Erdaufschluss - Arbeiten mit einer unbeabsichtigten Grundwassererschließung anzeigen
Sie haben bereits eine Bohrung angezeigt und sind unbeabsichtigt auf Grundwasser gestoßen? Dann müssen Sie die zuständige Behörde informieren.
Beschreibung
Wenn Sie bereits eine Bohrung gemeldet haben und dabei unbeabsichtigt auf Grundwasser gestoßen sind, müssen Sie dies der zuständigen Behörde unverzüglich melden.
Die Behörde teilt Ihnen mit, ob Sie die Bohrung gegebenenfalls vorübergehend einstellen müssen.
Zuständigkeit
Untere Wasserbehörde
Ansprechpartner
Landkreis Harz - Sachgebiet Untere Wasserbehörde
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: geschlossen
Kontaktperson
Frau Yvonne Eggert
Telefon Festnetz: 03941 5970-5713
E-Mail: wasser@kreis-hz.de
Frau Nadine Janeck
Telefon Festnetz: 03941 5970-5711
E-Mail: wasser@kreis-hz.de
Frau Anett Krebs
Telefon Festnetz: 03941 5970-5716
E-Mail: wasser@kreis-hz.de
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz am 16.12.2022
Stichwörter
Baugrundsondierung, Pfahlgründung, Kellerbau, Erdarbeiten, Altbergbauerkundung, Grundwassermessstelle, Bohranzeige, Bauvorhaben, Hohlraumerkundung, Erdaufschluss, Bodeneingriff, Grundwasser, Ingenieurgeologische Untersuchung, Bohrung, Kartierung, Rohstoffe, Brunnen, Altlastenerkundung, Grundwasserwärmepumpen, Geophysikalische Untersuchung, Baugrunduntersuchung