Einstellung oder Beseitigung eines Erdaufschlusses anordnen
Sie führen eine tiefe Bohrung oder sonstige Erdarbeiten durch? Dann kann die Behörde Sie in bestimmten Fällen dazu auffordern, dass Sie den Erdaufschluss stoppen oder beseitigen.
Beschreibung
Wenn Sie einen sogenannten Erdaufschluss durchführen, kann die zuständige Behörde anordnen, dass Sie diesen stoppen oder beseitigen.
Erdaufschlüsse sind Bohrungen oder sonstige Erdarbeiten, die so tief in den Boden hineinreichen, dass sie die Bewegungen oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen können.
Die Anordnung betrifft geplante und bereits bei der Behörde gemeldete Erdaufschlüsse sowie unbeabsichtigte Grundwassererschließung.
Zuständigkeit
Untere Wasserbehörde
Ansprechpartner
Landkreis Stendal - Wasserwirtschaft und Düngung
Adresse
Postanschrift
Hospitalstraße 1-2
39576 Stendal
Postanschrift
Postfach 10 14 55
39554 Stendal
Hausanschrift
Tangermünder Tor
Bus: Tangermünder Tor
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Für Sprechzeiten bitte die  Kontakt-Seite   aufrufen.
Kontakt
E-Mail: umweltamt@landkreis-stendal.de
Fax: +49 3931 60-7225
Formulare
Anzeige für den Rückbau von Grundwassermessstellen und Brunnen
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz am 16.12.2022
Stichwörter
Altbergbauerkundung, Pfahlgründung, Erdarbeiten, Baugrunduntersuchung, Kartierung, Bauvorhaben, Ingenieurgeologische Untersuchung, Rohstoffe, Bodeneingriff, Geophysikalische Untersuchung, Brunnen, Bohrung, Kellerbau, Baugrundsondierung, Grundwasserwärmepumpen, Hohlraumerkundung, Grundwasser, Erdaufschluss, Grundwassermessstelle, Altlastenerkundung, Bohranzeige