Erdaufschluss Einstellung oder Beseitigung Anordnung

    Einstellung oder Beseitigung eines Erdaufschlusses anordnen

    Sie führen eine tiefe Bohrung oder sonstige Erdarbeiten durch? Dann kann die Behörde Sie in bestimmten Fällen dazu auffordern, dass Sie den Erdaufschluss stoppen oder beseitigen.

    Beschreibung

    Wenn Sie einen sogenannten Erdaufschluss durchführen, kann die zuständige Behörde anordnen, dass Sie diesen stoppen oder beseitigen.

    Erdaufschlüsse sind Bohrungen oder sonstige Erdarbeiten, die so tief in den Boden hineinreichen, dass sie die Bewegungen oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen können.

    Die Anordnung betrifft geplante und bereits bei der Behörde gemeldete Erdaufschlüsse sowie unbeabsichtigte Grundwassererschließung.

    Zuständigkeit

    Untere Wasserbehörde

    Ansprechpartner

    Landkreis Börde - Amt für Planung und Umwelt - Sachgebiet Wasserwirtschaft

    Beschreibung

    Aufgaben des Sachgebietes Wasserwirtschaft

    • Wasser
      • Wasserbuch
      • Oberflächenwasserentnahmen
      • Grundwasserentnahme und Bohrungen
      • Errichtung von Erdwärmeanlagen
      • Trinkwasserschutzgebiete
    • Abwasser
      • Kommunalabwasser
      • Industrieabwasser
      • Niederschlagswasser
    • Wassergefährdende Stoffe
      • Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
      • Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen
      • Landwirtschaftliche Anlagen, Cross Compliance
    • Wasserbau
      • Bauliche Anlagen in und an oberirdischen Gewässern und in dessen Randstreifen
      • Gewässerausbau
      • Gewässerunterhaltung
      • Überschwemmungsgebiete
    • Kommunale Zweckverbände
      • Trink- und Abwasserverbände
      • Unterhaltungsverbände

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 10 01 53

    39331 Haldensleben

    Hausanschrift

    Triftstraße 9-10

    39387 Oschersleben (Bode)

    Kontakt

    Fax: +49 3904 7240-54150

    Telefon Festnetz: +49 3904 7240-4339

    E-Mail: natur-umwelt@landkreis-boerde.de

    Kontaktperson

    • Frau Ivonne Rahn (Sachgebietsleiterin)

    Internet

    Bankverbindung

    Landkreis Börde

    Empfänger: Landkreis Börde

    IBAN: DE96 8105 5000 3400 0053 54

    BIC: NOLADE21HDL

    Bankinstitut: Kreissparkasse Börde

    Version

    Technisch geändert am 03.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    49 Abs 3 Satz 2 WHG

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz am 16.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 08.02.2023

    Stichwörter

    Baugrunduntersuchung, Kellerbau, Bohrung, Bohranzeige, Altbergbauerkundung, Bauvorhaben, Erdarbeiten, Geophysikalische Untersuchung, Brunnen, Rohstoffe, Hohlraumerkundung, Baugrundsondierung, Grundwassermessstelle, Pfahlgründung, Bodeneingriff, Grundwasserwärmepumpen, Grundwasser, Erdaufschluss, Ingenieurgeologische Untersuchung, Kartierung, Altlastenerkundung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English