Genehmigung für ein Brauchtumsfeuer beantragen
Wenn Sie ein Brauchtumsfeuer (zum Beispiel Osterfeuer) abbrennen wollen, müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde anzeigen oder eine Erlaubnis beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie ein Brauchtumsfeuer abbrennen wollen, müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde anzeigen oder eine Erlaubnis beantragen. Brauchtumsfeuer sind zum Beispiel:
- Osterfeuer
- Maifeuer
- Martinsfeuer
- Feuer zur Walpurgisnacht
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an Ihre Gemeinde oder Verbandsgemeinde.
Ansprechpartner
Gemeinde Hohe Börde - Ordnung und Sicherheit/Gewerbe
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Vor dem Verwaltungsgebäude
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Rückseite des Verwaltungsgebäudes
Anzahl: 40
Gebühren: nein
Parkplatz: Vor dem Verwaltungsgebäude
Anzahl: 8
Gebühren: nein
Irxleben, Hohe Börde
Bus: 615, 618
Irxleben, Niederndodeleber Str.
Bus: 2, 615, 618
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Vor dem Verwaltungsgebäude
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Rückseite des Verwaltungsgebäudes
Anzahl: 40
Gebühren: nein
Parkplatz: Vor dem Verwaltungsgebäude
Anzahl: 8
Gebühren: nein
Irxleben, Hohe Börde
Bus: 615, 618
Irxleben, Niederndodeleber Str.
Bus: 2, 615, 618
Kontakt
Telefon Festnetz: 039204 781-130
Fax: 039204 781-440
E-Mail: gewerbe@hohe-boerde.de
E-Mail: ordnungsamt@hohe-boerde.de
Formulare
Einige Gemeinden und Verbandsgemeinden bieten Vordrucke an. Bitte fragen Sie bei der zuständigen Stelle nach.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Sport am 24.10.2023
Stichwörter
Walpurgisnacht, Lagerfeuer, Osterfeuer