Erlaubnis für einen Erdaufschluss beantragen
Wenn Sie eine tiefe Bohrung beziehungsweise einen Erdaufschluss für eine geothermische Nutzung mit vertikaler Erdwärmesonde planen, benötigen Sie die Erlaubnis Ihrer zuständigen Wasserbehörde.
Beschreibung
Bohrarbeiten, die so tief in den Boden hineinreichen, dass sie die Bewegungen oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen können, werden als "Erdaufschlüsse" bezeichnet. Wenn Sie einen solchen Erdaufschluss für eine geothermische Nutzung mit vertikaler Erdwärmesonde planen, müssen Sie dies bei der zuständigen Wasserbehörde beantragen.
Jede Bohrung liefert Daten für die Bewertung des Untergrundes am jeweiligen Standort. Die Anzeige ermöglicht es den zuständigen Behörden, sich vor Ort einen Eindruck vom Bohrvorhaben und vom hervorgebrachten Bohrgut zu verschaffen. Die Behörden können ergänzende Messungen vornehmen und die Qualität der Bohrergebnisse sichern. Das verhindert kostspielige Fehlentscheidungen bei der unterirdischen Raumplanung.
Zuständigkeit
Untere Wasserbehörde
Ansprechpartner
Landkreis Stendal - Wasserwirtschaft und Düngung
Adresse
Postanschrift
Postfach 10 14 55
39554 Stendal
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Tangermünder Tor
Linie:- Bus: Tangermünder Tor
- Haltestelle: Tangermünder Tor
Linie:- Bus: Tangermünder Tor
- Haltestelle: Tangermünder Tor
Linie:- Bus: Tangermünder Tor
- Haltestelle: Tangermünder Tor
Linie:- Bus: Tangermünder Tor
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Hospitalstraße 1-2
39576 Stendal
Öffnungszeiten
Für Sprechzeiten bitte die Kontakt-Seite aufrufen.
Kontakt
Fax: +49 3931 60-7225
E-Mail: umweltamt@landkreis-stendal.de
Kontaktperson
Sachgebietsleitung 70.01
Telefon Festnetz: +49 3931 60-7454
E-Mail: umweltamt@landkreis-stendal.de
Formulare
Erlaubnisantrag für eine Grundwasserabsenkung
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Fristen
Die Erlaubnis müssen Sie vor Beginn der Arbeiten beantragen.
Hinweise (Besonderheiten)
Sie können mit Ihrem Vorhaben erst beginnen, wenn Ihre zuständige Behörde die Erlaubnis erteilt hat.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz am 16.12.2022
Stichwörter
Grundwasserwärmepumpen, Grundwasser, Erdaufschluss, Erdarbeiten, vertikale Erdwärmesonde, Bohrung, Geothermie, Bodeneingriff, Bauvorhaben, Erdwärme