Auskunft aus dem Sorgeregister anfordern
Sie brauchen eine Auskunft aus dem Sorgeregister? Hier erfahren Sie mehr.
Beschreibung
Beim zuständigen Jugendamt wird für Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern ein Sorgeregister geführt. In dieses Sorgeregister werden Eintragungen gemacht, wenn:
- Sorgeerklärungen abgegeben werden,
- aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung das Sorgerecht ganz oder zum Teil gemeinsam übertragen worden ist
- das Sorgerecht aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung ganz oder zum Teil der Mutter entzogen oder auf den Vater übertragen worden ist.
Eine Mutter, die nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet ist, kann eine Bescheinigung darüber erhalten, dass und in welchem Umfang sie Inhaberin der elterlichen Sorge für ihr Kind ist.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an das Jugendamt.
Ansprechpartner
Landkreis Stendal - Unterhalt
Adresse
Postanschrift
Postfach 10 14 55
39554 Stendal
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Tangermünder Tor
Linie:- Bus: Tangermünder Tor
- Haltestelle: Tangermünder Tor
Linie:- Bus: Tangermünder Tor
- Haltestelle: Tangermünder Tor
Linie:- Bus: Tangermünder Tor
- Haltestelle: Tangermünder Tor
Linie:- Bus: Tangermünder Tor
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Hospitalstraße 1-2
39576 Stendal
Öffnungszeiten
Für Sprechzeiten bitte die Kontakt-Seite aufrufen.
Kontakt
Kontaktperson
Unterhalt - Sachgebietsleitung 51.03
Telefon Festnetz: +49 3931 60-7134
E-Mail: jugendamt@landkreis-stendal.de
Amtsleitung 51
Telefon Festnetz: +49 3931 60-6
E-Mail: jugendamt@landkreis-stendal.de
Beurkundungen
Telefon Festnetz: +49 3931 60-7143
Beurkundungen
Telefon Festnetz: +49 3931 60-7136
Beurkundungen
Telefon Festnetz: +49 3931 60-7193
Unterhaltsvorschuss - Rückgriff
Telefon Festnetz: +49 3931 60-7239
Unterhaltsvorschuss - Rückgriff
Telefon Festnetz: +49 3931 60-7291
Unterhaltsvorschuss - Rückgriff
Telefon Festnetz: +49 3931 60-7227
Unterhaltsvorschuss - Rückgriff
Telefon Festnetz: +49 3931 60-7236
Unterhaltsvorschuss - Rückgriff
Telefon Festnetz: +49 3931 60-7292
Unterhaltsvorschuss - Rückgriff
Telefon Festnetz: +49 3931 60-7237
Unterhaltsvorschuss - Rückgriff
Telefon Festnetz: +49 3931 60-7238
erforderliche Unterlagen
Identifikationsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
Voraussetzungen
- Geburtsdatum des Kindes
- Geburtsort des Kindes
- Namen des Kindes, den es zum Zeitpunkt der Beurkundung der Geburt geführt hat
Rechtsgrundlage(n)
§ 58 SozialgesetzbuchVIII (SGB)
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__58.html
Verfahrensablauf
Wenn Sie als Mutter des Kindes nicht mit dem Vater verheiratet sind, können Sie beim zuständigen Jugendamt eine Bescheinigung darüber erhalten, dass und in welchem Umfang sie Inhaberin der elterlichen Sorge für ihr Kind sind.
- Stellen Sie einen Antrag über eine Auskunft aus dem Sorgeregister beim zuständigen Jugendamt.
Fristen
Keine
Bearbeitungsdauer
3 Tage bis 6 Wochen
Kosten
Kostenlos
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Freie Hansestadt Bremen Die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport am 19.10.2022
Stichwörter
Beistandschaft, Sorgerecht, Sorgeerklärung, Uneheliches Kind, Elterliche Sorge, elterliche Sorge, Bescheinigung, Gemeinsame Sorge, Sorgeregister