Erdaufschluss Einstellung oder Beseitigung Anordnung

    Einstellung oder Beseitigung eines Erdaufschlusses anordnen

    Sie führen eine tiefe Bohrung oder sonstige Erdarbeiten durch? Dann kann die Behörde Sie in bestimmten Fällen dazu auffordern, dass Sie den Erdaufschluss stoppen oder beseitigen.

    Beschreibung

    Wenn Sie einen sogenannten Erdaufschluss durchführen, kann die zuständige Behörde anordnen, dass Sie diesen stoppen oder beseitigen.

    Erdaufschlüsse sind Bohrungen oder sonstige Erdarbeiten, die so tief in den Boden hineinreichen, dass sie die Bewegungen oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen können.

    Die Anordnung betrifft geplante und bereits bei der Behörde gemeldete Erdaufschlüsse sowie unbeabsichtigte Grundwassererschließung.

    Zuständigkeit

    Untere Wasserbehörde

    Ansprechpartner

    Untere Wasserbehörde

    Beschreibung

    Die untere Wasserbehörde bearbeitet alle Sachverhalte, die mit Oberflächen- und Grundwasser in Verbindung stehen. Auch Abwasser- und Niederschlagswasser sowie Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen fallen in ihr Aufgabenspektrum. Die untere Wasserbehörde nimmt die Gewässeraufsicht wahr, überwacht die Gewässer sowie die öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen.

    FAQs - häufig gestellte Fragen

    Adresse

    Hausanschrift

    Breitscheidstraße 4

    06886 Lutherstadt Wittenberg

    Haltestellen

    • Haltestelle: Kreisverwaltung
      Linie:
      • Bus: Kreisverwaltung

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 10 02 51

    06886 Lutherstadt Wittenberg

    Postanschrift

    Breitscheidstraße 3

    06886 Lutherstadt Wittenberg

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten der Fachdienste: Di 08:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:00 Uhr Do 08:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Information des Landkreises Wittenberg: Mo 08:30 - 17:00 Uhr Di 08:30 - 17:00 Uhr Mi 08:30 - 14:00 Uhr Do 08:30 - 18:00 Uhr Fr 08:30 - 14:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03491 806-2920

    Fax: 03491 806-2994

    E-Mail: umweltamt@landkreis-wittenberg.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    49 Abs 3 Satz 2 WHG

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz am 16.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 08.02.2023

    Stichwörter

    Baugrunduntersuchung, Kellerbau, Bohrung, Bohranzeige, Altbergbauerkundung, Bauvorhaben, Erdarbeiten, Geophysikalische Untersuchung, Brunnen, Rohstoffe, Hohlraumerkundung, Baugrundsondierung, Grundwassermessstelle, Pfahlgründung, Bodeneingriff, Grundwasserwärmepumpen, Grundwasser, Erdaufschluss, Ingenieurgeologische Untersuchung, Kartierung, Altlastenerkundung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English