Sport am 24.10.2023

    Version

    Technisch erstellt am 15.03.2023

    Technisch geändert am 30.10.2023

    Stichwörter

    Walpurgisnacht, Osterfeuer, Lagerfeuer

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 16.06.2020