Brauchtumsfeuer/Lagerfeuer Anzeige

    Genehmigung für ein Brauchtumsfeuer beantragen

    Wenn Sie ein Brauchtumsfeuer (zum Beispiel Osterfeuer) abbrennen wollen, müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde anzeigen oder eine Erlaubnis beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie ein Brauchtumsfeuer abbrennen wollen, müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde anzeigen oder eine Erlaubnis beantragen. Brauchtumsfeuer sind zum Beispiel:

    • Osterfeuer
    • Maifeuer
    • Martinsfeuer
    • Feuer zur Walpurgisnacht

    Hinweise für Halle (Saale): Genehmigung Brauchtumsfeuer / Lagerfeuer

    Gemäß der Gefahrenabwehrverordnung vom 28.11.2007 dienen Brauchtumsfeuer der Brauchtumspflege und sind mindestens zwei Wochen im Voraus anzuzeigen. 

    Zu den Brauchtumsfeuern zählen Osterfeuer, Pfingstfeuer, Martinsfeuer und Walpurgisfeuer. Sie müssen öffentlich zugänglich sein und dienen nicht dem Zweck, pflanzliche und andere Abfälle durch schlichtes Verbrennen zu beseitigen.

    Gemäß der Gefahrenabwehrverordnung vom 28.11.2007 dienen Brauchtumsfeuer der Brauchtumspflege und sind mindestens zwei Wochen im Voraus anzuzeigen. 

    Zu den Brauchtumsfeuern zählen Osterfeuer, Pfingstfeuer, Martinsfeuer und Walpurgisfeuer. Sie müssen öffentlich zugänglich sein und dienen nicht dem Zweck, pflanzliche und andere Abfälle durch schlichtes Verbrennen zu beseitigen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an Ihre Gemeinde oder Verbandsgemeinde.

    Ansprechpartner

    Abteilung Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst

    Beschreibung

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Feuerwache 5

    06124 Halle (Saale)

    Behindertenparkplatz: vor der Dienststelle
    Anzahl: 1


    Parkplatz: vor der Dienststelle mit Parkscheibe
    Anzahl: 5

    Haltestelle An der Feuerwache

    Bus: Linie 36

    Straßenbahn: Linien 2, 9, 10, 16


    Haltestelle Paul-Thiersch-Straße

    Bus: Linien 36, 40

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo: 08:00 - 15:00 Uhr Di: 08:00 - 15:00 Uhr Mi: 08:00 - 15:00 Uhr Do: 08:00 - 15:00 Uhr Fr: 08:00 - 12:00 Uhr Sa: geschlossen So: geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 345 2215230

    Fax: +49 345 2215250

    E-Mail: feuerwehr@halle.de

    Formulare

    Anzeige Brauchtumsfeuer gemäß §2 Abs. 4 und 5 sowie §10 der Gefahrenabwehrverordnung vom 28.11.2007

    Weitere Informationen

    Die Abteilung für Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst ist federführend verantwortlich für:

    • Brandbekämpfung und Rettungsdienst
    • Einsatz bei Elementarereignissen (Überschwemmungen,
      Erdrutsch, Hagel, Sturm u.s.w.)
    • Abwehr von atomaren, biologischen und chemischen Gefahren 
      (ABC-Gefahren) 
    • Rettung von Personen und Tieren
    • Personenrettung bei Verkehrsunfällen
    • vorbeugender Brandschutz
    • Zivil- und Katastrophenschutz
    • Notrufabfrage Halle (Saale) und nördlicher Saalekreis
    • Medizinproduktesicherheit

    Die Brandbekämpfung ist die klassische, aber nicht das häufigste Einsatzfeld der Feuerwehr. Die Einsatzleitzentrale koordiniert die Einsätze der Feuerwehr und den Rettungsdienst. Weit weniger spektakulär als ein Brandeinsatz aber nicht weniger wichtig ist der vorbeugende Brandschutz.

    Stichwörter

    Brauchtumsfeuer, Feuerwehr, Lagerfeuer, Ordnungsamt

    Version

    Technisch erstellt am 01.03.2018 (von: Webservice, Stadt Halle)

    Technisch geändert am 22.08.2024 (von: Buschendorf, Anja)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    Formulare

    Einige Gemeinden und Verbandsgemeinden bieten Vordrucke an. Bitte fragen Sie bei der zuständigen Stelle nach.

    Hinweise für Halle (Saale): Genehmigung Brauchtumsfeuer / Lagerfeuer

    Die Antragsstellung muss schriftlich/ elektronisch erfolgen und kann über das Online-Formular "Anzeige Brauchtumsfeuer" eingereicht werden.

    Die Antragsstellung muss schriftlich/ elektronisch erfolgen und kann über das Online-Formular "Anzeige Brauchtumsfeuer" eingereicht werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Hinweise für Halle (Saale): Genehmigung Brauchtumsfeuer / Lagerfeuer

    kostenlos

    kostenlos

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Sport am 24.10.2023

    Version

    Technisch erstellt am 15.03.2023 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 30.10.2023 (von: Cierpka, Daniela)

    Stichwörter

    Walpurgisnacht, Lagerfeuer, Osterfeuer

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)