Erlaubnis für einen Erdaufschluss beantragen
Wenn Sie eine tiefe Bohrung beziehungsweise einen Erdaufschluss für eine geothermische Nutzung mit vertikaler Erdwärmesonde planen, benötigen Sie die Erlaubnis Ihrer zuständigen Wasserbehörde.
Beschreibung
Bohrarbeiten, die so tief in den Boden hineinreichen, dass sie die Bewegungen oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen können, werden als "Erdaufschlüsse" bezeichnet. Wenn Sie einen solchen Erdaufschluss für eine geothermische Nutzung mit vertikaler Erdwärmesonde planen, müssen Sie dies bei der zuständigen Wasserbehörde beantragen.
Jede Bohrung liefert Daten für die Bewertung des Untergrundes am jeweiligen Standort. Die Anzeige ermöglicht es den zuständigen Behörden, sich vor Ort einen Eindruck vom Bohrvorhaben und vom hervorgebrachten Bohrgut zu verschaffen. Die Behörden können ergänzende Messungen vornehmen und die Qualität der Bohrergebnisse sichern. Das verhindert kostspielige Fehlentscheidungen bei der unterirdischen Raumplanung.
Zuständigkeit
Untere Wasserbehörde
Ansprechpartner
Team Untere Wasser-/Bodenschutzbehörde
Beschreibung
Gehört zum: Fachbereich Umwelt in der Abteilung Umweltrechtlicher Vollzug im Geschäftsbereich Stadtentwicklung und Umwelt mit folgenden Aufgaben:
- Schutz und Kontrolle der Gewässerschonstreifen,
- Versickerung von Niederschlagswasser,
- Anzeigepflicht der Lagerung von Öl und Benzin,
- Informierung über Altlastenverdachtsflächen oder schädlichen Bodenveränderungen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: +49 345 2214667
Telefon Festnetz: +49 345 2214678
Kontaktperson
Hr. Steffen Johannemann (Teamleiter)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 345 2214678
Fax: +49 345 2214667
E-Mail: steffen.johannemann@halle.de
Frau Andrea Knepper (Sachbearbeiterin)
Formulare
Antrag Erdaufschluss Brunnen/Erdaufschluss
Rechtsgrundlage(n)
§49 Abs 1 Satz 2 WHG
Rechtsbehelf
Widerspruch
Fristen
Die Erlaubnis müssen Sie vor Beginn der Arbeiten beantragen.
Hinweise (Besonderheiten)
Sie können mit Ihrem Vorhaben erst beginnen, wenn Ihre zuständige Behörde die Erlaubnis erteilt hat.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz am 16.12.2022
Stichwörter
vertikale Erdwärmesonde, Erdarbeiten, Bohrung, Erdwärme, Bauvorhaben, Erdaufschluss, Grundwasser, Geothermie, Bodeneingriff, Grundwasserwärmepumpen