Erlaubnis für einen Erdaufschluss beantragen
Wenn Sie eine tiefe Bohrung beziehungsweise einen Erdaufschluss für eine geothermische Nutzung mit vertikaler Erdwärmesonde planen, benötigen Sie die Erlaubnis Ihrer zuständigen Wasserbehörde.
Beschreibung
Bohrarbeiten, die so tief in den Boden hineinreichen, dass sie die Bewegungen oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen können, werden als „Erdaufschlüsse" bezeichnet. Wenn Sie einen solchen Erdaufschluss für eine geothermische Nutzung mit vertikaler Erdwärmesonde planen, müssen Sie dies bei der zuständigen Wasserbehörde beantragen.
Jede Bohrung liefert Daten für die Bewertung des Untergrundes am jeweiligen Standort. Die Anzeige ermöglicht es den zuständigen Behörden, sich vor Ort einen Eindruck vom Bohrvorhaben und vom hervorgebrachten Bohrgut zu verschaffen. Die Behörden können ergänzende Messungen vornehmen und die Qualität der Bohrergebnisse sichern. Das verhindert kostspielige Fehlentscheidungen bei der unterirdischen Raumplanung.
Zuständigkeit
Untere Wasserbehörde
Ansprechpartner
Landkreis Börde - Amt für Planung und Umwelt - Sachgebiet Wasserwirtschaft
Beschreibung
Aufgaben des Sachgebietes Wasserwirtschaft
- Wasser
- Wasserbuch
- Oberflächenwasserentnahmen
- Grundwasserentnahme und Bohrungen
- Errichtung von Erdwärmeanlagen
- Trinkwasserschutzgebiete
- Abwasser
- Kommunalabwasser
- Industrieabwasser
- Niederschlagswasser
- Wassergefährdende Stoffe
- Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
- Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen
- Landwirtschaftliche Anlagen, Cross Compliance
- Wasserbau
- Bauliche Anlagen in und an oberirdischen Gewässern und in dessen Randstreifen
- Gewässerausbau
- Gewässerunterhaltung
- Überschwemmungsgebiete
- Kommunale Zweckverbände
- Trink- und Abwasserverbände
- Unterhaltungsverbände
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 10 01 53
39331 Haldensleben
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3904 7240-4339
E-Mail: natur-umwelt@landkreis-boerde.de
Internet
Bankverbindung
Landkreis Börde
Empfänger: Landkreis Börde
IBAN: DE96 8105 5000 3400 0053 54
BIC: NOLADE21HDL
Bankinstitut: Kreissparkasse Börde
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Fristen
Die Erlaubnis müssen Sie vor Beginn der Arbeiten beantragen.
Hinweise (Besonderheiten)
Sie können mit Ihrem Vorhaben erst beginnen, wenn Ihre zuständige Behörde die Erlaubnis erteilt hat.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz am 16.12.2022
Stichwörter
Erdaufschluss, Geothermie, Bodeneingriff, Bohrung, vertikale Erdwärmesonde, Grundwasser, Grundwasserwärmepumpen, Erdwärme, Erdarbeiten, Bauvorhaben