Genehmigung für ein Brauchtumsfeuer beantragen
Wenn Sie ein Brauchtumsfeuer (zum Beispiel Osterfeuer) abbrennen wollen, müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde anzeigen oder eine Erlaubnis beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie ein Brauchtumsfeuer abbrennen wollen, müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde anzeigen oder eine Erlaubnis beantragen. Brauchtumsfeuer sind zum Beispiel:
- Osterfeuer
- Maifeuer
- Martinsfeuer
- Feuer zur Walpurgisnacht
Hinweise für Halle (Saale): Genehmigung Brauchtumsfeuer / Lagerfeuer
Gemäß der Gefahrenabwehrverordnung vom 28.11.2007 dienen Brauchtumsfeuer der Brauchtumspflege und sind mindestens zwei Wochen im Voraus anzuzeigen.
Zu den Brauchtumsfeuern zählen Osterfeuer, Pfingstfeuer, Martinsfeuer und Walpurgisfeuer. Sie müssen öffentlich zugänglich sein und dienen nicht dem Zweck, pflanzliche und andere Abfälle durch schlichtes Verbrennen zu beseitigen.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an Ihre Gemeinde oder Verbandsgemeinde.
Ansprechpartner
Abteilung Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: vor der Dienststelle mit Parkscheibe
Anzahl: 5 Gebühren: k.A. - Behindertenparkplatz: vor der Dienststelle
Anzahl: 1 Gebühren: k.A.
Haltestellen
- Haltestelle: Haltestelle An der Feuerwache
Linien:- Bus: Linie 36
- Straßenbahn: Linien 2, 9, 10, 16
- Haltestelle: Haltestelle Paul-Thiersch-Straße
Linie:- Bus: Linien 36, 40
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo: 08:00 - 15:00 Uhr Di: 08:00 - 15:00 Uhr Mi: 08:00 - 15:00 Uhr Do: 08:00 - 15:00 Uhr Fr: 08:00 - 12:00 Uhr Sa: geschlossen So: geschlossen
Kontakt
Kontaktperson
Herr Daniel Schöppe (Abteilungsleiter Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst)
Frau Cornelia Drese (Vorzimmer Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst)
Formulare
Merkblatt Anlegen und Betreiben offener Feuer
Anzeige Brauchtumsfeuer gemäß §2 Abs. 4 und 5 sowie §10 der Gefahrenabwehrverordnung vom 28.11.2007
Weitere Informationen
Die Abteilung für Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst ist federführend verantwortlich für:
- Brandbekämpfung und Rettungsdienst
- Einsatz bei Elementarereignissen (Überschwemmungen,
Erdrutsch, Hagel, Sturm u.s.w.) - Abwehr von atomaren, biologischen und chemischen Gefahren
(ABC-Gefahren) - Rettung von Personen und Tieren
- Personenrettung bei Verkehrsunfällen
- vorbeugender Brandschutz
- Zivil- und Katastrophenschutz
- Notrufabfrage Halle (Saale) und nördlicher Saalekreis
- Medizinproduktesicherheit
Die Brandbekämpfung ist die klassische, aber nicht das häufigste Einsatzfeld der Feuerwehr. Die Einsatzleitzentrale koordiniert die Einsätze der Feuerwehr und den Rettungsdienst. Weit weniger spektakulär als ein Brandeinsatz aber nicht weniger wichtig ist der vorbeugende Brandschutz.
Stichwörter
Brauchtumsfeuer, Feuerwehr, Lagerfeuer, Ordnungsamt
Formulare
Einige Gemeinden und Verbandsgemeinden bieten Vordrucke an. Bitte fragen Sie bei der zuständigen Stelle nach.
Hinweise für Halle (Saale): Genehmigung Brauchtumsfeuer / Lagerfeuer
Die Antragsstellung muss schriftlich/ elektronisch erfolgen und kann über das Online-Formular "Anzeige Brauchtumsfeuer" eingereicht werden.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Halle (Saale): Genehmigung Brauchtumsfeuer / Lagerfeuer
Kosten
Hinweise für Halle (Saale): Genehmigung Brauchtumsfeuer / Lagerfeuer
kostenlos
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Sport am 24.10.2023
Stichwörter
Lagerfeuer, Osterfeuer, Walpurgisnacht