Erdaufschluss - Arbeiten mit einer unbeabsichtigten Grundwassererschließung anzeigen
Sie haben bereits eine Bohrung angezeigt und sind unbeabsichtigt auf Grundwasser gestoßen? Dann müssen Sie die zuständige Behörde informieren.
Beschreibung
Wenn Sie bereits eine Bohrung gemeldet haben und dabei unbeabsichtigt auf Grundwasser gestoßen sind, müssen Sie dies der zuständigen Behörde unverzüglich melden.
Die Behörde teilt Ihnen mit, ob Sie die Bohrung gegebenenfalls vorübergehend einstellen müssen.
Zuständigkeit
Untere Wasserbehörde
Ansprechpartner
Landkreis Stendal - Wasserwirtschaft und Düngung
Adresse
Postanschrift
Hospitalstraße 1-2
39576 Stendal
Postanschrift
Postfach 10 14 55
39554 Stendal
Hausanschrift
Tangermünder Tor
Bus: Tangermünder Tor
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Für Sprechzeiten bitte die  Kontakt-Seite   aufrufen.
Kontakt
E-Mail: umweltamt@landkreis-stendal.de
Fax: +49 3931 60-7225
Formulare
Erlaubnisantrag für eine Grundwasserabsenkung
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz am 16.12.2022
Stichwörter
Bauvorhaben, Grundwasser, Grundwasserwärmepumpen, Erdarbeiten, Baugrunduntersuchung, Kartierung, Kellerbau, Altlastenerkundung, Hohlraumerkundung, Baugrundsondierung, Grundwassermessstelle, Bohrung, Ingenieurgeologische Untersuchung, Altbergbauerkundung, Bodeneingriff, Geophysikalische Untersuchung, Erdaufschluss, Pfahlgründung, Bohranzeige, Brunnen, Rohstoffe