Erlaubnis für einen Erdaufschluss beantragen
Wenn Sie eine tiefe Bohrung beziehungsweise einen Erdaufschluss für eine geothermische Nutzung mit vertikaler Erdwärmesonde planen, benötigen Sie die Erlaubnis Ihrer zuständigen Wasserbehörde.
Beschreibung
Bohrarbeiten, die so tief in den Boden hineinreichen, dass sie die Bewegungen oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen können, werden als „Erdaufschlüsse" bezeichnet. Wenn Sie einen solchen Erdaufschluss für eine geothermische Nutzung mit vertikaler Erdwärmesonde planen, müssen Sie dies bei der zuständigen Wasserbehörde beantragen.
Jede Bohrung liefert Daten für die Bewertung des Untergrundes am jeweiligen Standort. Die Anzeige ermöglicht es den zuständigen Behörden, sich vor Ort einen Eindruck vom Bohrvorhaben und vom hervorgebrachten Bohrgut zu verschaffen. Die Behörden können ergänzende Messungen vornehmen und die Qualität der Bohrergebnisse sichern. Das verhindert kostspielige Fehlentscheidungen bei der unterirdischen Raumplanung.
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Untere Wasserbehörde
Ansprechpartner
Amt 83 - Amt für Umwelt- und Naturschutz
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
Kontakt
E-Mail: umweltamt@dessau-rosslau.de
Telefon Festnetz: 0340 204-2083
Fax: 0340 204-2983
Telefon Festnetz: 0340 204-1583
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Fristen
Die Erlaubnis müssen Sie vor Beginn der Arbeiten beantragen.
Hinweise (Besonderheiten)
Sie können mit Ihrem Vorhaben erst beginnen, wenn Ihre zuständige Behörde die Erlaubnis erteilt hat.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz am 16.12.2022
Stichwörter
vertikale Erdwärmesonde, Erdwärme, Erdaufschluss, Grundwasserwärmepumpen, Geothermie, Bauvorhaben, Erdarbeiten, Grundwasser, Bodeneingriff, Bohrung