Einstellung oder Beseitigung eines Erdaufschlusses anordnen
Sie führen eine tiefe Bohrung oder sonstige Erdarbeiten durch? Dann kann die Behörde Sie in bestimmten Fällen dazu auffordern, dass Sie den Erdaufschluss stoppen oder beseitigen.
Beschreibung
Wenn Sie einen sogenannten Erdaufschluss durchführen, kann die zuständige Behörde anordnen, dass Sie diesen stoppen oder beseitigen.
Erdaufschlüsse sind Bohrungen oder sonstige Erdarbeiten, die so tief in den Boden hineinreichen, dass sie die Bewegungen oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen können.
Die Anordnung betrifft geplante und bereits bei der Behörde gemeldete Erdaufschlüsse sowie unbeabsichtigte Grundwassererschließung.
Zuständigkeit
Untere Wasserbehörde
Ansprechpartner
Team Untere Wasser-/Bodenschutzbehörde
Beschreibung
Gehört zum: Fachbereich Umwelt in der Abteilung Umweltrechtlicher Vollzug im Geschäftsbereich Stadtentwicklung und Umwelt mit folgenden Aufgaben:
- Schutz und Kontrolle der Gewässerschonstreifen,
- Versickerung von Niederschlagswasser,
- Anzeigepflicht der Lagerung von Öl und Benzin,
- Informierung über Altlastenverdachtsflächen oder schädlichen Bodenveränderungen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo: nach Vereinbarung Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mi: nach Vereinbarung Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr Fr: nach Vereinbarung Sa: geschlossen So: geschlossen
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 345 2214678
Fax: +49 345 2214667
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz am 16.12.2022
Stichwörter
Altbergbauerkundung, Pfahlgründung, Erdarbeiten, Baugrunduntersuchung, Kartierung, Bauvorhaben, Ingenieurgeologische Untersuchung, Rohstoffe, Bodeneingriff, Geophysikalische Untersuchung, Brunnen, Bohrung, Kellerbau, Baugrundsondierung, Grundwasserwärmepumpen, Hohlraumerkundung, Grundwasser, Erdaufschluss, Grundwassermessstelle, Altlastenerkundung, Bohranzeige