Erdaufschluss Erlaubnis Erteilung

    Erlaubnis für einen Erdaufschluss beantragen

    Wenn Sie eine tiefe Bohrung beziehungsweise einen Erdaufschluss für eine geothermische Nutzung mit vertikaler Erdwärmesonde planen, benötigen Sie die Erlaubnis Ihrer zuständigen Wasserbehörde.

    Beschreibung

    Bohrarbeiten, die so tief in den Boden hineinreichen, dass sie die Bewegungen oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen können, werden als "Erdaufschlüsse" bezeichnet. Wenn Sie einen solchen Erdaufschluss für eine geothermische Nutzung mit vertikaler Erdwärmesonde planen, müssen Sie dies bei der zuständigen Wasserbehörde beantragen.

    Jede Bohrung liefert Daten für die Bewertung des Untergrundes am jeweiligen Standort. Die Anzeige ermöglicht es den zuständigen Behörden, sich vor Ort einen Eindruck vom Bohrvorhaben und vom hervorgebrachten Bohrgut zu verschaffen. Die Behörden können ergänzende Messungen vornehmen und die Qualität der Bohrergebnisse sichern. Das verhindert kostspielige Fehlentscheidungen bei der unterirdischen Raumplanung.

    Zuständigkeit

    Untere Wasserbehörde

    Ansprechpartner

    Landkreis Börde - Amt für Planung und Umwelt - Sachgebiet Wasserwirtschaft

    Beschreibung

    Aufgaben des Sachgebietes Wasserwirtschaft

    • Wasser
      • Wasserbuch
      • Oberflächenwasserentnahmen
      • Grundwasserentnahme und Bohrungen
      • Errichtung von Erdwärmeanlagen
      • Trinkwasserschutzgebiete
    • Abwasser
      • Kommunalabwasser
      • Industrieabwasser
      • Niederschlagswasser
    • Wassergefährdende Stoffe
      • Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
      • Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen
      • Landwirtschaftliche Anlagen, Cross Compliance
    • Wasserbau
      • Bauliche Anlagen in und an oberirdischen Gewässern und in dessen Randstreifen
      • Gewässerausbau
      • Gewässerunterhaltung
      • Überschwemmungsgebiete
    • Kommunale Zweckverbände
      • Trink- und Abwasserverbände
      • Unterhaltungsverbände

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 10 01 53

    39331 Haldensleben

    Hausanschrift

    Triftstraße 9-10

    39387 Oschersleben (Bode)

    Kontakt

    Fax: +49 3904 7240-54150

    Telefon Festnetz: +49 3904 7240-4339

    E-Mail: natur-umwelt@landkreis-boerde.de

    Kontaktperson

    • Frau Ivonne Rahn (Sachgebietsleiterin)

    Internet

    Bankverbindung

    Landkreis Börde

    Empfänger: Landkreis Börde

    IBAN: DE96 8105 5000 3400 0053 54

    BIC: NOLADE21HDL

    Bankinstitut: Kreissparkasse Börde

    Version

    Technisch geändert am 03.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    §49 Abs 1 Satz 2 WHG

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Fristen

    Die Erlaubnis müssen Sie vor Beginn der Arbeiten beantragen.  

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sie können mit Ihrem Vorhaben erst beginnen, wenn Ihre zuständige Behörde die Erlaubnis erteilt hat.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz am 16.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 08.02.2023

    Stichwörter

    vertikale Erdwärmesonde, Erdarbeiten, Bohrung, Erdwärme, Bauvorhaben, Erdaufschluss, Grundwasser, Geothermie, Bodeneingriff, Grundwasserwärmepumpen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English