Genehmigung für ein Brauchtumsfeuer beantragen
Wenn Sie ein Brauchtumsfeuer (zum Beispiel Osterfeuer) abbrennen wollen, müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde anzeigen oder eine Erlaubnis beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie ein Brauchtumsfeuer abbrennen wollen, müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde anzeigen oder eine Erlaubnis beantragen. Brauchtumsfeuer sind zum Beispiel:
- Osterfeuer
- Maifeuer
- Martinsfeuer
- Feuer zur Walpurgisnacht
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an Ihre Gemeinde oder Verbandsgemeinde.
Ansprechpartner
Stadt Südliches Anhalt - Ordnungsverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen Dienstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr Freitag: geschlossen Wichtige Termine außerhalb der Sprechzeiten können mit dem/der zuständigen Mitarbeiter/-in individuell vereinbart werden. Die Verwaltungsstellen der Stadt Südliches Anhalt sind für den Besucherverkehr geöffnet. Ausnahme bildet das Einwohnermeldeamt. Hierfür ist weiterhin eine Terminvereinbarung notwendig.  
Kontakt
Telefon Festnetz: 034978 26535((Allg. Gefahrenabwehr / Brandschutz))
Telefon Festnetz: 034978 26546((Allg. Gefahrenabwehr / Brandschutz))
Telefon Festnetz: 034978 26564((Allg. Gefahrenabwehr / Ordnungswesen))
Telefon Festnetz: 034978 26565((Allg. Gefahrenabwehr / Ordnungswesen))
Fax: 034978 26566
E-Mail: info@suedliches-anhalt.de
Weitere Informationen
Das Erdgeschoss ist ebenerdig und daher auch für Gehbehinderte erreichbar.
Formulare
Einige Gemeinden und Verbandsgemeinden bieten Vordrucke an. Bitte fragen Sie bei der zuständigen Stelle nach.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Sport am 24.10.2023
Stichwörter
Walpurgisnacht, Osterfeuer, Lagerfeuer