Erdaufschluss - unbeabsichtigte Grundwassererschließung melden
Sie sind bei einer Bohrung unbeabsichtigt auf Grundwasser gestoßen? Dann müssen Sie, unabhängig davon, ob Sie die Bohrung vorab gemeldet haben oder nicht, die zuständige Behörde informieren.
Beschreibung
Wenn Sie bei einer Bohrung unbeabsichtigt auf Grundwasser gestoßen sind, müssen Sie dies der zuständigen Behörde unverzüglich melden. Die Anzeige ist in jedem Fall notwendig, unabhängig davon, ob die Bohrung vorher bei der zuständigen Behörde gemeldet wurde oder nicht.
Die Behörde teilt Ihnen mit, ob Sie die Bohrung gegebenenfalls vorübergehend einstellen müssen.
Zuständigkeit
Bei einer Tiefe von unter 100 Metern ist die Untere Wasserbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt zuständig. In einer Tiefe über 100 Metern ist das Landesamt für Geologie und Bergwesen (LAGB) zuständig.
Ansprechpartner
Landkreis Harz - Sachgebiet Untere Wasserbehörde
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Mittwoch: 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Freitag: geschlossen
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Fristen
Wenn Sie unbeabsichtigt Grundwasser erschließen, müssen Sie dies unverzüglich anzeigen.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 01.02.2024
Stichwörter
Geophysikalische Untersuchung, Erdaufschluss, Brunnen, Bodeneingriff, Altlastenerkundung, Grundwasserwärmepumpen, Grundwassermessstelle, Grundwassererschließung, unbeabsichtigte Grundwassererschließung, Bohrung, Bauvorhaben, Hohlraumerkundung, Grundwasser, Kartierung, Baugrunduntersuchung, Kellerbau, Erdarbeiten, Pfahlgründung, Baugrundsondierung, Ingenieurgeologische Untersuchung, Rohstoffe, Altbergbauerkundung, Bohranzeige